Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/1/156: Unterschied zwischen den Versionen
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zu Ripen wird übrigens etwa in das Jahr 1012 gesetzt ,<ref> So von Suhm III. 395, weil Lievitzo, der 1013 starb, ihn noch geweiht hat. Seinen Tod meldet der Scholiast Adams von Bremen zum Jahr 1043: <tt>Ipso anno quo Archiepiscopus (Alebrandus sc.) decessit migravit etiam Odinkar Ripensis Episcopus, qui diem Paschae celebrans ordinavit ressuas certus extremorum.</tt>< | zu Ripen wird übrigens etwa in das Jahr 1012 gesetzt ,<ref> So von Suhm III. 395, weil Lievitzo, der 1013 starb, ihn noch geweiht hat. Seinen Tod meldet der Scholiast Adams von Bremen zum Jahr 1043: <tt>Ipso anno quo Archiepiscopus (Alebrandus sc.) decessit migravit etiam Odinkar Ripensis Episcopus, qui diem Paschae celebrans ordinavit ressuas certus extremorum.</tt></ref> und er ist 1043 gestorben. Nach einer Nachricht in einer Ripenschen Chronik ist er ein Schwestersohn Knud d. Gr. gewesen, und es wird eben daselbst von ihm angeführt, er habe die Bisthümer in Jütland gegen einander abgegränzt.<ref> <tt> Chronicon Ecclesiae Ripensis apud Langeb. S. R. D. VII, 105. Secundus Episcopus Ripensis fuit Othincarus Albus junior nepos regis Canuti antiqui.</tt> — Nachher heißt Knud sein <tt>avunculus</tt>, also Mutterbruder. Sein Vater hat Toke geheißen. Er ist, wie der Zuname <tt>Albus</tt> andeutet, ohne Zweifel aus dem berühmten Geschlecht gewesen, welches den Namen Hvide führte, dem auch der bekannte Erzbischof Absalon angehörte. Es heißt nun 1. c. von ihm weiter: <tt>Hic Othincarus Episcopatus Iutiae certis limitibus dicitur discrevisse et possessionibus roborasse.</tt> </ref> Diese Nachricht ist sehr merkwürdig, denn sie zeigt uns den Anfang einer festeren Gestaltung des Kirchenwesens. Es waren aber zu der Zeit auf der Halbinsel nur zwei Bisthümer, Schleswig und Ripen, und wir haben also hier die Erwähnung der Gränzlinie beider, welche durch das nachherige Herzogthum Schleswig hinlief und für die Folgezeit von nicht geringem Einflüsse gewesen ist, daher wir dieselbe einer näheren Betrachtung unterziehen müssen. | ||
Es ist sonst in der Regel geschehen, daß die bischöflichen Sprengel auf die Weise gebildet wurden, daß man zu jedem eine Anzahl Landschaften nach der bereits vorhandenen Eintheilung legte, uud somit die Bisthumsgränzen mit Landschaftsgränzen zusammenfielen. In Deutschland lassen sich daher vielfältig die alten Gaugränzen nach der Begränzung der bischöflichen Sprengel gegen einander nachweisen. Wir finden in Jütland später, als das Bisthum Ripen sich in vier Bisthümer zertheilte, ein gleiches Verfahren. Gewisse Syssel mit ihren angehörigen Harden wurden jedem Bisthume beigelegt. Aber hier bei der Abgränzung der Bisthümer Ripen und Schleswig gegen einander ist darauf keine Rücksicht genommen. Es ward die Diöcesangränze quer durch Syssel und Harden gezogen. | Es ist sonst in der Regel geschehen, daß die bischöflichen Sprengel auf die Weise gebildet wurden, daß man zu jedem eine Anzahl Landschaften nach der bereits vorhandenen Eintheilung legte, uud somit die Bisthumsgränzen mit Landschaftsgränzen zusammenfielen. In Deutschland lassen sich daher vielfältig die alten Gaugränzen nach der Begränzung der bischöflichen Sprengel gegen einander nachweisen. Wir finden in Jütland später, als das Bisthum Ripen sich in vier Bisthümer zertheilte, ein gleiches Verfahren. Gewisse Syssel mit ihren angehörigen Harden wurden jedem Bisthume beigelegt. Aber hier bei der Abgränzung der Bisthümer Ripen und Schleswig gegen einander ist darauf keine Rücksicht genommen. Es ward die Diöcesangränze quer durch Syssel und Harden gezogen. |
Aktuelle Version vom 5. April 2008, 08:09 Uhr
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zu Ripen wird übrigens etwa in das Jahr 1012 gesetzt ,[1] und er ist 1043 gestorben. Nach einer Nachricht in einer Ripenschen Chronik ist er ein Schwestersohn Knud d. Gr. gewesen, und es wird eben daselbst von ihm angeführt, er habe die Bisthümer in Jütland gegen einander abgegränzt.[2] Diese Nachricht ist sehr merkwürdig, denn sie zeigt uns den Anfang einer festeren Gestaltung des Kirchenwesens. Es waren aber zu der Zeit auf der Halbinsel nur zwei Bisthümer, Schleswig und Ripen, und wir haben also hier die Erwähnung der Gränzlinie beider, welche durch das nachherige Herzogthum Schleswig hinlief und für die Folgezeit von nicht geringem Einflüsse gewesen ist, daher wir dieselbe einer näheren Betrachtung unterziehen müssen.
Es ist sonst in der Regel geschehen, daß die bischöflichen Sprengel auf die Weise gebildet wurden, daß man zu jedem eine Anzahl Landschaften nach der bereits vorhandenen Eintheilung legte, uud somit die Bisthumsgränzen mit Landschaftsgränzen zusammenfielen. In Deutschland lassen sich daher vielfältig die alten Gaugränzen nach der Begränzung der bischöflichen Sprengel gegen einander nachweisen. Wir finden in Jütland später, als das Bisthum Ripen sich in vier Bisthümer zertheilte, ein gleiches Verfahren. Gewisse Syssel mit ihren angehörigen Harden wurden jedem Bisthume beigelegt. Aber hier bei der Abgränzung der Bisthümer Ripen und Schleswig gegen einander ist darauf keine Rücksicht genommen. Es ward die Diöcesangränze quer durch Syssel und Harden gezogen.
- ↑ So von Suhm III. 395, weil Lievitzo, der 1013 starb, ihn noch geweiht hat. Seinen Tod meldet der Scholiast Adams von Bremen zum Jahr 1043: Ipso anno quo Archiepiscopus (Alebrandus sc.) decessit migravit etiam Odinkar Ripensis Episcopus, qui diem Paschae celebrans ordinavit ressuas certus extremorum.
- ↑ Chronicon Ecclesiae Ripensis apud Langeb. S. R. D. VII, 105. Secundus Episcopus Ripensis fuit Othincarus Albus junior nepos regis Canuti antiqui. — Nachher heißt Knud sein avunculus, also Mutterbruder. Sein Vater hat Toke geheißen. Er ist, wie der Zuname Albus andeutet, ohne Zweifel aus dem berühmten Geschlecht gewesen, welches den Namen Hvide führte, dem auch der bekannte Erzbischof Absalon angehörte. Es heißt nun 1. c. von ihm weiter: Hic Othincarus Episcopatus Iutiae certis limitibus dicitur discrevisse et possessionibus roborasse.