Geschichte der Pfarreien des Dekanates Grevenbroich/061: Unterschied zwischen den Versionen

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Keine Bearbeitungszusammenfassung
KKeine Bearbeitungszusammenfassung
 
Zeile 1: Zeile 1:
{{DekanatGrevenbroich1883|060|74|062|unkorrigiert}}
{{DekanatGrevenbroich1883|060|74|062|unkorrigiert}}
Elfgen
und Belmringen zu erheben.<ref>Copiarium in Elsen, Nro. 59.</ref> In demselben Jahre, so lesen wir in einer Urkunde des Erzbischofs Heinrich II. von Köln, war die Gerichtsbarkeit mit andern Einkünften in Elveke dem Edelherrn Johann von Reifferscheid verpfändet.<ref>Lac. III 100.</ref>


und Belmringen zu erheben<ref>Copiarium in Elsen, Nro. 59.</ref>. In demselben Jahre, so lesen wir in einer Urkunde des Erzbischofs Heinrich II. von Köln, war die Gerichtsbarkeit mit andern Einkünften in Elveke dem Edelherrn Johann von Reifferscheid verpfändet<ref>Lac. III 100.</ref>.
1374 bekennt Rütger, der Bauer in Elffke, daß er vom Deutschen Orden zu Coblenz ein Stück Land bei Reisdorf gekauft, wovon er alljährlich ein halb Malter Roggen abliefern solle.<ref>Copiarium in Elsen, Nro. 46.</ref>
 
1374 bekennt Rütger, der Bauer in Elffke, daß er vom Deutschen Orden zu Coblenz ein Stück Land bei Reisdorf gekauft, wovon er alljährlich ein halb Malter Roggen abliefern solle<ref>Copiarium in Elsen, Nro. 46.</ref>.


Für die Geschichte von Elfgen ist besonders wichtig der von Erzbischof Anno herrührende Hierenhof, d.i. Herrenhof, dem Stifte Maria ad gradus in Köln gehörend. Derselbe hatte einundzwanzig Lehen und fünfzehn Churmede und war frei von allen Lasten. Dort wurde drei Mal im Jahre Gericht gehalten, "ungebodden Gedingh" genannt, welches mit einem Schultheis und sieben Schöffen besessen ward. Von diesem Gericht appellirte man nach Bleisheim, von Bleisheim nach Unkel und von da nach Bonn. Der Vorsitzende eröffnete die Sitzung mit den Worten: "Ich thue heut zu tag Ban und Friedt von wegen unserer Herren von St. Marien Graden in Köln, denen dies Gericht ist, daß es niemandt straffe, noch schelte mit worten oder mit werken; auf daß niemandt spreche, noch antworte, dann mit seinem Vorsprecher; auch daß niemandt wisse der banck, dann mit Urlaub eingehe, er wolle es büßen und besseren, als der Scheffen weist, daß Recht sei."
Für die Geschichte von Elfgen ist besonders wichtig der von Erzbischof Anno herrührende Hierenhof, d.i. Herrenhof, dem Stifte Maria ad gradus in Köln gehörend. Derselbe hatte einundzwanzig Lehen und fünfzehn Churmede und war frei von allen Lasten. Dort wurde drei Mal im Jahre Gericht gehalten, "ungebodden Gedingh" genannt, welches mit einem Schultheis und sieben Schöffen besessen ward. Von diesem Gericht appellirte man nach Bleisheim, von Bleisheim nach Unkel und von da nach Bonn. Der Vorsitzende eröffnete die Sitzung mit den Worten: "Ich thue heut zu tag Ban und Friedt von wegen unserer Herren von St. Marien Graden in Köln, denen dies Gericht ist, daß es niemandt straffe, noch schelte mit worten oder mit werken; auf daß niemandt spreche, noch antworte, dann mit seinem Vorsprecher; auch daß niemandt wisse der banck, dann mit Urlaub eingehe, er wolle es büßen und besseren, als der Scheffen weist, daß Recht sei."


Der Inhaber eines Lehens war gehalten, alljährlich vier Schillinge und einen brabändischen Denar an dern Hierenhof zu zahlen, desgleichen zur Entrichtung der Churmede, d.h. zur Ablieferung des besten Pfandes beim Todesfalle<ref>Churmuth, Kurmede, von chüren, wählen, mede, Hausrath. Die Churmede hängt mit den alten Lehensverhältnissen, der Leibeigenschaft zusammen. Die Güter eines Leibeigenen gehörten ursprünglich dem Herrn, der den Herrenhof, in Elfgen den Hierenhof, besaß. Von diesem waren minder ergiebige oder nicht urbar gemachte Strecken abgetrennt und den leibeigenen Leuten übergeben worden. Sie gingen auf die Kinder des Besitzers bei dessen Tode über. Jedoch mußte das beste Stück, Pferd oder Kleid aus der Hinterlassenschaft des verstorbenen Churmuthträgers von dem neuen Träger an den Herrn verabfolgt werden. Später wurde die Churmuth, wie im vorliegenden Falle, auf eine gewisse Summe Geldes festgesetzt.</ref>.
Der Inhaber eines Lehens war gehalten, alljährlich vier Schillinge und einen brabändischen Denar an dern Hierenhof zu zahlen, desgleichen zur Entrichtung der Churmede, d.h. zur Ablieferung des besten Pfandes beim Todesfalle.<ref>Churmuth, Kurmede, von chüren, wählen, mede, Hausrath. Die Churmede hängt mit den alten Lehensverhältnissen, der Leibeigenschaft zusammen. Die Güter eines Leibeigenen gehörten ursprünglich dem Herrn, der den Herrenhof, in Elfgen den Hierenhof, besaß. Von diesem waren minder ergiebige oder nicht urbar gemachte Strecken abgetrennt und den leibeigenen Leuten übergeben worden. Sie gingen auf die Kinder des Besitzers bei dessen Tode über. Jedoch mußte das beste Stück, Pferd oder Kleid aus der Hinterlassenschaft des verstorbenen Churmuthträgers von dem neuen Träger an den Herrn verabfolgt werden. Später wurde die Churmuth, wie im vorliegenden Falle, auf eine gewisse Summe Geldes festgesetzt.</ref>


