Genealogie der Herren und Freiherren von Bongart/043: Unterschied zwischen den Versionen

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ausserordentlich vergrössert hatte, so wurden seine Söhne alle beide reiche Herren. Die Nutzniesserin der Herrschaft zur Heyden starb im J. 1563. Am 2. Mai 1564 empfing Werner von dem Bongart zu seinem und seines Bruders Wilhelm Behuf von Herzog Wilhelm die Belehnung mit dieser Herrlichkeit. Am 14. September 1564 schritten dann beide Brüder zur Theilung, worin dem Werner Haus und Herrlichkeit Herwinandsrode nebst dem Hause Paffendorf zuerkannt wurde. So trat denn Wilhelm die Herrschaft, die er bisher als sein Kindtheil besessen, am 9. October 1564 an Werner ab, wogegen dieser unter gleichem Datum bekannte, dass er auf die Lehen und alle zugehörenden Güter zu der Heyden und Blyt zu Gunsten seines Bruders verzichte (1). In einem nachträglichen Vergleiche v. J, 1566 wurden endlich alle Punkte geschlichtet, worüber man sich noch nicht recht hatte einigen können. So musste Wilhelm von dem Bongart seinem Bruder noch 300 Thaler zahlen für seinen Abstand auf den Hof Nuynhem zu Vlodrop. Ferner solle Wilhelm seinem Bruder Werner ohne Widerrede seinen Flachs- und Rübsamen, sammt den Gereiden, so ihm zuständig und er auf dem Haus und Schloss zu Bergerhausen verlassen, folgen lassen. Dagegen solle Werner von dem Holzgräven-Amt zu Blatzheim und Manheim, sofern sein Bruder der Erben und Nachbaren Willen erhalten könnte, darzu ihm Werner behülflich sein solle, abstehen (2). Desgleichen solle Werner die Gereide, die Wilhelm auf dem Hause und Schloss Paffendorf verlassen, ohne einige Verhinderung folgen und hinwegführen lassen.
ausserordentlich vergrössert hatte, so wurden seine Söhne alle beide reiche Herren. Die Nutzniesserin der Herrschaft zur Heyden starb im J. 1563. Am 2. Mai 1564 empfing Werner von dem Bongart zu seinem und seines Bruders Wilhelm Behuf von Herzog Wilhelm die Belehnung mit dieser Herrlichkeit. Am 14. September 1564 schritten dann beide Brüder zur Theilung, worin dem Werner Haus und Herrlichkeit Herwinandsrode nebst dem Hause Paffendorf zuerkannt wurde. So trat denn Wilhelm die Herrschaft, die er bisher als sein Kindtheil besessen, am 9. October 1564 an Werner ab, wogegen dieser unter gleichem Datum bekannte, dass er auf die Lehen und alle zugehörenden Güter zu der Heyden und Blyt zu Gunsten seines Bruders verzichte .<ref>Wilhelm von dem Bongart empfing die erste Belehnung mit Heyden am 17. November 1566.</ref>  In einem nachträglichen Vergleiche v. J, 1566 wurden endlich alle Punkte geschlichtet, worüber man sich noch nicht recht hatte einigen können. So musste Wilhelm von dem Bongart seinem Bruder noch 300 Thaler zahlen für seinen Abstand auf den Hof Nuynhem zu Vlodrop. Ferner solle Wilhelm seinem Bruder Werner ohne Widerrede seinen Flachs- und Rübsamen, sammt den Gereiden, so ihm zuständig und er auf dem Haus und Schloss zu Bergerhausen verlassen, folgen lassen. Dagegen solle Werner von dem Holzgräven-Amt zu Blatzheim und Manheim, sofern sein Bruder der Erben und Nachbaren Willen erhalten könnte, darzu ihm Werner behülflich sein solle, abstehen .<ref>Die zeitlichen Herrn zu Bergerhausen bekleideten dies Amt bis zur neuern Zeit. Die zeitlichen Herren zu Paffendorf (seit Johann Bernard Frh. von dem Bongart) waren Holzgräven der adligen oder Burgen-Büsche Elsdorfer Quartiers.</ref>
Desgleichen solle Werner die Gereide, die Wilhelm auf dem Hause und Schloss Paffendorf verlassen, ohne einige Verhinderung folgen und hinwegführen lassen.


