Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/2/061: Unterschied zwischen den Versionen

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zur Ausführung gekommen war. Es waren viele Priester vom damaligen päpstlichen Legaten in den Bann gethan. Sie sollten aus demselben gelöst werden, wenn sie die Eheweiber gänzlich verstoßen haben würden. Und noch mag es lange gedauert haben, ehe die Priesterehe gänzlich aufhörte.
 
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===<center>Die Klöster. Von ihrer Einrichtung überhaupt, und von den begüterten Klöstern insbesondere.</center>===
 
Von den Klöstern im Allgemeinen ist bereits im ersten Abschnitte die Rede gewesen und nachgewiesen worden, wie nahe mit ihnen die Capitel verwandt waren, die hier zu Lande aus Klöstern Benedictiner-Ordens an den Orten, wo bischöfliche Sitze waren, ihren Ursprung nahmen, und meistens nach der Regel des heiligen Augustinus sich richteten, bis sie in der Folge in andere Bahnen einlenkten. Außer jenen Stiftern, aus welchen die Domcapitel hervorgingen, lassen sich vor der Mitte des zwölften Jahrhunderts in dem Umkreise der Lande, auf welche unsere Betrachtung sich erstreckt, keine andere Klöster nachweisen, mit alleiniger Ausnahme des Stifts der regulirten Augustiner-Chorherren zu Neumünster und des davon ausgegangenen Stifts gleiches Ordens zu Segeberg. Von diesen muß daher hier zuerst gehandelt werden, nachdem gehörigen Orts im geschichtlichen Zusammenhang bereits ihrer Errichtung Erwähnung geschehen<ref>Sehr verdient um die Geschichte der Klöster unsers Landes hat besonders sich <tt>Dr.</tt> Kuß gemacht in vielen einzelnen Aufsätzen in den Provinzialberichten und dem Staatsbürgerlichen Magazin, die zunächst hauptsächlich das Stift Neumünster betreffen; dann aber in einer fortlaufenden Darstellung dessen, was sich über die andern Klöster auch hat ermitteln lassen, vom 8. Bande des Staatsb. Magazins an. Ueber Neumünster, nachher Bordesholm, fließen reichhaltige Quellen in dem <tt>Diplomatar. Neomon. in Wesphalen mon. ined. tom. II, 1-594.</tt> Ferner sind zu erwähnen <tt>Dr. Henrici Muhlii historia coenobii Bordesholmensis</tt> in seinen <tt>dissertationibus historico-theologicis. Kil. 1715. p. 473-632.</tt> Bericht des Neumünsterschen Propsten Sido,  mitgetheilt von Lappenberg</ref>.
 
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Version vom 12. April 2008, 07:28 Uhr

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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
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zur Ausführung gekommen war. Es waren viele Priester vom damaligen päpstlichen Legaten in den Bann gethan. Sie sollten aus demselben gelöst werden, wenn sie die Eheweiber gänzlich verstoßen haben würden. Und noch mag es lange gedauert haben, ehe die Priesterehe gänzlich aufhörte.

_________________


VII.

Die Klöster. Von ihrer Einrichtung überhaupt, und von den begüterten Klöstern insbesondere.

Von den Klöstern im Allgemeinen ist bereits im ersten Abschnitte die Rede gewesen und nachgewiesen worden, wie nahe mit ihnen die Capitel verwandt waren, die hier zu Lande aus Klöstern Benedictiner-Ordens an den Orten, wo bischöfliche Sitze waren, ihren Ursprung nahmen, und meistens nach der Regel des heiligen Augustinus sich richteten, bis sie in der Folge in andere Bahnen einlenkten. Außer jenen Stiftern, aus welchen die Domcapitel hervorgingen, lassen sich vor der Mitte des zwölften Jahrhunderts in dem Umkreise der Lande, auf welche unsere Betrachtung sich erstreckt, keine andere Klöster nachweisen, mit alleiniger Ausnahme des Stifts der regulirten Augustiner-Chorherren zu Neumünster und des davon ausgegangenen Stifts gleiches Ordens zu Segeberg. Von diesen muß daher hier zuerst gehandelt werden, nachdem gehörigen Orts im geschichtlichen Zusammenhang bereits ihrer Errichtung Erwähnung geschehen[1].


  1. Sehr verdient um die Geschichte der Klöster unsers Landes hat besonders sich Dr. Kuß gemacht in vielen einzelnen Aufsätzen in den Provinzialberichten und dem Staatsbürgerlichen Magazin, die zunächst hauptsächlich das Stift Neumünster betreffen; dann aber in einer fortlaufenden Darstellung dessen, was sich über die andern Klöster auch hat ermitteln lassen, vom 8. Bande des Staatsb. Magazins an. Ueber Neumünster, nachher Bordesholm, fließen reichhaltige Quellen in dem Diplomatar. Neomon. in Wesphalen mon. ined. tom. II, 1-594. Ferner sind zu erwähnen Dr. Henrici Muhlii historia coenobii Bordesholmensis in seinen dissertationibus historico-theologicis. Kil. 1715. p. 473-632. Bericht des Neumünsterschen Propsten Sido, mitgetheilt von Lappenberg