Geschichte der Kirchen, Pfarren, geistlichen Stiftungen und Geistlichen des Lippischen Landes 1881/374: Unterschied zwischen den Versionen

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Kirche nicht nützlich dienen könne, in zwei Vorstellungen bei dem Landesherrn um Nichtbestätigung der Wahl desselben dringend gebeten hatte. Der Bescheid der Regierung vom 12. December 1848 lautet: „Ohngeachtet der abermaligen Protestation ist dem an die St. Mariengemeinde zu Lemgo erwählten Pastor Kulemann am 9. d. M. die landesherrliche Bestätigung ertheilt worden. Ob die Glaubensansicht desselben oder die der protestirenden Gemeindeglieder die richtige und wahrhaft heilbringende sei, hatte die Regierung nicht zu untersuchen; „da der Pastor Kulemann seine Qualifikation nachgewiesen und derselbe ordnungsmäßig gewählt worden war, so konnte die Bestätigung nicht versagt werden." (Siehe das Genauere im 1. Theil der Kirchenordnung der neuen evang. Gemeinde in Lemgo. Gütersloh 1849. 1. Theil.) So gründeten die Protestirenden der Mariengemeinde im Verein mit Gliedern benachbarter, besonders der Johannisgemeinde, welche mit der Lehre und Predigt ihres Pastors Volkhausen im entschiedenen Widerspruch standen und auf Proteste gleichfalls einen abfälligen Bescheid empfingen, eine besondere Gemeinde, deren Geschichte am Ende unter Nr. 5 Lemgo dargestellt ist.
 
Seit dem Jahre 1855 Predigte Kulemann, da die neustädter Kirche wegen Baufälligkeit geschlossen werden mußte, in der Nicolaikirche, bis er am 8. December 1850 suspendirt wurde, weil er sich mehrmals weigerte, einer vom Landesherrn aus den Consistorialr. Dr. Heinrichs zu Detmold, dem Consistorialrath Reiche aus Bückeburg und den: Superintendenten Buer aus dem Hannoverschen gebildeten Visitationscommission Frage und Antwort zu stehn und sich einer von derselben landesherrlich angeordneten Kirchenvisitation nach der Vorschrift der Kirchenordnnng von 1571 zu unterwerfen. In Folge dessen, auch der fortdauernden, gegen ihn beim Konsistorium und Cabinetsministerium vorgebrachten Beschwerden müde, ließ er sich dazu bewegen, gegen eine jährliche Pension von 200 Thlr. seine Stelle an St. Marien aufzugeben. Kulemann, dem Freunde und Feinde übereinstimmend das Zeugniß einer treuen und durchaus ehren- und gewissenhaften Persönlichkeit geben, zog sich nach Dresden zurück, wo er als Privatmann durch literarische Arbeiten sein Dasein fristet. Im Jahre 1841 erschienen von ihm zu Hannover Gedichte, durch die sich Kulemann „als ein formgewandter, aber dunkler und wilder Dichter" documentirte
 
31. Am 1.Februar 1858 wurde Adolf Vorberg , welcher neben zwei audern Bewerbern am 1. Advent 1857 seine Wahlpredigt gehalten hatte, aus der vom Presbyterium präsentirten Dreizahl von des Fürsten Durchlaucht zum Pastor ernannt. Er ist geboren 13. Februar 1828 zu Magdeburg, wo sein Vater Prediger war, erhielt

Version vom 18. März 2008, 15:30 Uhr

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Geschichte der Kirchen, Pfarren, geistlichen Stiftungen und Geistlichen des Lippischen Landes 1881
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Kirche nicht nützlich dienen könne, in zwei Vorstellungen bei dem Landesherrn um Nichtbestätigung der Wahl desselben dringend gebeten hatte. Der Bescheid der Regierung vom 12. December 1848 lautet: „Ohngeachtet der abermaligen Protestation ist dem an die St. Mariengemeinde zu Lemgo erwählten Pastor Kulemann am 9. d. M. die landesherrliche Bestätigung ertheilt worden. Ob die Glaubensansicht desselben oder die der protestirenden Gemeindeglieder die richtige und wahrhaft heilbringende sei, hatte die Regierung nicht zu untersuchen; „da der Pastor Kulemann seine Qualifikation nachgewiesen und derselbe ordnungsmäßig gewählt worden war, so konnte die Bestätigung nicht versagt werden." (Siehe das Genauere im 1. Theil der Kirchenordnung der neuen evang. Gemeinde in Lemgo. Gütersloh 1849. 1. Theil.) So gründeten die Protestirenden der Mariengemeinde im Verein mit Gliedern benachbarter, besonders der Johannisgemeinde, welche mit der Lehre und Predigt ihres Pastors Volkhausen im entschiedenen Widerspruch standen und auf Proteste gleichfalls einen abfälligen Bescheid empfingen, eine besondere Gemeinde, deren Geschichte am Ende unter Nr. 5 Lemgo dargestellt ist.

Seit dem Jahre 1855 Predigte Kulemann, da die neustädter Kirche wegen Baufälligkeit geschlossen werden mußte, in der Nicolaikirche, bis er am 8. December 1850 suspendirt wurde, weil er sich mehrmals weigerte, einer vom Landesherrn aus den Consistorialr. Dr. Heinrichs zu Detmold, dem Consistorialrath Reiche aus Bückeburg und den: Superintendenten Buer aus dem Hannoverschen gebildeten Visitationscommission Frage und Antwort zu stehn und sich einer von derselben landesherrlich angeordneten Kirchenvisitation nach der Vorschrift der Kirchenordnnng von 1571 zu unterwerfen. In Folge dessen, auch der fortdauernden, gegen ihn beim Konsistorium und Cabinetsministerium vorgebrachten Beschwerden müde, ließ er sich dazu bewegen, gegen eine jährliche Pension von 200 Thlr. seine Stelle an St. Marien aufzugeben. Kulemann, dem Freunde und Feinde übereinstimmend das Zeugniß einer treuen und durchaus ehren- und gewissenhaften Persönlichkeit geben, zog sich nach Dresden zurück, wo er als Privatmann durch literarische Arbeiten sein Dasein fristet. Im Jahre 1841 erschienen von ihm zu Hannover Gedichte, durch die sich Kulemann „als ein formgewandter, aber dunkler und wilder Dichter" documentirte

31. Am 1.Februar 1858 wurde Adolf Vorberg , welcher neben zwei audern Bewerbern am 1. Advent 1857 seine Wahlpredigt gehalten hatte, aus der vom Presbyterium präsentirten Dreizahl von des Fürsten Durchlaucht zum Pastor ernannt. Er ist geboren 13. Februar 1828 zu Magdeburg, wo sein Vater Prediger war, erhielt