Neustadt in Sachsen: Unterschied zwischen den Versionen

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Definition: Rittergut, im Heiligen Römischen Reich von den Landesherren dem ritterbürtigen Adel gegen die Verpflichtung zum Kriegsdienst übertragene Gutsherrschaft. Damit verbundene Privilegien (1867 endgültig aufgehoben) waren u. a. Steuerbegünstigung, Zollfreiheit, Landstandschaft, niedere Gerichtsbarkeit und Polizeistrafgewalt über die erbuntertänigen Bauern. (c) Bibliographisches Institut & F. A. Brockhaus AG, 2008  
Definition: Rittergut, im Heiligen Römischen Reich von den Landesherren dem ritterbürtigen Adel gegen die Verpflichtung zum Kriegsdienst übertragene Gutsherrschaft. Damit verbundene Privilegien (1867 endgültig aufgehoben) waren u. a. Steuerbegünstigung, Zollfreiheit, Landstandschaft, niedere Gerichtsbarkeit und Polizeistrafgewalt über die erbuntertänigen Bauern. (c) Bibliographisches Institut & F. A. Brockhaus AG, 2008  


Die Geschichte der Rittergüter gibt uns oft auch einen Überblick zur Geschichte der Dörfer und ihren Bewohnern (>Bauern). So hilft z.B. die Untersuchung der Bauweise (> Archäologie) oder Nachweise der Umbauten und Rekontruktionen oder auch die oft dort gefundenen Aufzeichnungen der adligen Herrschaften (>Akten) sowie ihren Problemen mit den Untertanen (> Streit/Gerichtsprotokolle). Sicherlich sind auch hier wieder große regionale Unterschiede vorhanden sowie Glücksumstände notwendig, um diese Quellen zu finden. Damit ist dann aber auch für die Ahnenforschung eine weitere Quelle vorhanden.  
Die Geschichte der Rittergüter gibt uns oft auch einen Überblick zur Geschichte der Dörfer und ihren Bewohnern (>Bauern). So hilft z.B. die Untersuchung der Bauweise (> Archäologie) oder Nachweise der Umbauten und Rekontruktionen oder auch die oft dort gefundenen Aufzeichnungen der adligen Herrschaften (>Akten) sowie ihren Problemen mit den Untertanen (> Streit/Gerichtsprotokolle). Sicherlich sind auch hier wieder große regionale Unterschiede vorhanden sowie Glücksumstände notwendig, um diese Quellen zu finden. Damit ist dann aber auch für die Ahnenforschung eine weitere Quelle vorhanden.  


Am Beispiel der alteingesessenen Bauernfamilien MAY in Langburkersdorf und Umgebung, die in den Kirchenbüchern der Pfarrgemeinde Neustadt/Sa.,Gerichtsakten und Steuerlisten ab 1501 nachgewiesen werden, können die Verbindungen von Rittergut und Bauern nachvollzogen werden.  
Am Beispiel der alteingesessenen Bauernfamilien MAY in Langburkersdorf und Umgebung, die in den Kirchenbüchern der Pfarrgemeinde Neustadt/Sa.,Gerichtsakten und Steuerlisten ab 1501 nachgewiesen werden, können die Verbindungen von Rittergut und Bauern nachvollzogen werden.  


Für das Rittergut Burkersdorf bei Neustadt/Sa. mit seinen schon immer dazugehörigen Dörfern Rugiswalde und Schönbach bei Sebnitz können all diese Nachweise erbracht werden. Dazu gibt es  u.a. auch folgende Quellen und Archivakten:
Für das Rittergut Burkersdorf bei Neustadt/Sa. mit seinen schon immer dazugehörigen Dörfern Rugiswalde und Schönbach bei Sebnitz können all diese Nachweise erbracht werden. Dazu gibt es  u.a. auch folgende Quellen und Archivakten:
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7) „Gemeindesakten“  …  aus dem Archiv in Sebnitz/Pirna
7) „Gemeindesakten“  …  aus dem Archiv in Sebnitz/Pirna


Ein nachfolgender Auszug (>Abschrift) einer Gerichtsakte im Hauptstaatsarchiv Dresden zeigt die damaligen Belastungen der Einwohner dieser Dörfer.
Ein nachfolgender Auszug (>Abschrift) einer Gerichtsakte im Hauptstaatsarchiv Dresden zeigt die damaligen Belastungen der Einwohner dieser Dörfer.


