Akte: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Begriff der '''Akten''', hervorgegangen aus dem Wort '''acta''' des neuzeitlichen Behördenlateins, bezeichnet die '''Gesamtheit des in einer Sache Verhandelten'''. In der frühen Neuzeit findet man auch den Ausdruck '''Handlungen''', der im Begriff '''handlingar''' in den skandinavischen Ländern auch heute noch existiert. Akten als die Gesamtheit der Schriftstücke, die durch ein bestimmtes Amtsgeschäft entstanden sind, können entweder in einem '''[[Aktenheft]] ([[Faszikel]])''', einem '''[[Aktenbund]] ([[Volumen]])''' oder einem '''[[Aktenpaket]] ([[Konvolut]])''' zusammengefaßt sein.  
* lat.: acta
* süddt: Akt
* engl.: file


Mit der Zunnahme der Regierungsführung und der Verwaltungstätigkeit entwickelten sich schrittweise aus den Kanzleien des Mittelalters die Behörden der Neuzeit mit festen Arbeitsgebieten, festen Arbeitszeiten und fester Gliederung in ihren Kompetenzen und ihrer Stellung zum Souverän. Als Ergebnis ihrer laufenden schriftlichen Geschäftsführung entstanden Akten. Die Behördengeschichte ist untrennbar mit der Aktenkunde verbunden, beide zusammen ergeben ein unerläßliches Instrumentarium zur Erforschung der neueren und neuesten Geschichte.  
siehe auch: [[Aktenkunde]]
 
 
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Als '''Akte''' bezeichnet man eine Menge von Aufzeichnungen, die
* bei der eigenen Verwaltungs- oder Geschäftstätigkeit anfallen und
* aufgrund eines gemeinsamen Merkmals zusammengefügt (formiert) und so aufbewahrt wird.
 
Die Akte als Zusammenfassung von Schriftstücken ist die Einheit der Schriftgutverwaltung.
 
Formen (Begriffe) für derartige Zusammenfassungen sind z.B.:
* [[Aktenheft]] ([[Faszikel]])
* [[Aktenbund]] ([[Volumen]])
* [[Aktenpaket]] ([[Konvolut]])
 
 
Aus den Kanzleien des Mittelalters wurden im Laufe der Jahrhunderte die Behörden der Neuzeit mit festen Arbeitsgebieten, festen Arbeitszeiten und fester Gliederung in ihren Kompetenzen. Als wichtig(st)es Ergebnis Ihre Tätigkeit entstanden und entstehen Akten, werden Schriftstücke erstellt, verwahrt, bearbeitet.
 
Ein Schriftstück, das eine Behörde erreicht, wurde geöffnet ('''Eingang''') und erhielt einen '''Eingangsvermerk'''. Die Wichtigkeit der Registratur zeigt sich z.B. bei Kurfürst Friedrich Wilhelms von Brandenburg (1640-1688), der in seinem "Politischen Testament" verfügte, daß seine Nachfolger alle eingehende Post selber öffnen sollten.  


Ein Schriftstück, das eine solche neuzeitliche Behörde erreichte, wurde vom entsprechenden Leiter geöffnet (Eingang) und mit dem Eingangsvermerk versehen. Wie wichtig dieser Vorgang war, zeigt die Verfügung Kurfürst Friedrich Wilhelms von Brandenburg (1640-1688) in seinem "Politischen Testament", daß seine Nachfolger alle eingehende Post selber öffnen sollten. Nach dem Vermerk praesentatum wurde das Schriftstück an die zuständige Behörde weitergeleitet, meist mit einer entsprechenden Notiz, bei wichtigen Stücken mit einer Aktenverfügung versehen. Die einzelnen Stufen der Bearbeitung werden aus den Paraphen, den abgekürzten Namenszeichen der Bearbeiter ersichtlich, zumeist verbunden mit Randbemerkungen (die Marginalien des Freiherrn vom Stein nahmen den Umfang eines Konzepts an). Beim Sachbearbeiter entstand daraus ein Antwortkonzept, das nach einer etwaigen Revision mundiert, d.h. in einer Reinschrift verfaßt wurde. Auch beim Abfassen der Reinschrift waren wieder mehrere Bearbeiter beteiligt, die ihre Paraphen an den Rand setzten. Die Reinschrift wurde unterschrieben, also vollzogen. Diese vollzogene Reinschrift heißt Ausfertigung. Das Konzept und der Eingang wurde mit dem Vermerk z.d.A. (zu den Akten) versehen und der Registratur übergeben. Dort erhielt es eine Signatur, das sogenannte Aktenzeichen, wurde in ein chronologisch geführtes Buch eingetragen und konnte je nach Bedarf wieder abgerufen werden. In der Registratur können Akten nach dem Prinzip der Serie (chronologische Reihung) oder dem der Sachakte (sachliche Gliederung Dossier) geordnet sein
Versehen mit dem Vermerk ''praesentatum'' und durch Notizen bereichert wurde das Schriftstück an die zuständige Behörde weitergeleitet. Wichtige Stücke erhielten eine [[Aktenverfügung]].  
 
Einzelne Bearbeiter hinterließen als Zeichen ihrer Tätigkeit und Abfolge [[Paraph]]en (abgekürzte Namenszeichen) und Bemerkungen am Rand ([[Marginalie]]n).
 