Nachdem nun so die beiden Brüder getheilt und sieh geeiniget haben, könnte ich jetzt zur Darstellung der Linie zur Heyden übergehen. Allein es bleibt noch eine Angelegenheit  zu  besprechen,  betreffend  das  Erbkämmerer-Amt.
Nachdem nun so die beiden Brüder getheilt und sieh geeiniget haben, könnte ich jetzt zur Darstellung der Linie zur Heyden übergehen. Allein es bleibt noch eine Angelegenheit  zu  besprechen,  betreffend  das  Erbkämmerer-Amt.


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: (1) Wilhelm von dem Bongart empfing die erste Belehnung mit Heyden am 17. November 1566.
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: (2) Die zeitlichen Herrn zu Bergerhausen bekleideten dies Amt bis zur neuern Zeit. Die zeitlichen Herren zu Paffendorf (seit Johann Bernard Frh. von dem Bongart) waren Holzgräven der adligen oder Burgen-Büsche Elsdorfer Quartiers.

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ausserordentlich vergrössert hatte, so wurden seine Söhne alle beide reiche Herren. Die Nutzniesserin der Herrschaft zur Heyden starb im J. 1563. Am 2. Mai 1564 empfing Werner von dem Bongart zu seinem und seines Bruders Wilhelm Behuf von Herzog Wilhelm die Belehnung mit dieser Herrlichkeit. Am 14. September 1564 schritten dann beide Brüder zur Theilung, worin dem Werner Haus und Herrlichkeit Herwinandsrode nebst dem Hause Paffendorf zuerkannt wurde. So trat denn Wilhelm die Herrschaft, die er bisher als sein Kindtheil besessen, am 9. October 1564 an Werner ab, wogegen dieser unter gleichem Datum bekannte, dass er auf die Lehen und alle zugehörenden Güter zu der Heyden und Blyt zu Gunsten seines Bruders verzichte .[1] In einem nachträglichen Vergleiche v. J, 1566 wurden endlich alle Punkte geschlichtet, worüber man sich noch nicht recht hatte einigen können. So musste Wilhelm von dem Bongart seinem Bruder noch 300 Thaler zahlen für seinen Abstand auf den Hof Nuynhem zu Vlodrop. Ferner solle Wilhelm seinem Bruder Werner ohne Widerrede seinen Flachs- und Rübsamen, sammt den Gereiden, so ihm zuständig und er auf dem Haus und Schloss zu Bergerhausen verlassen, folgen lassen. Dagegen solle Werner von dem Holzgräven-Amt zu Blatzheim und Manheim, sofern sein Bruder der Erben und Nachbaren Willen erhalten könnte, darzu ihm Werner behülflich sein solle, abstehen .[2] Desgleichen solle Werner die Gereide, die Wilhelm auf dem Hause und Schloss Paffendorf verlassen, ohne einige Verhinderung folgen und hinwegführen lassen.

Nachdem nun so die beiden Brüder getheilt und sieh geeiniget haben, könnte ich jetzt zur Darstellung der Linie zur Heyden übergehen. Allein es bleibt noch eine Angelegenheit zu besprechen, betreffend das Erbkämmerer-Amt.


  1. Wilhelm von dem Bongart empfing die erste Belehnung mit Heyden am 17. November 1566.
  2. Die zeitlichen Herrn zu Bergerhausen bekleideten dies Amt bis zur neuern Zeit. Die zeitlichen Herren zu Paffendorf (seit Johann Bernard Frh. von dem Bongart) waren Holzgräven der adligen oder Burgen-Büsche Elsdorfer Quartiers.