Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/1/304: Unterschied zwischen den Versionen

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<center> <big>304</big> II. Uebersicht der Geschichte und Zustände des Landes ec.</center>




sich aus, denen bald noch eine „tapfere Verbesserung“ folgte ''<sup>(20)</sup>''. Aber die ersten Zeiten brachten wenig Heil. Schwer lastete die Geldnoth. Da sollten die Erbberechtigten abgefunden werden, die Schauenburger Grafen, und des Königs Brüder, die Grafen von Oldenburg. Da sollten des verstorbenen Herzogs Adolph Schulden bezahlt werden, und es sollten die Verpflichtungen gelöst werden, die gegen die Landräthe übernommen waren, welche Christian gewählt hatten — denn das war nicht umsonst geschehen. Es mußte Geld gemacht werden, wie immer nur möglich. Christian nahm eine große Summe Ablaßgelder dem päpstlichen Legaten Marinus ab, gestattete ihm den Ablaßhandel nur ferner gegen Abgabe der Hälfte des Ertrages. Aber das schlug noch wenig an. Und die Gläubiger drängten. Der Landesadel hatte Bürgschaften für den König übernommen gegen seine Brüder. Von diesen war freilich Moritz 1464 schon verstorben, aber für dessen Kinder war der andere, Gerhard, Vormund, verfocht deren und seine eigenen Rechte. Er kam ins Land 1465, faßte 1466 in Rendsburg festen Fuß ''<sup>(21)</sup>''. Die Edelleute wollten auch nicht länger warten mit dem, was ihnen verheißen war. Es mußten außerordentliche Schatzungen ausgeschrieben werden. Und dann ging es an ein Verpfänden alles dessen, was nur irgend zu verpfänden war. Es ist kaum nachzuweisen, da jedes Schloß und Amt verpfändet war, was dem Landesherrn noch übrig geblieben, außer dem Recht der Einlösung, und der Pflicht dazu. Das Einlösungsrecht übertrug der König seinem Bruder, wollte ihn zum Statthalter setzen. Gerhard reiste umher, erwarb sich Anhang unter dem Landvolk, bekam Geldbeiträge, wußte dazu auch die Geistlichkeit zu bewegen; er löste mehrere Schlösser und Aemter ein. Das gefiel dem Adel übel, denn er zahlte blos den Pfandschilling; auf das was er „Weinkauf“ nannte, was für die Wahlstimmen verheißen war, ließ er sich nicht ein. Und der Adel war in Noth, denn viele hatten bei der Stadt Lübeck sich für den König verbürgt. Da traten 1469 140 Ritter und Knappen zusammen zu einem Bündniß, zogen auch
sich aus, denen bald noch eine „tapfere Verbesserung“ folgte .<ref> Ueber die Hergänge bei Christians I. Erwählung siehe Dahlmann's Gesch. v. Dänemark III. Kap. 25. Waitz, Schleswig-Holsteins Gesch. I. S. 382 ff.</ref> Aber die ersten Zeiten brachten wenig Heil. Schwer lastete die Geldnoth. Da sollten die Erbberechtigten abgefunden werden, die Schauenburger Grafen, und des Königs Brüder, die Grafen von Oldenburg. Da sollten des verstorbenen Herzogs Adolph Schulden bezahlt werden, und es sollten die Verpflichtungen gelöst werden, die gegen die Landräthe übernommen waren, welche Christian gewählt hatten — denn das war nicht umsonst geschehen. Es mußte Geld gemacht werden, wie immer nur möglich. Christian nahm eine große Summe Ablaßgelder dem päpstlichen Legaten Marinus ab, gestattete ihm den Ablaßhandel nur ferner gegen Abgabe der Hälfte des Ertrages. Aber das schlug noch wenig an. Und die Gläubiger drängten. Der Landesadel hatte Bürgschaften für den König übernommen gegen seine Brüder. Von diesen war freilich Moritz 1464 schon verstorben, aber für dessen Kinder war der andere, Gerhard, Vormund, verfocht deren und seine eigenen Rechte. Er kam ins Land 1465, faßte 1466 in Rendsburg festen Fuß .<ref> vgl. Waitz in den Nordalbing. Studien V. S. 57—102.</ref> Die Edelleute wollten auch nicht länger warten mit dem, was ihnen verheißen war. Es mußten außerordentliche Schatzungen ausgeschrieben werden. Und dann ging es an ein Verpfänden alles dessen, was nur irgend zu verpfänden war. Es ist kaum nachzuweisen, da jedes Schloß und Amt verpfändet war, was dem Landesherrn noch übrig geblieben, außer dem Recht der Einlösung, und der Pflicht dazu. Das Einlösungsrecht übertrug der König seinem Bruder, wollte ihn zum Statthalter setzen. Gerhard reiste umher, erwarb sich Anhang unter dem Landvolk, bekam Geldbeiträge, wußte dazu auch die Geistlichkeit zu bewegen; er löste mehrere Schlösser und Aemter ein. Das gefiel dem Adel übel, denn er zahlte blos den Pfandschilling; auf das was er „Weinkauf“ nannte, was für die Wahlstimmen verheißen war, ließ er sich nicht ein. Und der Adel war in Noth, denn viele hatten bei der Stadt Lübeck sich für den König verbürgt. Da traten 1469 140 Ritter und Knappen zusammen zu einem Bündniß, zogen auch


