Die Probstei in Wort und Bild/052: Unterschied zwischen den Versionen
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8. Ein Nachfolger des Probsten Diedrich Blome, wahrscheinlich Wulf von Buchwald (1631 - 1637) befand (laut eines Klosterregisters ohne Datum), daß jener die früher zu Holm gehörigen Koppeln und Wiesen, welche den Meierhof zu Schönberg bildeten, gar zu wohlfeil verpachtet hätte. Darum setzte er einen höhern Pachtzins an, nämlich: für jedes Fuder Heu 1 , für ein Scheffelsaat Ackerland 1 , 8 β ebenso für jedes Hundert Reeth. Um diesen Preis verpachtete er aufs Neue:
a) an die Schönberger: die Stadtweide, die (Holmer) Weide, den Ordt vom (Schönberger Damme zum Teil, das Elversche Brok, Holmer Hege (Hagen?), Blockhaus, Brömserhorn (bei Wisch), die Holmer Koppel, auf der Haide, bei Stoltenberg's Haus (zu Fernwisch), Holmer Dammswisch Holmer Have;
b) an die Krokauer: die Holmer Koppel, den Born binnen dem Schönberger Damme, Schlüsselbarg, das Redder, den Sommerhof;
c) an die Stakendorfer: die Koppel bei Holm mit Reeth, Hogenstein, Hasselkrug,die Paastede zum Teil;
d) an die Stakendorfer fünf Hufner: die Paastede zum Teil;
e) an die Barsbeker: die Salzenwiese nach Wischplacken;
f) an die Fiefberger: den Blafferskrog, beim Redder, beim Vulensee;
g) an die Wischler: die Broberauen, den Ordt vom Dame zum Teil.
Es scheint fast, daß hinsichtlich der Pächter der gedachten Ländereien nach des Probsten Wulf v. Buchwald Zeiten keine wesentlichen Veränderungen mehr vorgenommen sind: und so ist es sehr wohl wöglich, daß zu seiner Zeit oder bald nachher die gegenwärtige Hufenzahl in der Probstei und nach ihrer heutigen Größe entstanden ist.
9. Derselbe Probst Wulf von Buchwald legte (1655 oder 1656) die Windmühle zu Schönberg an. Den Platz dazu gab Peter Mund in Schönberg her und behielt dafür des Klosters Wiese auf dem Osterblock für 12 β Landheuer, sowie die Wiese Kolmerhäge am Strande.
10. Wie der Geldeswert des Jahres 1670 sich zu dem heutigen verhielt, lehrt folgendes:
damals wurde eine Halbhufe in Schönberg verkauft für 1000
die Schönberger Windmühle war verpachtet für 3 Last Korn;
die Lutterbeker Mühle aber trug 23 Thlr. und 6 Last Korn ein.
11. Auf dem Ding und Recht, welches am 25. November 16 gehalten wurde, traf der Probst Franz Rantzow die Aenderung, daß er aus beiden Kirchspielen 24 Männer ernannte, welche in Zukunft dem Ding beiwohnen und in deren Namen die Urteile mit abgefaßt werden sollten, „statt daß bis dahin die ganze Probstei mit Kindern und Gesinde zu Ding und Recht kam, Dingvogt und Richter störten und verwirrten durch ihr Geplerr“. Wie lange die neue Einrichtung Bestand gehabt habe, wird nicht gesagt. Jetzt aber ist keine Spur mehr davon vorhanden.
12. Im Jahre 16 befanden sich in der Probstei (s. des Probsten Franz Rantzow's Protokoll) die folgenden Landstellen: In Schönberg 8 Voll-Hufen, 10 Halbhufen, 9 Wurdzettel, 40 Katen, Stakendorf 11 V.-H., 3 Halbh., 1 W., 7 K., Krummbek 8 V.-H., 1 Halbh., 4 K., Höhndorf 5 V.-H., 1 K., Gödersdorf 6 V.-H., 1 K., Bendfeld 6 V.-H., 4 Halbh., 15 K., Ratjendorf 5 V.-H., Wisch 4 V.-H., 6 Halbh., 16 K., Krokau 9 V.-H., 8 K., Fiefbergen 9 V.-H., 1 Halbh., 10 K., Barsbek 15 V.-H., 4 Halbh., 9 K., Fahren 5 V.-H., 2 Halbh., 4 K., Passade 4 V.-H., 8 K., Prastorf 8 V.-H., 2 Halbh., 1 W., 9 K., Lutterbek 5 V.-H., 1 W., 8 K., Brodersdorf 7 V.-H., 7 K., Laboe 10 V.-H., 1 W., 13 K., Stein7V.-H., 2 Halbh., 7 K., Wendtorf 5 V.-H., 5 K.