Geschichte der kleinen deutschen Höfe 1/008: Unterschied zwischen den Versionen
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kleinen Fürstlichkeiten nicht verführen können, in ihnen die Menschen zu übersehen. Was die leidenschaftlose Bereitwilligkeit dagegen betrifft, das, was wirklich zu loben ist, zu loben, so kann ich in dieser Beziehung auf den oldenburgischen Hof verweisen, welcher bis auf die neusten Zeiten ein wahrer kleiner deutscher Musterhof war. | kleinen Fürstlichkeiten nicht verführen können, in ihnen die Menschen zu übersehen. Was die leidenschaftlose Bereitwilligkeit dagegen betrifft, das, was wirklich zu loben ist, zu loben, so kann ich in dieser Beziehung auf den oldenburgischen Hof verweisen, welcher bis auf die neusten Zeiten ein wahrer kleiner deutscher Musterhof war. |
Version vom 30. März 2008, 12:52 Uhr
Vorlage:Geschichte der kleinen deutschen Höfe1
kleinen Fürstlichkeiten nicht verführen können, in ihnen die Menschen zu übersehen. Was die leidenschaftlose Bereitwilligkeit dagegen betrifft, das, was wirklich zu loben ist, zu loben, so kann ich in dieser Beziehung auf den oldenburgischen Hof verweisen, welcher bis auf die neusten Zeiten ein wahrer kleiner deutscher Musterhof war.
Ich enthalte mich aus guten Gründen eine eigentliche Vorrede zu diesen Geschichten der kleinen deutschen Höfe zu schreiben, Höfe, welche ihr Schicksal theils schon erfüllt haben, theils noch erfüllen werden, da sie, wie das Sturmjahr 1848 sehr deutlich gezeigt hat, das odium Germaniae verfolgt und so lange verfolgen wird, als zum Beispiel in dem interessanten Ländchen der „Erbweisheit", welches am 18. April 1855 das 100jährige Jubiläum für den Codex derselben gefeiert hat, solche Verhältnisse bestehen, wie mit den adligen und bürgerlichen Rittern, den Niederlassungen und Heiratheslicenzn der armen Tagelöhner, den nächtlichen Hofediensten der Dorfmädchen, dem offen betriebenen Schmuggelhandel der großen Branntweinbrenner an der Ostsee, der Belastung Deutschlands mit alljährlich 250,0U0 Thalern vom Boitzenburger Elbzoll zum Vortheil der mecklenburgischen Ritter, einer Criminaljustiz, wie in dem 1854 vorgekommenen Prozesse: Sophie Caroline Marie Düde u.s.w. u.s.w.
Bei dem odium Germaniae gegen die kleinen deutschen Staaten, wo Dinge vorgehen, die in einem großen gar nicht geschehen können, muß man