Genealogie der Herren und Freiherren von Bongart/033: Unterschied zwischen den Versionen
(Die Seite wurde neu angelegt: {{Genealogie Bongart|032|38|034|korrigiert}} nicht erhalten. Aber wie ist sie denn zu den in Rede stehenden Familiengütern gekommen? Güter, welche eine Aussteuer, di...) |
KKeine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
{{Genealogie Bongart|032| | {{Genealogie Bongart|032|36|034|korrigiert}} | ||
nicht erhalten. Aber wie ist sie denn zu den in Rede stehenden Familiengütern gekommen? Güter, welche eine Aussteuer, die sie als weltliche Tochter zu hoffen gehabt hätte, ziemlich übersteigen. Ich glaube, die zu Anfang erwähnte Belehnung giebt uns hier Aufschluss. Wie jenen halben Zehenden, so hat Goedert von dem Bongart seiner Schwester, wahrscheinlich aus besonderer Affection gegen sie und aus Rücksicht auf ihre Kinder, auch wohl die andern Güter vermacht, aber dies alles nicht eigenthümlich und erblich, sondern nur zur lebenslänglichen Nutzniessung; das Eigenthumsrecht übertrug er auf seinen gleichnamigen Neffen Goedert von dem Bongart. Im J. 1449 stellte Goedert von Celles eine Bescheinigung aus, worin er bekennt, dass zwölf Malter Roggen Erbpacht, welche seine Mutter jährlichs zu Mertzen (Mertz) zu erheben habe, nach Tod derselben an seinen eben genannten Vetter fallen sollen. Mag nun dieser Roggen eine Rente sein, die der Catharina als Nonne überwiesen worden war, oder mag sie denselben gleichfalls von ihrem Bruder gehabt haben: jedenfalls ist dies Attestatum eine Bestätigung meiner Ansicht. | nicht erhalten. Aber wie ist sie denn zu den in Rede stehenden Familiengütern gekommen? Güter, welche eine Aussteuer, die sie als weltliche Tochter zu hoffen gehabt hätte, ziemlich übersteigen. Ich glaube, die zu Anfang erwähnte Belehnung giebt uns hier Aufschluss. Wie jenen halben Zehenden, so hat Goedert von dem Bongart seiner Schwester, wahrscheinlich aus besonderer Affection gegen sie und aus Rücksicht auf ihre Kinder, auch wohl die andern Güter vermacht, aber dies alles nicht eigenthümlich und erblich, sondern nur zur lebenslänglichen Nutzniessung; das Eigenthumsrecht übertrug er auf seinen gleichnamigen Neffen Goedert von dem Bongart. Im J. 1449 stellte Goedert von Celles eine Bescheinigung aus, worin er bekennt, dass zwölf Malter Roggen Erbpacht, welche seine Mutter jährlichs zu Mertzen (Mertz) zu erheben habe, nach Tod derselben an seinen eben genannten Vetter fallen sollen. Mag nun dieser Roggen eine Rente sein, die der Catharina als Nonne überwiesen worden war, oder mag sie denselben gleichfalls von ihrem Bruder gehabt haben: jedenfalls ist dies Attestatum eine Bestätigung meiner Ansicht. |
Version vom 31. März 2008, 15:02 Uhr
GenWiki - Digitale Bibliothek | |
---|---|
Genealogie der Herren und Freiherren von Bongart | |
Inhalt | |
<<<Vorherige Seite [032] |
Nächste Seite>>> [034] |
Datei:Genealogie Bongart.djvu | |
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien | |
Texterfassung: korrigiert | |
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Bevor dieser Text als fertig markiert werden kann, ist jedoch noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
|
nicht erhalten. Aber wie ist sie denn zu den in Rede stehenden Familiengütern gekommen? Güter, welche eine Aussteuer, die sie als weltliche Tochter zu hoffen gehabt hätte, ziemlich übersteigen. Ich glaube, die zu Anfang erwähnte Belehnung giebt uns hier Aufschluss. Wie jenen halben Zehenden, so hat Goedert von dem Bongart seiner Schwester, wahrscheinlich aus besonderer Affection gegen sie und aus Rücksicht auf ihre Kinder, auch wohl die andern Güter vermacht, aber dies alles nicht eigenthümlich und erblich, sondern nur zur lebenslänglichen Nutzniessung; das Eigenthumsrecht übertrug er auf seinen gleichnamigen Neffen Goedert von dem Bongart. Im J. 1449 stellte Goedert von Celles eine Bescheinigung aus, worin er bekennt, dass zwölf Malter Roggen Erbpacht, welche seine Mutter jährlichs zu Mertzen (Mertz) zu erheben habe, nach Tod derselben an seinen eben genannten Vetter fallen sollen. Mag nun dieser Roggen eine Rente sein, die der Catharina als Nonne überwiesen worden war, oder mag sie denselben gleichfalls von ihrem Bruder gehabt haben: jedenfalls ist dies Attestatum eine Bestätigung meiner Ansicht.
Statz von dem Bongart Erbkämmerer des Lands von Jülich. Seine Gattin war Heylke Durtzant Tochter des Hermann Durtzant Scheffen zu Aachen, und der Heylke von Hoekirchen. Statz von dem Bongart übernahm die Schulden ihres ersten Gatten Johann von Eynenberg, und erhielt daher von dessen Schwiegersohn Daem von dem Bongart im J. 1406 eine Verschreibung auf die Hälfte des Schlosses Eynenberg: welche Pfandschaft ihm 1423 von Sanders von Kettenis erneuert ward. Mit Heylke hatte er zwei Söhne. — Im J. 1424 schritt er zur zweiten Ehe mit der Wittwe des Ritters Johann Schillinck von Vilich des Jungen, nämlich mit Nella Erbtochter des Wilhelm von Bergerhausen und der Rycka von Nuwenkirchen. Nella bringt in dem Ehevertrag all ihr Gut zu Bergerhausen und Blatzheim, ihren Hof zum Bongart