'''Rittergut Burkersdorf „Der Fröner-Notschrei“'''  
'''Rittergut Burkersdorf „Der Fröner-Notschrei“'''  


Auszug aus einer Klage von 1750 der Bauern gegen die Herrschaft“
Auszug aus einer Klage von 1750 der Bauern gegen die Herrschaft“


[Quelle > Staatsarchiv Dresden]
[Quelle > Staatsarchiv Dresden]


Im Jahre 1750 klagten die 4 Gemeinden Niederburkersdorf, Oberburkersdorf, Rugiswalde und Schönbach mit geringem Erfolg. Diese hatten dem Rittergut zu dienen. Der Ritterbesitz befand sich im Schlosse zu Burkersdorf und auf dem Herrenhof in Rugiswalde gem. Erbbuch vom Jahre 1651. Besitzerin von Burkersdorf war die Freifrau von Fletcher. Die obengenannten vier Dörfer ließen von Karl Heinrich SOMMER, Amtsverweser in Stolpen, eine Beschwerdeschrift aufstellen. Die Freifrau von FLETCHER verhörte in ihrem Patrimonialgericht die Bauern der obrigen Gemeinden. Am 2. August 1750 wurde der Vergleich, ein dickes Aktenstück von den Beteiligten unterzeichnet. Die Bauernnot nahm aber damit kein Ende.  
Im Jahre 1750 klagten die 4 Gemeinden Niederburkersdorf, Oberburkersdorf, Rugiswalde und Schönbach mit geringem Erfolg. Diese hatten dem Rittergut zu dienen. Der Ritterbesitz befand sich im Schlosse zu Burkersdorf und auf dem Herrenhof in Rugiswalde gem. Erbbuch vom Jahre 1651. Besitzerin von Burkersdorf war die Freifrau von Fletcher. Die obengenannten vier Dörfer ließen von Karl Heinrich SOMMER, Amtsverweser in Stolpen, eine Beschwerdeschrift aufstellen. Die Freifrau von FLETCHER verhörte in ihrem Patrimonialgericht die Bauern der obrigen Gemeinden. Am 2. August 1750 wurde der Vergleich, ein dickes Aktenstück von den Beteiligten unterzeichnet. Die Bauernnot nahm aber damit kein Ende.  
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1. Zur Instandhaltung der Mauern um das Schloss Burkersdorf und den Herrenhof in Rugiswalde hatten die Anspänner [Pferdefuhrwerke] Fuhren und Handdienste zu leisten.  
1. Zur Instandhaltung der Mauern um das Schloss Burkersdorf und den Herrenhof in Rugiswalde hatten die Anspänner [Pferdefuhrwerke] Fuhren und Handdienste zu leisten.  
2. Stein- und Sandfuhren für das Pflaster innerhalb der Mauern, auch Pflasterung der Wege durch die Gärtner. Diese Arbeit mußten die Häusler [Haus-Besitzer -Bewohner durchführen.  
2. Stein- und Sandfuhren für das Pflaster innerhalb der Mauern, auch Pflasterung der Wege durch die Gärtner. Diese Arbeit mußten die Häusler [Haus-Besitzer -Bewohner durchführen.  
3. Ausfüllen der hohlen Wege, Teiche und Köcher auf den Feldern mit Schutt bzw. Sand.  
3. Ausfüllen der hohlen Wege, Teiche und Köcher auf den Feldern mit Schutt bzw. Sand.  
4. Abgabe der Lehnkuh [Kuh] wenn eine Bäuerin ohne hinterlassene Tochter stirbt, eines Pferdes wenn der Bauer stirbt.  
4. Abgabe der Lehnkuh [Kuh] wenn eine Bäuerin ohne hinterlassene Tochter stirbt, eines Pferdes wenn der Bauer stirbt.  
5. Die Gutsherrschaft hatte das Recht auf Schaftrift [Schafe weiden lassen] auf dem Grund und Boden der Untertanen.  
5. Die Gutsherrschaft hatte das Recht auf Schaftrift [Schafe weiden lassen] auf dem Grund und Boden der Untertanen.  
6. Die Bauern waren verpflichtet zu den Gerichtshalter-Fuhren von und nach Dresden zu den jährlichen drei Gerichtstagen.  
6. Die Bauern waren verpflichtet zu den Gerichtshalter-Fuhren von und nach Dresden zu den jährlichen drei Gerichtstagen.  
7. Für die Kinder der Untertanen bestand der Gesindezwang. Sie mussten der Herrschaft vorgestellt werden und vom Besitzer wurde dann daraus das Hofgesinde ausgewählt.
7. Für die Kinder der Untertanen bestand der Gesindezwang. Sie mussten der Herrschaft vorgestellt werden und vom Besitzer wurde dann daraus das Hofgesinde ausgewählt.
8. Zinsabgabe an Getreide und andere Naturalien an die Herrschaft.
8. Zinsabgabe an Getreide und andere Naturalien an die Herrschaft.
9. Desgleichen an Pächter und Verwalter.
9. Desgleichen an Pächter und Verwalter.
10. Hochzeitsgeschenke für die Herrschaft von den Bauern. Von jeder Hufenruthe [Maßeinheit] zwei Achtel Hafer, eine halbe Henne, zwei Eier, ein Bund Heu von 8-9 Pfund.
10. Hochzeitsgeschenke für die Herrschaft von den Bauern. Von jeder Hufenruthe [Maßeinheit] zwei Achtel Hafer, eine halbe Henne, zwei Eier, ein Bund Heu von 8-9 Pfund.
11. Betrifft die Kost der acht Hofgesinde in Burkersdorf und der acht Hofgesinde in Rugiswalde. Der Küchenzettel lautet folgendermaßen: früh eine Suppe und Pappe, mittags zwei Zugemüse und Eingebrocktes. Die Graupen waren immer mit Milch gekocht. Im Winterhalbjahr erhält jedes Gesinde eine halbe Kanne Quark, im Sommerhalbjahr täglich einen Kuhkäse, sonntags ein Stück Butter, Hirse in Milch gekocht. Fleisch gibt es nur zu drei hohen Festen.  
11. Betrifft die Kost der acht Hofgesinde in Burkersdorf und der acht Hofgesinde in Rugiswalde. Der Küchenzettel lautet folgendermaßen: früh eine Suppe und Pappe, mittags zwei Zugemüse und Eingebrocktes. Die Graupen waren immer mit Milch gekocht. Im Winterhalbjahr erhält jedes Gesinde eine halbe Kanne Quark, im Sommerhalbjahr täglich einen Kuhkäse, sonntags ein Stück Butter, Hirse in Milch gekocht. Fleisch gibt es nur zu drei hohen Festen.  
12. Das Gesinde der Bauern, d.h. die Mägde und Knechte waren zum Garnspinnen verpflichtet.  
12. Das Gesinde der Bauern, d.h. die Mägde und Knechte waren zum Garnspinnen verpflichtet.  
13. Die Mittelhofmagd hat selbst Schiebebock und Sense zum Grasmähen mitzubringen.  
13. Die Mittelhofmagd hat selbst Schiebebock und Sense zum Grasmähen mitzubringen.  
14. Die Untertanen von Burkersdorf mussten den Hof bewachen.  
14. Die Untertanen von Burkersdorf mussten den Hof bewachen.  
15. Bis zu vier Meilen musste die herrschaftliche Kutsche mit vier oder sechs Pferden unent-geldlich gefahren werden.  
15. Bis zu vier Meilen musste die herrschaftliche Kutsche mit vier oder sechs Pferden unent-geldlich gefahren werden.  
16. Anfahren der Erde und des Holzes zur Ziegelscheune, Handarbeit und Wegfahren der Ziegel.  
 
