Geschichte der kleinen deutschen Höfe 1/072: Unterschied zwischen den Versionen
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so nimmt er die Flucht seitwärts, weil die Güstrower ihm die Flucht nach dem Zaun verwehrt haben | so nimmt er die Flucht seitwärts, weil die Güstrower ihm die Flucht nach dem Zaun verwehrt haben müssen. An einem Berge wird er umringt, gebunden und gefangen nach Güstrow geschleppt. Ein anderer Theil stürmt während der Zeit den Zaun, hinter welchem der alte {{Sperrschrift|Heinrich}} etlichemal schießt und die Bauern mit gesammelten Steinen herauswerfen. Wie sie jedoch nahe genug zum Faustgemenge kommen, stößt der Alte einem Schusterknecht mit dem Spieß in die Brust, welcher ihn hinwieder durchspießet, wovon er jedoch nicht fällt, sondern mit dem Säbel noch einige verwundet, bis zuletzt Jemand ihm den Kopf durchspaltet. Der Prozeß ist von seinen Söhnen {{Sperrschrift|Heinrich}} und {{Sperrschrift|Jürgen}} bis nach 1574 fortgeführt worden :c." | ||
Einer der neuesten Geschichtsschreiber Mecklenburgs, der schwerin'sche Kammerherr, jetzige Schloßhauptmann Carl von Lützow, schreibt wörtlich: „Die alten Sünden der | Einer der neuesten Geschichtsschreiber Mecklenburgs, der schwerin'sche Kammerherr, jetzige Schloßhauptmann {{Sperrschrift|Carl von Lützow}}, schreibt wörtlich: „Die alten Sünden der Selbstrache, der bewaffneten Ritterfehden, der adeligen Wegelagerungen und Raubzüge, eben weil sie alt und reizend waren und der Sittenrohheit und verkehrten Ansicht des Zeitalters von Recht und Ehre entsprachen, dauerten nach wie vor fort: arglos zog der Landadel mit seinem Troß zu Gewaltthat und Raub aus, warf wehrlose Reisende nieder, schleppte seine Fehdegefangenen in unbekannte Verließe und schaltete mit empörendem Frevel über Freiheit und Gut seiner Mitbürger, denen nur schweres Lösegeld erstere wiedergab. Diese Landplage, die in unserem Vaterlande, {{Sperrschrift|seines zahlreichen, größtentheils unbemittelten und auf seiner Hufe wohnhaften Adels wegen}}, viel- |
Version vom 30. März 2008, 12:16 Uhr
Vorlage:Geschichte der kleinen deutschen Höfe1
so nimmt er die Flucht seitwärts, weil die Güstrower ihm die Flucht nach dem Zaun verwehrt haben müssen. An einem Berge wird er umringt, gebunden und gefangen nach Güstrow geschleppt. Ein anderer Theil stürmt während der Zeit den Zaun, hinter welchem der alte Heinrich etlichemal schießt und die Bauern mit gesammelten Steinen herauswerfen. Wie sie jedoch nahe genug zum Faustgemenge kommen, stößt der Alte einem Schusterknecht mit dem Spieß in die Brust, welcher ihn hinwieder durchspießet, wovon er jedoch nicht fällt, sondern mit dem Säbel noch einige verwundet, bis zuletzt Jemand ihm den Kopf durchspaltet. Der Prozeß ist von seinen Söhnen Heinrich und Jürgen bis nach 1574 fortgeführt worden :c."
Einer der neuesten Geschichtsschreiber Mecklenburgs, der schwerin'sche Kammerherr, jetzige Schloßhauptmann Carl von Lützow, schreibt wörtlich: „Die alten Sünden der Selbstrache, der bewaffneten Ritterfehden, der adeligen Wegelagerungen und Raubzüge, eben weil sie alt und reizend waren und der Sittenrohheit und verkehrten Ansicht des Zeitalters von Recht und Ehre entsprachen, dauerten nach wie vor fort: arglos zog der Landadel mit seinem Troß zu Gewaltthat und Raub aus, warf wehrlose Reisende nieder, schleppte seine Fehdegefangenen in unbekannte Verließe und schaltete mit empörendem Frevel über Freiheit und Gut seiner Mitbürger, denen nur schweres Lösegeld erstere wiedergab. Diese Landplage, die in unserem Vaterlande, seines zahlreichen, größtentheils unbemittelten und auf seiner Hufe wohnhaften Adels wegen, viel-