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Version vom 23. März 2008, 19:20 Uhr
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Beschreibung und Geschichte der Burg Kinsberg (1910) | |
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verhältnis zwischen Einnahme und Ausgabe, so daß der Verdacht nicht ungerechtfertigt erscheint, er habe es nicht übel verstanden, in seine eigenen Taschen zu wirtschaften, zumal da er später sogar imstande war, die ganze Herrschaft Kinsberg anzukaufen.
Die Abwickelung dieser geringfügigen Angelegenheit verschleppte sich aber trotz aller kaiserlichen Befehle noch bis zum Februar 1602; dann aber verschwanden die fremden Gäste von der Burg Kinsberg auf Nimmerwiedersehen, und die ganze Herrschaft wurde durch die Kammer wieder für den Kaiser in Besitz genommen.
6. Kinsberg wird freies, erbliches Eigentum.
Am 9. März 1602 erinnerte der Kaiser Rudolf II. die Kammer an den Verkauf der Herrschaft Kinsberg und forderte Bericht darüber, worauf dieselbe am 24. März mitteilen konnte, daß sich bereits mehrere Käufer gemeldet hätten, nämlich die Witwe Georgs von Logau, die also inzwischen wieder in den Besitz bedeutender Geldmittel gelangt sein mußte, Dipprand von Czettritz auf Neuhaus, Sigmund von Kottwitz und Kaspar Mettich[1]. Von ihnen allen kam Dipprand von Czettritz der Taxe von 49392 Talern mit seinem Gebote von 38000 Talern, das er schließlich auf 42000 Taler erhöhte, am nächsten[2]. Doch mitten in die soeben eingeleiteten Verkaufsunterhandlungen traf die Mitteilung des Kaisers, daß er am 27. Juli die Herrschaft Kinsberg an den Hof-Kammerrat und General Oberst-Proviantmeister in Ungarn und Österreich Hans Bernhard von Fünffkirchen für 50000 Taler verkauft habe[3]. Für die