16. Anfahren der Erde und des Holzes zur Ziegelscheune, Handarbeit und Wegfahren der Ziegel.
17. Baudienste in beiden Höfen und in der Hof- und Buschmühle.  
17. Baudienste in beiden Höfen und in der Hof- und Buschmühle.  
18. Flachshäckseln der Witweiber [Witwen] und Ausgedinger.  
18. Flachshäckseln der Witweiber [Witwen] und Ausgedinger.  
19. Anfahren des Schirr- und Leuchtholzes, jährlich drei zweispännige Fuhren.  
19. Anfahren des Schirr- und Leuchtholzes, jährlich drei zweispännige Fuhren.  
20. Kraut- und Möhren einfahren sowie An- und Wegfahren der Hürden, Salztröge und Fischgefäße.  
20. Kraut- und Möhren einfahren sowie An- und Wegfahren der Hürden, Salztröge und Fischgefäße.  
21. Fröhnerkost je eine halbe Meßkanne Zugemüse, Mauken (Brei) und Suppe, auch Fröhnkäse.  
 
21. Fröhnerkost je eine halbe Meßkanne Zugemüse, Mauken (Brei) und Suppe, auch Fröhnkäse.
22. In der Regel „doppeltes Hofegehen“, d.h. zu zwei Gebot des Büttels.  
22. In der Regel „doppeltes Hofegehen“, d.h. zu zwei Gebot des Büttels.  
23. Geldgespanne auf allen Feldern.  
23. Geldgespanne auf allen Feldern.  
24. Jährlich zwei Tage Jagdgehen [als Wild-Treiber].  
 