Der Sachbearbeiter erhielt so ein Antwort''konzept'', das nach einer etwaigen Überarbeitung (''Revision'') in eine Reinschrift gebracht (''mundiert'') wurde. Auch bei diesem Schritt wurden mehrere Bearbeiter beteiligt, die ihrerseits Paraphen an den Rand setzten.  
 
Die Reinschrift wurde unterschrieben (''vollzogen'').  
 
Diese vollzogene Reinschrift heißt '''''Ausfertigung'''''. Das Konzept und der Eingang wurde mit dem Vermerk ''z.d.A.'' (''zu den Akten'') gekennzeichnet und in die ''Registratur'' gebracht. Es erhielt eine ''Signatur'', das sogenannte [[Aktenzeichen]] und wurde zur besseren Auffindbarkeit in ein chronologisch geführtes Buch eingetragen und später wieder bereitgestellt werden.  
 
In der Registratur können Akten nach dem Prinzip der Serie (chronologische Reihung) oder dem der Sachakte (sachliche Gliederung Dossier) geordnet sein


zitiert aus:<br />'''"Die Geschichtlichen Hilfswissenschaften stellen sich vor"''', Zweite, veränderte Auflage 1987; Redaktion und Layout: Wolfgang Bildt, Rita Haub; Ludwig-Maximilian-Universität, München


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siehe auch: [[Aktenkunde]]
[[Kategorie:Löschvorschlag]]


Löschen, weil: Eindeutig Urheberechtsverletzung! (zitiert aus) --[[Benutzer:AndreStadler|AndreStadler]] 19:34, 23. Dez. 2007 (CET)
{{Vorlage:Vorlage_Wikipedia|Akte}}
 
;weitere Quelle(n): "Die Geschichtlichen Hilfswissenschaften stellen sich vor", Zweite, veränderte Auflage 1987; Redaktion und Layout: Wolfgang Bildt, Rita Haub; Ludwig-Maximilian-Universität, München
 
[[Kategorie:Quellengattung]]
[[Kategorie:Genealogisches Basiswissen]]

Aktuelle Version vom 30. Dezember 2007, 18:45 Uhr

  • lat.: acta
  • süddt: Akt
  • engl.: file

siehe auch: Aktenkunde



Als Akte bezeichnet man eine Menge von Aufzeichnungen, die

  • bei der eigenen Verwaltungs- oder Geschäftstätigkeit anfallen und
  • aufgrund eines gemeinsamen Merkmals zusammengefügt (formiert) und so aufbewahrt wird.

Die Akte als Zusammenfassung von Schriftstücken ist die Einheit der Schriftgutverwaltung.

Formen (Begriffe) für derartige Zusammenfassungen sind z.B.:


Aus den Kanzleien des Mittelalters wurden im Laufe der Jahrhunderte die Behörden der Neuzeit mit festen Arbeitsgebieten, festen Arbeitszeiten und fester Gliederung in ihren Kompetenzen. Als wichtig(st)es Ergebnis Ihre Tätigkeit entstanden und entstehen Akten, werden Schriftstücke erstellt, verwahrt, bearbeitet.

Ein Schriftstück, das eine Behörde erreicht, wurde geöffnet (Eingang) und erhielt einen Eingangsvermerk. Die Wichtigkeit der Registratur zeigt sich z.B. bei Kurfürst Friedrich Wilhelms von Brandenburg (1640-1688), der in seinem "Politischen Testament" verfügte, daß seine Nachfolger alle eingehende Post selber öffnen sollten.

Versehen mit dem Vermerk praesentatum und durch Notizen bereichert wurde das Schriftstück an die zuständige Behörde weitergeleitet. Wichtige Stücke erhielten eine Aktenverfügung.

Einzelne Bearbeiter hinterließen als Zeichen ihrer Tätigkeit und Abfolge Paraphen (abgekürzte Namenszeichen) und Bemerkungen am Rand (Marginalien).

Der Sachbearbeiter erhielt so ein Antwortkonzept, das nach einer etwaigen Überarbeitung (Revision) in eine Reinschrift gebracht (mundiert) wurde. Auch bei diesem Schritt wurden mehrere Bearbeiter beteiligt, die ihrerseits Paraphen an den Rand setzten.

Die Reinschrift wurde unterschrieben (vollzogen).

Diese vollzogene Reinschrift heißt Ausfertigung. Das Konzept und der Eingang wurde mit dem Vermerk z.d.A. (zu den Akten) gekennzeichnet und in die Registratur gebracht. Es erhielt eine Signatur, das sogenannte Aktenzeichen und wurde zur besseren Auffindbarkeit in ein chronologisch geführtes Buch eingetragen und später wieder bereitgestellt werden.

In der Registratur können Akten nach dem Prinzip der Serie (chronologische Reihung) oder dem der Sachakte (sachliche Gliederung Dossier) geordnet sein




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weitere Quelle(n)
"Die Geschichtlichen Hilfswissenschaften stellen sich vor", Zweite, veränderte Auflage 1987; Redaktion und Layout: Wolfgang Bildt, Rita Haub; Ludwig-Maximilian-Universität, München