Gogericht Homborn: Unterschied zwischen den Versionen
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Der südliche Teil der Landrichterei verblieb als Gografschaft bei der Familie Werenze. Im weiteren Erbteilungen kam das Gogericht zum Homborn dann an die 1305 in Ramsdorf ansässige Herrschaft Bermentvelde (Barnsveld), ehe diese ein Erblehen des Hochstiftes Münster wurde. Der Ritter Herman v. Bermentvelde, dictus Werence (1262 / 98) war ein Sohn des Adolf Werence. | Der südliche Teil der Landrichterei verblieb als Gografschaft bei der Familie Werenze. Im weiteren Erbteilungen kam das Gogericht zum Homborn dann an die 1305 in Ramsdorf ansässige Herrschaft Bermentvelde (Barnsveld), ehe diese ein Erblehen des Hochstiftes Münster wurde. Der Ritter Herman v. Bermentvelde, dictus Werence (1262 / 98) war ein Sohn des Adolf Werence. | ||
==Urteile== | |||
1690 klagen Joh. Hasselhoff, Dietr. Burhoff u. Gerh. Kohe gegen Otto Gf. von Limburg - Styrum um das Recht des Rasenstechens im Dorkampbusch in der Homer Mark und um die Kompetenz des Erbholz- und Markengerichts daselbst (1691 Hofgericht Münster, 1693 RKG L502/1840) | |||
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Version vom 10. August 2005, 08:19 Uhr
Hirarchie
Regional > Historische deutsche Staaten > Fürstbistum Münster > Gericht im Fürstbistum Münster > Gogericht Homborn
Gerichtsbezirk
Zum Gogericht Homborn gehörten die Kirchspiele Borken, Ramsdorf, Heiden, beide Reken, Raesfeld, Gemen(später dann auch Südlohn, Gescher).
Besitzer
Gerhard Werence dictus Bermentvelde war Amtmann des Bischofs von Münster zu Reken und Inhaber des Gogerichtes zum Homborn, zwischen Ramsdorf – Barnsfeld und Borken gelegen und 1282 Inhaber des Go – Gerichts zu Gescher. Ihm gehörte die ererbte Herrschaft Bermentvelde (Barnsfeld), deren Sitz, die Burg Bermentvelde, zu dieser Zeit aber in Ramsdorf lag.
Graf Rainald II. von Geldern (1316/1343) hatte die nördlich von Ramsdorf gelegene Allodial Herrschaft Bermentsfelde (Barnsfeld) aufgekauft. Diese ging nun in den Lehnbesitz der Familie von Bermentfelde über, welche nun ihr Haus den Grafen von Geldern als Lehnsherren zum Offenhaus auftrugen.
Geschichte
Vor der Machtergreifung des Schloßes zu Lon durch des Edelherrn Godschalk von Versnefelde (Varsseveld) um 1152, welcher sich dann nach Lon nannte, hatte hatte wohl die Landrichterei Lon mit dem Amt auf dem Brahm eine Einheit gebildet, welche dann erbgeteilt wurde.
Der südliche Teil der Landrichterei verblieb als Gografschaft bei der Familie Werenze. Im weiteren Erbteilungen kam das Gogericht zum Homborn dann an die 1305 in Ramsdorf ansässige Herrschaft Bermentvelde (Barnsveld), ehe diese ein Erblehen des Hochstiftes Münster wurde. Der Ritter Herman v. Bermentvelde, dictus Werence (1262 / 98) war ein Sohn des Adolf Werence.
Urteile
1690 klagen Joh. Hasselhoff, Dietr. Burhoff u. Gerh. Kohe gegen Otto Gf. von Limburg - Styrum um das Recht des Rasenstechens im Dorkampbusch in der Homer Mark und um die Kompetenz des Erbholz- und Markengerichts daselbst (1691 Hofgericht Münster, 1693 RKG L502/1840)
Kategorie: Gericht im Fürstbistum Münster