Eintäger: Unterschied zwischen den Versionen

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(Eintäger)
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==Beschreibung==
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Die Frage was ist ein '''Eintäger'''? wird im Landrecht damit beantwortet: Dasjenige Erbe, welches jährlich 8 Handdienste thuen muß.
Die Frage was ist ein '''Eintäger'''? wird im Rietbergischen Landrecht so beantwortet: <br /><big>Dasjenige Erbe, welches jährlich 8 Handdienste thuen muß.</big>


===Quelle===
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*Das Rietbergisches Landrecht, so anno 1697 im August gehalten worden ist.
:1804 von Schwertener
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===Hinweis===
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Version vom 10. Januar 2008, 16:37 Uhr

Beschreibung

Die Frage was ist ein Eintäger? wird im Rietbergischen Landrecht so beantwortet:
Dasjenige Erbe, welches jährlich 8 Handdienste thuen muß.

Quelle

  • Das Rietbergisches Landrecht, so anno 1697 im August gehalten worden ist.
1804 von Schwertener