24. Jährlich zwei Tage Jagdgehen [als Wild-Treiber].
25. Ungemessene Dienste bei Feldarbeit, seit 1750 gemessene Dienste; jährlich 20 Ackertage zu je 5 Stunden nach einem noch anzuschaffenden Sandzeiger [> Sanduhr] mit besten Vieh, zwei Pferde oder ein Pferd und ein Ochse, mit besten Ackerzeug und Knecht ohne Entgeld. Jährlich vier Tage Dünger fahren. Sechs Sensentage, 14 Tage für Heu-, Grummet- und Getreidefuhren, 21 Rechtage (mit Rechen] und Streufuhren aus dem Walde. Jährlich vier Schlammfuhren von Teichschlämmen, Schuttfahren aus dem Hofe. Klafterholzfuhren – jährlich 4 Klafter in den Hof, jeder Bauer musste 1 ½ Klafter [ ein Klafter 1,9 m3 ]. Es gab aber auch noch mehr Dienste von Alters her und die 1750 nicht abgeändert wurden.  
25. Ungemessene Dienste bei Feldarbeit, seit 1750 gemessene Dienste; jährlich 20 Ackertage zu je 5 Stunden nach einem noch anzuschaffenden Sandzeiger [> Sanduhr] mit besten Vieh, zwei Pferde oder ein Pferd und ein Ochse, mit besten Ackerzeug und Knecht ohne Entgeld. Jährlich vier Tage Dünger fahren. Sechs Sensentage, 14 Tage für Heu-, Grummet- und Getreidefuhren, 21 Rechtage (mit Rechen] und Streufuhren aus dem Walde. Jährlich vier Schlammfuhren von Teichschlämmen, Schuttfahren aus dem Hofe. Klafterholzfuhren – jährlich 4 Klafter in den Hof, jeder Bauer musste 1 ½ Klafter [ ein Klafter 1,9 m3 ]. Es gab aber auch noch mehr Dienste von Alters her und die 1750 nicht abgeändert wurden.  
26. Holzhacken durch die drei Großgärtner.  
26. Holzhacken durch die drei Großgärtner.  
27. Holzsetzen durch die drei Großgärtner ins Holzhaus.  
27. Holzsetzen durch die drei Großgärtner ins Holzhaus.  
28. Als Erntegetränk der Fröhner [>Dienstleistende] gab es Dünnbier (Kofendbier).  
28. Als Erntegetränk der Fröhner [>Dienstleistende] gab es Dünnbier (Kofendbier).  
29. Jeder Häusler hat drei Tage ohne Lohn und einen Tag gegen Bezahlung abzuleisten. Beginn ½ Stunde nach Sonnenaufgang, ende bei Sonnenuntergang.  
 
29. Jeder Häusler hat drei Tage ohne Lohn und einen Tag gegen Bezahlung abzuleisten. Beginn ½ Stunde nach Sonnenaufgang, ende bei Sonnenuntergang.
30. Die Verpflichtung zum Schubebockfahren wurde den Häuslern erlassen, dafür mussten sie aber 5 Stunden Flachsarbeit leisten (jäten, raufen und zubereiten).  
30. Die Verpflichtung zum Schubebockfahren wurde den Häuslern erlassen, dafür mussten sie aber 5 Stunden Flachsarbeit leisten (jäten, raufen und zubereiten).  
31. Die Häusler mussten [bezahlte] Botengänge bis zu 6 Meilen leisten und Lasten bis zu 18 Pfund tragen. Die Bezahlung betrug für die ersten vier Meilen je ein Groschen, die weiteren 2 Meilen je ein Groschen und 6 Pfennige.  
31. Die Häusler mussten [bezahlte] Botengänge bis zu 6 Meilen leisten und Lasten bis zu 18 Pfund tragen. Die Bezahlung betrug für die ersten vier Meilen je ein Groschen, die weiteren 2 Meilen je ein Groschen und 6 Pfennige.  
32. --- [kein Eintrag].  
32. --- [kein Eintrag].  
33. Die Schönbacher Anspänner mussten die Schindeln abfahren.  
 
34. Die Schönbacher Bauern mussten die Schoben anfahren.  
33. Die Schönbacher Anspänner mussten die Schindeln abfahren.
35. Jede Gemeinde musste einen Mann zum Sandsieben in die Ziegelei stellen.  
34. Die Schönbacher Bauern mussten die Schoben anfahren.
35. Jede Gemeinde musste einen Mann zum Sandsieben in die Ziegelei stellen.
36. ---  [kein Eintrag].  
36. ---  [kein Eintrag].  
37. Die Zäune und Vermachungen um die Viehtreibe und Pflanzenanger ist Sache der Schön-bacher Anspänner.  
37. Die Zäune und Vermachungen um die Viehtreibe und Pflanzenanger ist Sache der Schön-bacher Anspänner.  
38. Klötzerfuhren zu Latten durch alle vier Gemeinden.  
 
