Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/2/098: Unterschied zwischen den Versionen
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theils versucht wurde, theils wirklich zu Stande kam, und nahm dafür die Mitwirkung des Rathes zu Hamburg in Anspruch. Allein solche klösterliche Reformation fand nicht blos im Harvstehuder Frauenthal, sondern auch in der Stadt bei den Verwandten und Freunden der Klosterfrauen entschiedenen Widerspruch. Und als dennoch die Commissarien des Administrators der Bremischen Kirche, einige Aebte und andere Prälaten, begleitet von zwei Deputirten des Rathes. im Kloster erschienen, strömte eine wüste Menge, Männer und Weiber, vor das Klostergebäude und überschrie den Vortrag der geistlichen Herren mit vielem Lärm und Tumult. Die beiden Rathsherren fanden es gerathener, in die Stadt zurückzukehren, während die Prälaten im Kloster verblieben. Aber am folgenden Tage versammelte sich eine zahlreiche Bürgerschaft auf dem Rathhause und faßte sehr energische Resolutionen. Es sei eine Visitation des Klosters durch die Commissarien gar nicht statthaft, denn nur der Abt von Reinfeld, als des ältesten Cistercienserklosters in Holstein, sei dazu befugt. Es sollten deshalb die fremden Geistlichen sich noch vor Mittag entfernen, sonst werde man den hanseatischen Muth haben, ihnen den Hals zu brechen. Diese aufgeregte Drohung war von drastischer Wirkung. Die eingeschüchterten Prälaten traten schleunigst ihre Heimreise über die Elbe an. Die beabsichtigte Reform des Klosters unterblieb. Dasselbe bestand vielmehr ungestört in seiner hergebrachten Wirksamkeit und Verfassung bis zur Hamburgischen Kirchenreformation. | |||
Die Harvstehuder Klosterfrauen hatten 1528 noch nicht, wie die Nonnen zu Reinbek und die Beguinen zu Hamburg, ihre Ordenskleider abgelegt, aber durch die neue Glaubenslehre war unter ihnen eine derartige Zwietracht hervorgerufen worden, daß sie sich genöthigt sahen, wegen Herstellung der Eintracht den Rath um Beistand und besondere Maßregeln zu ersuchen. Nachdem aber der erste Versuch in dieser Richtung nicht gelungen war, nahm die Bürgerschaft die geregelte Verwaltung der Klostergüter und die Verkündigung der evangelischen Lehre im Kloster ernstlicher in die Hand. Unser Reformator Bugenhagen erstrebte eifrig die Aufhebung der Nonnenklöster und ließ darüber 1529 zu Hamburg eine Schrift<ref>Der Titel dieser Druckschrift von Bugenhagen gegen die Nonnenklöster, verfaßt und gedruckt zu Hamburg 1529, lautet: „Wat me van dem Closterleven holden schal, allermeyst vor de Nunnen vnde Bagynen geschreven“. Bugenhagen hat dieselbe wieder aufgenommen in seine spätere Schrift: „Van mannigerleie Cristliken saken tröstlike lere, genamen uth der Lübeker, Hamborger vnde der Brunswiker Ordeninge“. Lübeck 1531.</ref> drucken. | |||
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Version vom 18. April 2008, 18:12 Uhr
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theils versucht wurde, theils wirklich zu Stande kam, und nahm dafür die Mitwirkung des Rathes zu Hamburg in Anspruch. Allein solche klösterliche Reformation fand nicht blos im Harvstehuder Frauenthal, sondern auch in der Stadt bei den Verwandten und Freunden der Klosterfrauen entschiedenen Widerspruch. Und als dennoch die Commissarien des Administrators der Bremischen Kirche, einige Aebte und andere Prälaten, begleitet von zwei Deputirten des Rathes. im Kloster erschienen, strömte eine wüste Menge, Männer und Weiber, vor das Klostergebäude und überschrie den Vortrag der geistlichen Herren mit vielem Lärm und Tumult. Die beiden Rathsherren fanden es gerathener, in die Stadt zurückzukehren, während die Prälaten im Kloster verblieben. Aber am folgenden Tage versammelte sich eine zahlreiche Bürgerschaft auf dem Rathhause und faßte sehr energische Resolutionen. Es sei eine Visitation des Klosters durch die Commissarien gar nicht statthaft, denn nur der Abt von Reinfeld, als des ältesten Cistercienserklosters in Holstein, sei dazu befugt. Es sollten deshalb die fremden Geistlichen sich noch vor Mittag entfernen, sonst werde man den hanseatischen Muth haben, ihnen den Hals zu brechen. Diese aufgeregte Drohung war von drastischer Wirkung. Die eingeschüchterten Prälaten traten schleunigst ihre Heimreise über die Elbe an. Die beabsichtigte Reform des Klosters unterblieb. Dasselbe bestand vielmehr ungestört in seiner hergebrachten Wirksamkeit und Verfassung bis zur Hamburgischen Kirchenreformation.
Die Harvstehuder Klosterfrauen hatten 1528 noch nicht, wie die Nonnen zu Reinbek und die Beguinen zu Hamburg, ihre Ordenskleider abgelegt, aber durch die neue Glaubenslehre war unter ihnen eine derartige Zwietracht hervorgerufen worden, daß sie sich genöthigt sahen, wegen Herstellung der Eintracht den Rath um Beistand und besondere Maßregeln zu ersuchen. Nachdem aber der erste Versuch in dieser Richtung nicht gelungen war, nahm die Bürgerschaft die geregelte Verwaltung der Klostergüter und die Verkündigung der evangelischen Lehre im Kloster ernstlicher in die Hand. Unser Reformator Bugenhagen erstrebte eifrig die Aufhebung der Nonnenklöster und ließ darüber 1529 zu Hamburg eine Schrift[1] drucken.
- ↑ Der Titel dieser Druckschrift von Bugenhagen gegen die Nonnenklöster, verfaßt und gedruckt zu Hamburg 1529, lautet: „Wat me van dem Closterleven holden schal, allermeyst vor de Nunnen vnde Bagynen geschreven“. Bugenhagen hat dieselbe wieder aufgenommen in seine spätere Schrift: „Van mannigerleie Cristliken saken tröstlike lere, genamen uth der Lübeker, Hamborger vnde der Brunswiker Ordeninge“. Lübeck 1531.