Vogtding: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
(Die Seite wurde neu angelegt: '''vaightgedinge, vogedding = Vogtgericht ''' Gericht eines Vogtes zunächt über die Hintersassen einer geistlichen Einrichtung, später auch...) |
KKeine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
'''vaightgedinge, vogedding = Vogtgericht ''' | '''vaightgedinge, vogedding = Vogtgericht ''' | ||
Gericht eines [[Vogt|Vogtes]] zunächt über die [[Hintersasse|Hintersassen]] einer geistlichen Einrichtung, später auch über Einwohner eines [[Kirchspiel|Kirchspiels]] im Eigentum eines | Gericht eines [[Vogt|Vogtes]] zunächt über die [[Hintersasse|Hintersassen]] einer geistlichen Einrichtung, später auch über Einwohner eines [[Kirchspiel|Kirchspiels]] im Eigentum eines [[Edelherr|Edel]]-oder Landesherrn. | ||
[[Kategorie:Historischer Begriff]] | [[Kategorie:Historischer Begriff]] |
Version vom 20. April 2008, 10:23 Uhr
vaightgedinge, vogedding = Vogtgericht
Gericht eines Vogtes zunächt über die Hintersassen einer geistlichen Einrichtung, später auch über Einwohner eines Kirchspiels im Eigentum eines Edel-oder Landesherrn.