38. Klötzerfuhren zu Latten durch alle vier Gemeinden.
39. Zulangen der Dachschindeln durch Anspänner und Gärtner von Schönbach.  
39. Zulangen der Dachschindeln durch Anspänner und Gärtner von Schönbach.  
40. Anfahren und Ausschneiden des Röhrholzes.  
40. Anfahren und Ausschneiden des Röhrholzes.  
41. Streurechen durch Schönbacher Häusler, die Bauern fahren es nach Rugiswalde.  
41. Streurechen durch Schönbacher Häusler, die Bauern fahren es nach Rugiswalde.  
42. Bandestricken täglich 20 Schock, Sache der Schönbacher Häusler. Den Stroh-Schober machen die Schönbacher Bauern gegen Kost, aber ohne Lohn.  
 
42. Bandestricken täglich 20 Schock, Sache der Schönbacher Häusler. Den Stroh-Schober machen die Schönbacher Bauern gegen Kost, aber ohne Lohn.
43. Die Häusler von Schönbach mussten Reißig hacken für die Wirtschaft [>Gasthaus, Kneipe] in Burkersdorf.  
43. Die Häusler von Schönbach mussten Reißig hacken für die Wirtschaft [>Gasthaus, Kneipe] in Burkersdorf.  
44. Die Schönbacher Häusler mussten Flachs jäten, sie erhielten 6 Pfennige Lohn für den halben Tag.  
44. Die Schönbacher Häusler mussten Flachs jäten, sie erhielten 6 Pfennige Lohn für den halben Tag.  
45. ---  [kein Eintrag].  
45. ---  [kein Eintrag].  
46. Kalksteinfuhren aus dem Kalkbruch Hohnstein u.a.  
 
46. Kalksteinfuhren aus dem Kalkbruch Hohnstein u.a.
47. Fünf Rechtage der Häusler von 11 Uhr bis Sonnenuntergang.  
47. Fünf Rechtage der Häusler von 11 Uhr bis Sonnenuntergang.  
48. Handdienste aller Bauern und Gärtner von (früh) 6 bis (abends) 6 Uhr.  
48. Handdienste aller Bauern und Gärtner von (früh) 6 bis (abends) 6 Uhr.  
49. Anfahren der Bretter, Schwarden [ erster Abschnitt mit Baumrinde] und Pfosten aus der Hof- und Mittelmühle [Brettmühlen] durch alle vier Gemeinden.
49. Anfahren der Bretter, Schwarden [ erster Abschnitt mit Baumrinde] und Pfosten aus der Hof- und Mittelmühle [Brettmühlen] durch alle vier Gemeinden.
50. Schneeauswerfen durch die Bauern und Gärtner von Burkersdorf und Rugiswalde.  
 
50. Schneeauswerfen durch die Bauern und Gärtner von Burkersdorf und Rugiswalde.
51. Räumung des Küchengrabens [Abfallgraben für Küchenabfälle] durch dieselben.  
51. Räumung des Küchengrabens [Abfallgraben für Küchenabfälle] durch dieselben.  
52. Das Möhrenausgraben durch die Rugiswalder Gärtner, einen ½ Tag für 6 Pfennige, ¼ Brot und einen Käse.  
 
52. Das Möhrenausgraben durch die Rugiswalder Gärtner, einen ½ Tag für 6 Pfennige, ¼ Brot und einen Käse.
53. Strohbande machen täglich 20 Schock durch die Rugiswalder Häusler zur Erntezeit.  
53. Strohbande machen täglich 20 Schock durch die Rugiswalder Häusler zur Erntezeit.  
54. Düngerladen in beiden Höfen.  
 
54. Düngerladen in beiden Höfen.
55. die Anspänner mussten die Krautfuhren machen.  
55. die Anspänner mussten die Krautfuhren machen.  
56. Bei der Abfuhr des Getreides mussten die Säcke mitgebracht werden.  
 
56. Bei der Abfuhr des Getreides mussten die Säcke mitgebracht werden.
57. Zum Schafe scheren je einen Tag die Niederburkersdorfer.  
57. Zum Schafe scheren je einen Tag die Niederburkersdorfer.  
58. Alle Kälber die verkauft werden sollen müssen erst der Herrschaft angeboten werden.  
 
58. Alle Kälber die verkauft werden sollen müssen erst der Herrschaft angeboten werden.
59. Die Kosten dieses Prozesses tragen die Herrschaften und die vier Gemeinden je zur Hälfte.
59. Die Kosten dieses Prozesses tragen die Herrschaften und die vier Gemeinden je zur Hälfte.


Das Aktenstück befindet sich im Staatsarchiv in Dresden (Autor dieses Auszuges unbekannt).
Das Aktenstück befindet sich im Staatsarchiv in Dresden (Autor dieses Auszuges unbekannt).