Die Herren zu Dyck nahmen um das Jahr 1370 den Hof wegen einiger Dienste in Anspruch, wurden aber 1375 durch schiedsrichterlichen Spruch abgewiesen. Dieselben Ansprüche erneuerten sie 1439. Eines Bessern belehrt, erkannten sie von neuem die Freiheit des Hofes an und verzichteten Gott und der Gottesgebärerin Maria sowie dem heiligen Anno zu Liebe auf ihre Ansprüche. Weiter ward das Capitel Maria
Die Herren zu Dyck nahmen um das Jahr 1370 den Hof wegen einiger Dienste in Anspruch, wurden aber 1375 durch schiedsrichterlichen Spruch abgewiesen. Dieselben Ansprüche erneuerten sie 1439. Eines Bessern belehrt, erkannten sie von neuem die Freiheit des Hofes an und verzichteten Gott und der Gottesgebärerin Maria sowie dem heiligen Anno zu Liebe auf ihre Ansprüche. Weiter ward das Capitel Maria

Aktuelle Version vom 8. April 2008, 16:00 Uhr

GenWiki - Digitale Bibliothek
Geschichte der Pfarreien des Dekanates Grevenbroich
Inhalt
<<<Vorherige Seite
[060]
Nächste Seite>>>
[062]
Datei:Erzdioecese Koeln 1883.djvu
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien
Texterfassung: unkorrigiert
Dieser Text wurde noch nicht korrekturgelesen und kann somit Fehler enthalten.


und Belmringen zu erheben.[1] In demselben Jahre, so lesen wir in einer Urkunde des Erzbischofs Heinrich II. von Köln, war die Gerichtsbarkeit mit andern Einkünften in Elveke dem Edelherrn Johann von Reifferscheid verpfändet.[2]

1374 bekennt Rütger, der Bauer in Elffke, daß er vom Deutschen Orden zu Coblenz ein Stück Land bei Reisdorf gekauft, wovon er alljährlich ein halb Malter Roggen abliefern solle.[3]

Für die Geschichte von Elfgen ist besonders wichtig der von Erzbischof Anno herrührende Hierenhof, d.i. Herrenhof, dem Stifte Maria ad gradus in Köln gehörend. Derselbe hatte einundzwanzig Lehen und fünfzehn Churmede und war frei von allen Lasten. Dort wurde drei Mal im Jahre Gericht gehalten, "ungebodden Gedingh" genannt, welches mit einem Schultheis und sieben Schöffen besessen ward. Von diesem Gericht appellirte man nach Bleisheim, von Bleisheim nach Unkel und von da nach Bonn. Der Vorsitzende eröffnete die Sitzung mit den Worten: "Ich thue heut zu tag Ban und Friedt von wegen unserer Herren von St. Marien Graden in Köln, denen dies Gericht ist, daß es niemandt straffe, noch schelte mit worten oder mit werken; auf daß niemandt spreche, noch antworte, dann mit seinem Vorsprecher; auch daß niemandt wisse der banck, dann mit Urlaub eingehe, er wolle es büßen und besseren, als der Scheffen weist, daß Recht sei."

Der Inhaber eines Lehens war gehalten, alljährlich vier Schillinge und einen brabändischen Denar an dern Hierenhof zu zahlen, desgleichen zur Entrichtung der Churmede, d.h. zur Ablieferung des besten Pfandes beim Todesfalle.[4]

Die Herren zu Dyck nahmen um das Jahr 1370 den Hof wegen einiger Dienste in Anspruch, wurden aber 1375 durch schiedsrichterlichen Spruch abgewiesen. Dieselben Ansprüche erneuerten sie 1439. Eines Bessern belehrt, erkannten sie von neuem die Freiheit des Hofes an und verzichteten Gott und der Gottesgebärerin Maria sowie dem heiligen Anno zu Liebe auf ihre Ansprüche. Weiter ward das Capitel Maria



  1. Copiarium in Elsen, Nro. 59.
  2. Lac. III 100.
  3. Copiarium in Elsen, Nro. 46.
  4. Churmuth, Kurmede, von chüren, wählen, mede, Hausrath. Die Churmede hängt mit den alten Lehensverhältnissen, der Leibeigenschaft zusammen. Die Güter eines Leibeigenen gehörten ursprünglich dem Herrn, der den Herrenhof, in Elfgen den Hierenhof, besaß. Von diesem waren minder ergiebige oder nicht urbar gemachte Strecken abgetrennt und den leibeigenen Leuten übergeben worden. Sie gingen auf die Kinder des Besitzers bei dessen Tode über. Jedoch mußte das beste Stück, Pferd oder Kleid aus der Hinterlassenschaft des verstorbenen Churmuthträgers von dem neuen Träger an den Herrn verabfolgt werden. Später wurde die Churmuth, wie im vorliegenden Falle, auf eine gewisse Summe Geldes festgesetzt.