Wortgeld: Unterschied zwischen den Versionen

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==Wortgeld==
==Wortgeld==
Die bei mittelalterlichen Stadtgründungen (zumindest in Westfalen) erforderlichen Ländereien zur Ansiedlung von Neubürgern wurden nach und nach aus den bereits vorhandenen Haupthöfen des Landesherrn oder aus größerem Kirchenbesitz zur Verfügung gestellt. Dies innerhalb der Stadtgrenze (Mauer) liegende Land wurde den Neubürgern zum Erbbesitz übereignet, welche für die neue Wortstätte das "Wortgeld" als eine Art Grundsteuer zu entrichten hatten.  
Die bei mittelalterlichen Stadtgründungen (zumindest in Westfalen) erforderlichen Ländereien zur Ansiedlung von Neubürgern wurden nach und nach aus dem Ursiedlungsbesitz, meist den bereits vorhandenen Haupthöfen des Landesherrn oder aus altem Kirchenbesitz, zur Verfügung gestellt. Dies innerhalb der Stadtgrenze (Mauer) liegende Land wurde den Neubürgern zum Erbbesitz übereignet, welche für die neue Wortstätte das "Wortgeld" als eine Art Grundsteuer zu entrichten hatten.  


[[Kategorie:Historischer Begriff]]
[[Kategorie:Historischer Begriff]]

Version vom 19. März 2008, 10:18 Uhr

Woord

„Woord“ (mnd.) = begrenztes oder eingehegtes Grunstück (bei den frühen Stadtgründungen, Siedlungsmittelpunkten), auch Sohl- oder Hofstätte.

Wortgeld

Die bei mittelalterlichen Stadtgründungen (zumindest in Westfalen) erforderlichen Ländereien zur Ansiedlung von Neubürgern wurden nach und nach aus dem Ursiedlungsbesitz, meist den bereits vorhandenen Haupthöfen des Landesherrn oder aus altem Kirchenbesitz, zur Verfügung gestellt. Dies innerhalb der Stadtgrenze (Mauer) liegende Land wurde den Neubürgern zum Erbbesitz übereignet, welche für die neue Wortstätte das "Wortgeld" als eine Art Grundsteuer zu entrichten hatten.