Version vom 29. Februar 2008, 15:20 Uhr

Hierarchie

Regional > Bundesrepublik Deutschland > Sachsen > Landkreis Sächsische Schweiz > Neustadt

Einleitung

Allgemeine Information

Politische Einteilung

Kirchliche Einteilung/Zugehörigkeit

Evangelische Kirchen

Zur Parochie Neustadt/Sa.(>Kirchspiel) gehören seit mindestens 1450 die angrenzenden Dörfer Langburkersdorf (Burkersdorf), Rugiswalde, Krumhermsdorf, Polenz und Berthelsdorf. Diese große ev. Kirchgemeinde mit heute (2008) ca. 14.000 Einwohnern hat deshalb auch eine große Anzahl von Kirchenbüchern ab dem Jahr 1578. Die Dörfer selbst sind vor der Stadt gegründet, d.h. besiedelt wurden (Besiedlung nach Prof. Meiche um 1200). Die Stadt hat ihren Ursprung durch Goldfunde, die um 1300 durch Freiberger Bergleute abgebaut wurden.

Katholische Kirchen

Geschichte

Rittergut Burkersdorf bei Neustadt/Sa.(später als Schloss Burkersdorf umgebaut)

Stand: März 2008

Definition: Rittergut, im Heiligen Römischen Reich von den Landesherren dem ritterbürtigen Adel gegen die Verpflichtung zum Kriegsdienst übertragene Gutsherrschaft. Damit verbundene Privilegien (1867 endgültig aufgehoben) waren u. a. Steuerbegünstigung, Zollfreiheit, Landstandschaft, niedere Gerichtsbarkeit und Polizeistrafgewalt über die erbuntertänigen Bauern. (c) Bibliographisches Institut & F. A. Brockhaus AG, 2008


Die Geschichte der Rittergüter gibt uns oft auch einen Überblick zur Geschichte der Dörfer und ihren Bewohnern (>Bauern). So hilft z.B. die Untersuchung der Bauweise (> Archäologie) oder Nachweise der Umbauten und Rekontruktionen oder auch die oft dort gefundenen Aufzeichnungen der adligen Herrschaften (>Akten) sowie ihren Problemen mit den Untertanen (> Streit/Gerichtsprotokolle). Sicherlich sind auch hier wieder große regionale Unterschiede vorhanden sowie Glücksumstände notwendig, um diese Quellen zu finden. Damit ist dann aber auch für die Ahnenforschung eine weitere Quelle vorhanden.


Am Beispiel der alteingesessenen Bauernfamilien MAY in Langburkersdorf und Umgebung, die in den Kirchenbüchern der Pfarrgemeinde Neustadt/Sa.,Gerichtsakten und Steuerlisten ab 1501 nachgewiesen werden, können die Verbindungen von Rittergut und Bauern nachvollzogen werden.


Für das Rittergut Burkersdorf bei Neustadt/Sa. mit seinen schon immer dazugehörigen Dörfern Rugiswalde und Schönbach bei Sebnitz können all diese Nachweise erbracht werden. Dazu gibt es u.a. auch folgende Quellen und Archivakten:

1) „Die zur Parochie Neustadt in Sachsen gehörigen Rittergüter und ihre Besitzer“ von Kirchner Emil Häntzschel (> SLUB Dresden Hist.Sax.1616.x) 1915. Aus den Akten des königl. Lehnhofs, Bibliotheken und privaten Aufzeichnungen zusammengetragen.

2) „Zur ältesten Geschichte von Langburkersdorf“ Artikel von Prof.Meiche 1938

3) „Aufzeichnungen im Jahre 1871 gem. gefundener Akten von 1605 aus dem Turmkopf“

4) „Ablöse-Rezeß für Burkersdorf mit Rugiswalde und Schönbach 1836“ > Kopie eines Vertrages der Herrschaft von Reuß mit den Bauer, Gärtnern und Häuslern.

5) „Hohwaldbrief Nr.1- Schloss und Rittergut Burkersdorf im Wandel der Zeit“ Broschüre über die Geschichte und Gegenwart der Gemeinde Hohwald und deren Ortsteile. Förderverein Schloss Langburkersdorf e.V. 2002

6) „Der Fröhner Notschrei“ ein Auszug aus einer Gerichtsakte um 1750 im Hauptstaatsarchiv Dresden.

7) „Gemeindesakten“ … aus dem Archiv in Sebnitz/Pirna


Ein nachfolgender Auszug (>Abschrift) einer Gerichtsakte im Hauptstaatsarchiv Dresden zeigt die damaligen Belastungen der Einwohner dieser Dörfer.