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''<sup>(20)</sup> Ueber die Hergänge bei Christians I. Erwählung siehe Dahlmann's Gesch. v. Dänemark III. Kap. 25. Waitz, Schleswig-Holsteins Gesch. I. S. 382 ff.''
<references/>
 
''<sup>(21)</sup> vgl. Waitz in den Nordalbing. Studien V. S. 57—102.''

Aktuelle Version vom 6. April 2008, 09:57 Uhr

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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
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sich aus, denen bald noch eine „tapfere Verbesserung“ folgte .[1] Aber die ersten Zeiten brachten wenig Heil. Schwer lastete die Geldnoth. Da sollten die Erbberechtigten abgefunden werden, die Schauenburger Grafen, und des Königs Brüder, die Grafen von Oldenburg. Da sollten des verstorbenen Herzogs Adolph Schulden bezahlt werden, und es sollten die Verpflichtungen gelöst werden, die gegen die Landräthe übernommen waren, welche Christian gewählt hatten — denn das war nicht umsonst geschehen. Es mußte Geld gemacht werden, wie immer nur möglich. Christian nahm eine große Summe Ablaßgelder dem päpstlichen Legaten Marinus ab, gestattete ihm den Ablaßhandel nur ferner gegen Abgabe der Hälfte des Ertrages. Aber das schlug noch wenig an. Und die Gläubiger drängten. Der Landesadel hatte Bürgschaften für den König übernommen gegen seine Brüder. Von diesen war freilich Moritz 1464 schon verstorben, aber für dessen Kinder war der andere, Gerhard, Vormund, verfocht deren und seine eigenen Rechte. Er kam ins Land 1465, faßte 1466 in Rendsburg festen Fuß .[2] Die Edelleute wollten auch nicht länger warten mit dem, was ihnen verheißen war. Es mußten außerordentliche Schatzungen ausgeschrieben werden. Und dann ging es an ein Verpfänden alles dessen, was nur irgend zu verpfänden war. Es ist kaum nachzuweisen, da jedes Schloß und Amt verpfändet war, was dem Landesherrn noch übrig geblieben, außer dem Recht der Einlösung, und der Pflicht dazu. Das Einlösungsrecht übertrug der König seinem Bruder, wollte ihn zum Statthalter setzen. Gerhard reiste umher, erwarb sich Anhang unter dem Landvolk, bekam Geldbeiträge, wußte dazu auch die Geistlichkeit zu bewegen; er löste mehrere Schlösser und Aemter ein. Das gefiel dem Adel übel, denn er zahlte blos den Pfandschilling; auf das was er „Weinkauf“ nannte, was für die Wahlstimmen verheißen war, ließ er sich nicht ein. Und der Adel war in Noth, denn viele hatten bei der Stadt Lübeck sich für den König verbürgt. Da traten 1469 140 Ritter und Knappen zusammen zu einem Bündniß, zogen auch


  1. Ueber die Hergänge bei Christians I. Erwählung siehe Dahlmann's Gesch. v. Dänemark III. Kap. 25. Waitz, Schleswig-Holsteins Gesch. I. S. 382 ff.
  2. vgl. Waitz in den Nordalbing. Studien V. S. 57—102.