Urkundenbuch Oppen, Band 1/III: Unterschied zwischen den Versionen

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aber für die neuere Zeit fehlt, gaben den Ausschlag zu Gunsten eines vollständigen
aber für die neuere Zeit fehlt, gaben den Ausschlag zu Gunsten eines vollständigen
Urkundenwerkes, wie es eine Reihe durch Alter, Grundbesitz und Verdienste ausgezeichneter Geschlechter besitzt. <ref>z.B. die Herren und Grafen zu Eulenburg, die v. Alversleben, v. Behr, v. Oertzen, Grafen Hahn, v. d. Asseburg, v. Ostau, v. Kotze, v. Kleist, v. Malzahn u. a. m.</ref>
Urkundenwerkes, wie es eine Reihe durch Alter, Grundbesitz und Verdienste ausgezeichneter Geschlechter besitzt. <ref>z.B. die Herren und Grafen zu Eulenburg, die v. Alversleben, v. Behr, v. Oertzen, Grafen Hahn, v. d. Asseburg, v. Ostau, v. Kotze, v. Kleist, v. Malzahn u. a. m.</ref>
Außer Frage stand es, dass diesem Urkundenbuche der Vorgang vor der
Außer Frage stand es, dass diesem Urkundenbuche der Vorgang vor der
Familiengeschichte selbst gebührte. Denn dadurch ist der Geschichtsschreiber eines
Familiengeschichte selbst gebührte. Denn dadurch ist der Geschichtsschreiber eines

Version vom 14. April 2008, 08:31 Uhr

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Urkundenbuch Oppen, Band 1
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zeitigen und künftigen Familienmitgliedern, aber auch allen, welche die Lokalgeschichte des Territoriums, innerhalb dessen die v. Oppen seit sechhundert und mehr Jahren gewohnt, specieller zu erforschen bestrebet sind, eine Sammlung urkundlicher Grundlagen für die Geschichte des Geschlechts in die Hand zu geben, und es kam darauf an, zu entscheiden, ob diese Sammlung das vollständige Urkundenmaterial oder nur eine Auswahl der hauptsächlichsten Stücke enthaltenund ferner, ob im letzten Falle dieselben jedem Theile des Geschichtswerkes anhangsweise beigegeben oder ob ein vollständiges Urkundenwerk als ein selbstständiges Proömium des ganzen Familienwerkes bearbeitet werden sollte.

Die zu Zeiten – und so auch gegenwärtig – sehr beträchtliche Ausbreitung der Familie, ihre zumtheil verwickelt gewesenen Lehnsverhältnisse, das rühmliche Auftreten vieler Mitglieder in der Geschichte ihrer engern Heimath, besonders aber der Wunsch, alle von dem Leben der Vorfahren erhaltenen Zeugnisse wörtlich oder auszüglich erhalten zu sehen, endlich auch der Umstand, dass es gerade über die betreffenden Landestheile – nämlich die Zauche oder den heutigen Kreis Zauch-Belzig, sowie den sächsischen Kurkreis einerseits und Ostpreußen anderseits - an genügend urkundlichen Publikationen für das Mittelalter, vornehmlich aber für die neuere Zeit fehlt, gaben den Ausschlag zu Gunsten eines vollständigen Urkundenwerkes, wie es eine Reihe durch Alter, Grundbesitz und Verdienste ausgezeichneter Geschlechter besitzt. [1]

Außer Frage stand es, dass diesem Urkundenbuche der Vorgang vor der Familiengeschichte selbst gebührte. Denn dadurch ist der Geschichtsschreiber eines Geschlechts bei der Abfassung der einzelnen Biographien sowohl, als namentlich auch bei den unumgänglich nothwendigen allgemeinen Abschnitten (Über Herkunft und Heimat, Linientheilung, Besitz- und Lehnsverhältnisse, Wappen und Siegel u.s.w) im Stande, durch Verweise auf das Urkundenbuch umständliche und weitläufigere Quellencitate im Flusse der Darstellung zu vermeiden, also lediglich auf das Diplomatarium zur Verificirung aller Angaben Bezug zu nehmen. Bei diesem in die Augen springenden Vortheile sehen wir mehr als eine Familie der Herausgabe von Urkundenbüchern den ersten Platz, und zwar vor dem – vielleicht noch längere Zeit zu erweartenden – Erscheinen der Geschlechtsgeschichte selbst einzuräumen. [2] Nach diesem Principe zu verfahren, erschien ganz besonders nothwendig bei der Bearbeitung und Herausgabe eines Geschichtswerkes über die Familie v. Oppen.

Das Geschlecht v. Oppen, seit dem 13. Jahrhunder urkundlich bezeugt, wird von Jedem gekannt, dem die märkische Territorialgeschichte nicht fremd ist. Dem sächsischen Boden entsprossen, breitete der Stamm zahlreiche Aeste und


  1. z.B. die Herren und Grafen zu Eulenburg, die v. Alversleben, v. Behr, v. Oertzen, Grafen Hahn, v. d. Asseburg, v. Ostau, v. Kotze, v. Kleist, v. Malzahn u. a. m.
  2. z.B. bei den v. d. Asseburg, den Grafen zu Eulenburg, den v. Kleist und v. Heimbruch.