Rittergut Burkersdorf „Der Fröner-Notschrei“


Auszug aus einer Klage von 1750 der Bauern gegen die Herrschaft“

[Quelle > Staatsarchiv Dresden]


Im Jahre 1750 klagten die 4 Gemeinden Niederburkersdorf, Oberburkersdorf, Rugiswalde und Schönbach mit geringem Erfolg. Diese hatten dem Rittergut zu dienen. Der Ritterbesitz befand sich im Schlosse zu Burkersdorf und auf dem Herrenhof in Rugiswalde gem. Erbbuch vom Jahre 1651. Besitzerin von Burkersdorf war die Freifrau von Fletcher. Die obengenannten vier Dörfer ließen von Karl Heinrich SOMMER, Amtsverweser in Stolpen, eine Beschwerdeschrift aufstellen. Die Freifrau von FLETCHER verhörte in ihrem Patrimonialgericht die Bauern der obrigen Gemeinden. Am 2. August 1750 wurde der Vergleich, ein dickes Aktenstück von den Beteiligten unterzeichnet. Die Bauernnot nahm aber damit kein Ende.

Es wurden folgende „Hofedienste“ festgelegt (die Urkunde ist hier stichwortartig wiedergegeben):

1. Zur Instandhaltung der Mauern um das Schloss Burkersdorf und den Herrenhof in Rugiswalde hatten die Anspänner [Pferdefuhrwerke] Fuhren und Handdienste zu leisten.

2. Stein- und Sandfuhren für das Pflaster innerhalb der Mauern, auch Pflasterung der Wege durch die Gärtner. Diese Arbeit mußten die Häusler [Haus-Besitzer -Bewohner durchführen.

3. Ausfüllen der hohlen Wege, Teiche und Köcher auf den Feldern mit Schutt bzw. Sand.

4. Abgabe der Lehnkuh [Kuh] wenn eine Bäuerin ohne hinterlassene Tochter stirbt, eines Pferdes wenn der Bauer stirbt.

5. Die Gutsherrschaft hatte das Recht auf Schaftrift [Schafe weiden lassen] auf dem Grund und Boden der Untertanen.

6. Die Bauern waren verpflichtet zu den Gerichtshalter-Fuhren von und nach Dresden zu den jährlichen drei Gerichtstagen.

7. Für die Kinder der Untertanen bestand der Gesindezwang. Sie mussten der Herrschaft vorgestellt werden und vom Besitzer wurde dann daraus das Hofgesinde ausgewählt.

8. Zinsabgabe an Getreide und andere Naturalien an die Herrschaft.

9. Desgleichen an Pächter und Verwalter.

10. Hochzeitsgeschenke für die Herrschaft von den Bauern. Von jeder Hufenruthe [Maßeinheit] zwei Achtel Hafer, eine halbe Henne, zwei Eier, ein Bund Heu von 8-9 Pfund.

11. Betrifft die Kost der acht Hofgesinde in Burkersdorf und der acht Hofgesinde in Rugiswalde. Der Küchenzettel lautet folgendermaßen: früh eine Suppe und Pappe, mittags zwei Zugemüse und Eingebrocktes. Die Graupen waren immer mit Milch gekocht. Im Winterhalbjahr erhält jedes Gesinde eine halbe Kanne Quark, im Sommerhalbjahr täglich einen Kuhkäse, sonntags ein Stück Butter, Hirse in Milch gekocht. Fleisch gibt es nur zu drei hohen Festen.

