Kommende: Unterschied zwischen den Versionen

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Reiche Schenkungen, viele Privilegien vor allem aber die Freistellungen von Verpflichtungen (Exemptionen) womit die Klöster von Fürsten und Päpsten nach und nach und immer häufiger bedacht wurden, führten  schließlich zur Lockerung der Disziplin. Auch das Institut der Laienäbte brachte den Klöstern manche Gefahren der Verweltlichung. Die Macht des Domkapitels ging einher mit zunehmend reicheren [[Dotation|Dotationen]], was dazu führte, daß die Domherrenstellen allmählich zu einem Adelsmonopol wurden, wozu dann entsprechende [[Aufschwörung|Aufschwörungen]] zu erfolgen hatten.
Reiche Schenkungen, viele Privilegien vor allem aber die Freistellungen von Verpflichtungen (Exemptionen) womit die Klöster von Fürsten und Päpsten nach und nach und immer häufiger bedacht wurden, führten  schließlich zur Lockerung der Disziplin. Auch das Institut der Laienäbte brachte den Klöstern manche Gefahren der Verweltlichung. Die Macht des Domkapitels ging einher mit zunehmend reicheren [[Dotation|Dotationen]], was dazu führte, daß die Domherrenstellen allmählich zu einem Adelsmonopol wurden, wozu dann entsprechende [[Aufschwörung|Aufschwörungen]] zu erfolgen hatten.


So erhielten die von den [[Sarazene|Sarazenen]] vertriebenen Bischöfe im 13. Jhdt. erhebliche Dotationen als [[Benefizium|Benefizien]] an Stelle ihrer nun verlorenen Einkommensquellen aus den früheren Bistümern in Nordafrika und auf der Pyrenäenhalbinsel. Sie wurden von Titular- und Weihbischöfen, [[Komtur|Komturäbten]] etc. mit ihren Ansprüchen beerbt, welche den früheren Besitz nicht wieder erringen konnten.
So erhielten die von den [[Sarazene|Sarazenen]] vertriebenen Bischöfe im 9./13. Jhdt. erhebliche Dotationen als [[Benefizium|Benefizien]] an Stelle ihrer nun verlorenen Einkommensquellen aus den früheren Bistümern in Nordafrika und auf der iberischen Halbinsel. Sie wurden von Titular- und Weihbischöfen, [[Komtur|Komturäbten]] etc. mit ihren Ansprüchen beerbt, welche den früheren Besitz nicht wieder erringen konnten.


In diesem Zusammenhang erfuhr auch das Kommendenwesen eine oft mißbräuchliche und schädigende Auswirkung.
In diesem Zusammenhang erfuhr auch das Kommendenwesen eine oft mißbräuchliche und schädigende Auswirkung.

Version vom 16. März 2008, 14:05 Uhr

Kommende

Vorgeschichte

Unter Karl dem Großen, namentlich aber unter Ludwig dem Frommen, hatten die Klöster in der katholischen Kirche einen großen Aufschwung genommen und wikten nach allen Richtungen, insbesondere für Wissenschaft und Mission. Gegen Ende des 9. und während des 10. Jahrhunders trat ein allmählicher Verfall ein.

Reiche Schenkungen, viele Privilegien vor allem aber die Freistellungen von Verpflichtungen (Exemptionen) womit die Klöster von Fürsten und Päpsten nach und nach und immer häufiger bedacht wurden, führten schließlich zur Lockerung der Disziplin. Auch das Institut der Laienäbte brachte den Klöstern manche Gefahren der Verweltlichung. Die Macht des Domkapitels ging einher mit zunehmend reicheren Dotationen, was dazu führte, daß die Domherrenstellen allmählich zu einem Adelsmonopol wurden, wozu dann entsprechende Aufschwörungen zu erfolgen hatten.

So erhielten die von den Sarazenen vertriebenen Bischöfe im 9./13. Jhdt. erhebliche Dotationen als Benefizien an Stelle ihrer nun verlorenen Einkommensquellen aus den früheren Bistümern in Nordafrika und auf der iberischen Halbinsel. Sie wurden von Titular- und Weihbischöfen, Komturäbten etc. mit ihren Ansprüchen beerbt, welche den früheren Besitz nicht wieder erringen konnten.

In diesem Zusammenhang erfuhr auch das Kommendenwesen eine oft mißbräuchliche und schädigende Auswirkung.

  • Quelle: Knöpfler, Dr. A.: Lehrbuch der Kirchengeschichte (1920), Verlag Herder & Co. GmbH., Freiburg im Breisgau.

Bedeutung

Kommende (lat. von commendare = anvertrauen)) ist der Bezug und Genuss der Einkünfte eines Kirchenamtes ohne dessen wirklichen Besitz, entweder durch einen das Amt interrimistisch verwaltenden Geistlichen oder durch einen mit den Einkünften des Amtes belehnten Laien (Kommendaturabt, Kommendaturprior, etc.).

Kommende der Ordensritter

Kommende war demnach auch das einem Ordensritter (Komtur) zur Verwaltung und Nutzniessung zugewiesene Gebiet, auch Komturei genannt.

  • Quelle: MEYERS HAND – LEXIKON des allgemeinen Wissens (1872), Hildburghausen