Ahnenimplex: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 5. April 2008, 15:17 Uhr
Ahnenimplex, auch als Ahnenverlust oder Ahnenschwund bekannt, bezeichnet das Phänomen, dass durch Heirat innerhalb der Familie eine Generation weniger als die theoretisch mögliche Anzahl von Personen umfasst. Die theoretisch mögliche Anzahl von Personen in der n. Ahnengeneration eines Probanden ist 2n.
Cousin / Cousine
Hier ist der einfachste, heute in Deutschland gesetzlich legale[1], Ahnenimplex dargestellt, der sich für einen Probanden ergibt, dessen Eltern Cousin und Cousine sind.
Onkel / Nichte
Auch generationenübergreifender Ahnenimplex ist möglich, hier in der einfachsten (heute in Deutschland ebenfalls gesetzlich legalen) Möglichkeit bei Heirat von Onkel und Nichte dargestellt:
Vergleiche
Literatur
- Ebersbach, Günther, W.: Gedanken über den Ahnenschwund, in: Blätter für fränkische Familienkunde, Bd. 12, 1984, Heft 1, S. 2-11
- ↑ § 1307 BGB verbietet lediglich Ehen in gerader Linie und zwischen Geschwistern