12. Das Gesinde der Bauern, d.h. die Mägde und Knechte waren zum Garnspinnen verpflichtet.

13. Die Mittelhofmagd hat selbst Schiebebock und Sense zum Grasmähen mitzubringen.

14. Die Untertanen von Burkersdorf mussten den Hof bewachen.

15. Bis zu vier Meilen musste die herrschaftliche Kutsche mit vier oder sechs Pferden unent-geldlich gefahren werden.

16. Anfahren der Erde und des Holzes zur Ziegelscheune, Handarbeit und Wegfahren der Ziegel.

17. Baudienste in beiden Höfen und in der Hof- und Buschmühle.

18. Flachshäckseln der Witweiber [Witwen] und Ausgedinger.

19. Anfahren des Schirr- und Leuchtholzes, jährlich drei zweispännige Fuhren.

20. Kraut- und Möhren einfahren sowie An- und Wegfahren der Hürden, Salztröge und Fischgefäße.

21. Fröhnerkost je eine halbe Meßkanne Zugemüse, Mauken (Brei) und Suppe, auch Fröhnkäse.

22. In der Regel „doppeltes Hofegehen“, d.h. zu zwei Gebot des Büttels.

23. Geldgespanne auf allen Feldern.

24. Jährlich zwei Tage Jagdgehen [als Wild-Treiber].

25. Ungemessene Dienste bei Feldarbeit, seit 1750 gemessene Dienste; jährlich 20 Ackertage zu je 5 Stunden nach einem noch anzuschaffenden Sandzeiger [> Sanduhr] mit besten Vieh, zwei Pferde oder ein Pferd und ein Ochse, mit besten Ackerzeug und Knecht ohne Entgeld. Jährlich vier Tage Dünger fahren. Sechs Sensentage, 14 Tage für Heu-, Grummet- und Getreidefuhren, 21 Rechtage (mit Rechen] und Streufuhren aus dem Walde. Jährlich vier Schlammfuhren von Teichschlämmen, Schuttfahren aus dem Hofe. Klafterholzfuhren – jährlich 4 Klafter in den Hof, jeder Bauer musste 1 ½ Klafter [ ein Klafter 1,9 m3 ]. Es gab aber auch noch mehr Dienste von Alters her und die 1750 nicht abgeändert wurden.

26. Holzhacken durch die drei Großgärtner.

27. Holzsetzen durch die drei Großgärtner ins Holzhaus.

28. Als Erntegetränk der Fröhner [>Dienstleistende] gab es Dünnbier (Kofendbier).

29. Jeder Häusler hat drei Tage ohne Lohn und einen Tag gegen Bezahlung abzuleisten. Beginn ½ Stunde nach Sonnenaufgang, ende bei Sonnenuntergang.

30. Die Verpflichtung zum Schubebockfahren wurde den Häuslern erlassen, dafür mussten sie aber 5 Stunden Flachsarbeit leisten (jäten, raufen und zubereiten).

31. Die Häusler mussten [bezahlte] Botengänge bis zu 6 Meilen leisten und Lasten bis zu 18 Pfund tragen. Die Bezahlung betrug für die ersten vier Meilen je ein Groschen, die weiteren 2 Meilen je ein Groschen und 6 Pfennige.

32. --- [kein Eintrag].

33. Die Schönbacher Anspänner mussten die Schindeln abfahren.

34. Die Schönbacher Bauern mussten die Schoben anfahren.

35. Jede Gemeinde musste einen Mann zum Sandsieben in die Ziegelei stellen.

36. --- [kein Eintrag].

37. Die Zäune und Vermachungen um die Viehtreibe und Pflanzenanger ist Sache der Schön-bacher Anspänner.

38. Klötzerfuhren zu Latten durch alle vier Gemeinden.

39. Zulangen der Dachschindeln durch Anspänner und Gärtner von Schönbach.

40. Anfahren und Ausschneiden des Röhrholzes.

41. Streurechen durch Schönbacher Häusler, die Bauern fahren es nach Rugiswalde.

42. Bandestricken täglich 20 Schock, Sache der Schönbacher Häusler. Den Stroh-Schober machen die Schönbacher Bauern gegen Kost, aber ohne Lohn.

43. Die Häusler von Schönbach mussten Reißig hacken für die Wirtschaft [>Gasthaus, Kneipe] in Burkersdorf.

44. Die Schönbacher Häusler mussten Flachs jäten, sie erhielten 6 Pfennige Lohn für den halben Tag.

45. --- [kein Eintrag].

46. Kalksteinfuhren aus dem Kalkbruch Hohnstein u.a.

47. Fünf Rechtage der Häusler von 11 Uhr bis Sonnenuntergang.

48. Handdienste aller Bauern und Gärtner von (früh) 6 bis (abends) 6 Uhr.

49. Anfahren der Bretter, Schwarden [ erster Abschnitt mit Baumrinde] und Pfosten aus der Hof- und Mittelmühle [Brettmühlen] durch alle vier Gemeinden.

50. Schneeauswerfen durch die Bauern und Gärtner von Burkersdorf und Rugiswalde.

51. Räumung des Küchengrabens [Abfallgraben für Küchenabfälle] durch dieselben.

52. Das Möhrenausgraben durch die Rugiswalder Gärtner, einen ½ Tag für 6 Pfennige, ¼ Brot und einen Käse.

53. Strohbande machen täglich 20 Schock durch die Rugiswalder Häusler zur Erntezeit.

54. Düngerladen in beiden Höfen.

55. die Anspänner mussten die Krautfuhren machen.

56. Bei der Abfuhr des Getreides mussten die Säcke mitgebracht werden.

57. Zum Schafe scheren je einen Tag die Niederburkersdorfer.

58. Alle Kälber die verkauft werden sollen müssen erst der Herrschaft angeboten werden.

59. Die Kosten dieses Prozesses tragen die Herrschaften und die vier Gemeinden je zur Hälfte.


Das Aktenstück befindet sich im Staatsarchiv in Dresden (Autor dieses Auszuges unbekannt).


Genealogische und historische Quellen

Genealogische Quellen

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