Personenstandsarchiv Rheinland: Unterschied zwischen den Versionen

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  In zweiter Auflage erweitert von Jörg [[Füchtner (Familienname)|Füchtner]] und Andrea [[Lauermann (Familienname)|Lauermann]]. [[Siegburg]]: [[Respublica-Verlag]], 1996.
  In zweiter Auflage erweitert von Jörg [[Füchtner (Familienname)|Füchtner]] und Andrea [[Lauermann (Familienname)|Lauermann]]. [[Siegburg]]: [[Respublica-Verlag]], 1996.
  184  S., brosch. – € 9,50
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Hinweise für Benutzer. Lesesaal, Nordrhein-Westfälisches Personenstandsarchiv Rheinland, Brühl: 12.7.2002


==Erfahrungen und Meinungen==
==Erfahrungen und Meinungen==

Version vom 18. Juni 2005, 09:00 Uhr

Landesarchiv NRW Personenstandsarchiv Brühl

Anschrift

Schloßstr. 10-12, 50321 Brühl

(Das Archiv befindet sich in einem Seitenflügel des Schlosses)

Telefon: 02232/ 94538-0 Telefax: 02232/ 94538-38 E-mail: psa@lav.nrw.de

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten: Montag: 8.00 - 18.00 Dienstag - Freitag: 8.00 - 15.00

Internetseiten

Das Archiv finden Sie im Internet unter Archive NRW

Bestände

Das Personenstandsarchiv (PSA) verwaltet Kirchenbücher und Zivilstandsregister aus dem Bereich der Regierungsbezirke Köln und Düsseldorf.

Für den Genealogen erschließt sich in dem Archiv u.a. auf einfache Weise der Zugang zu den Standesamtsregistern in erster Linie aus der Zeit von 1798-1875.

Außerdem befinden sich im Personenstandsarchiv Unterlagen nach dem Personenstandsgesetz des Deutschen Reiches von 1876-1938. Diese Unterlagen sind jedoch nicht selbst einsehbar. Hierfür ist eine kostenpflichtige Beauftragung des Archivs erforderlich. Nach dem derzeitigen Stand des Gesetzes (Juni 2005) muss der Nachweis erbracht werden, dass man entweder selbst die Person ist, auf die sich der Eintrag bezieht oder EhepartnerIn oder unmittelbarer Abkömmung desjenigen ist, auf den sich der Eintrag bezieht. Unmittelbarer Abkömmling ist Kind, Enkelkind, Urenkel etc. Es ist also in diesem Forschungszeitraum beispielsweise nicht möglich Auskunft über die Schwester der Großmutter zu erhalten.

Da sich diese Unterlagen in einem separaten Gebäude des Archivs befinden, ist eine Ausführung des erteilten Auftrages am selben Tag nicht möglich. Aufgrund der Personalsituation ist mit einer Wartezeit zu rechnen.

Die anfallenden Gebühren sind der Homepage zu entnehmen: [1]

Benutzertipps

Nach dem Eintreffen im Archiv müssen Sie sich bei der Aufsicht des Lesesaals anmelden und die Tagesgebühr entrichten. Dort erhalten Sie auch die Benutzungsordnung, die man sich gerade beim Erstbesuch aufmerksam durchlesen sollte. Am Montag ist entsprechende der o.g. Öffnungszeiten länger offen. Dieses Angebot wird aber gern auch von Forschern mit längerem Anfahrtsweg genutzt, weshalb gerade Montags mit stärkerem Besucherandrang zu rechnen ist. Gleiches gilt in der Regel auch für Brücken- und Ferientage.

Standesamt

Zuvor muss man natürlich wissen, welches Standesamt für den Wohnort des Vorfahren zuständig war. Hierzu kann man sich vor dem Archivbesuch im Thorey/Geis, einer entsprechenden Veröffentlichung der WGfF,informieren. Bei der Aufsicht liegt aber auch ein Verzeichnis der Zivilstandsregister des Personenstandsarchivs aus. Dieses kann dort erworben werden oder bei der o.g. Adresse des Archivs bestellt werden. (s. Literatur)

Bevor man Standesamtsregister einsieht, sollte man den Zeitraum der Suche eingrenzen. Dies kann u.U. bereits zu Hause geschehen, wenn die Register bei FamilySearch im sogenannten IGI veröffentlicht sind. Andernfalls durchsucht man im Archiv zunächst die Dezennaltabellen genannten 10-Jahresregister. Diese befinden sich in Schränken gegenüber dem Stand der Lesesaalaufsicht als Mikrofiches. Sie entnehmen die Filme zu einem Standesamt aus dem Schrank und legen an der Stelle einen Markierzettel mit Ihrem Namen ein, die auf dem Schrank ausliegen. Die Entleihe melden Sie bei der Aufsicht an. Dann suchen Sie sich einen Arbeitsplatz mit einem Lesegerät und suchen den gewünschten Eintrag. Danach kennen Sie das Datum der Urkunde und bestellen den entsprechenden Jahrgang des Zivilstandsregisters.

Bestellung von Zivilstandsregistern

Je nach Besucherfrequenz können in der Regel bis zu 30 Archivalien pro Tag angefordert werden, in Spitzenzeiten entsprechend wesentlich weniger. Auskunft hierüber erteilt die Lesesaalaufsicht.

Der im Lesesaal ausliegende „Bestellzettel für Archivalien“ [Stand Mai 2005 = gelb] ist deutlich in Druckschrift und vollständig auszufüllen. Er wird auf der linken Seite (= Magazin-Beleg) und auf der rechten Seite (= Lesesaal-Beleg) gleichlautend ausgefüllt.

Der Magazin-Beleg verbleibt als Platzhalter im Magazin nach Entnahme des Buches durch den Magaziner bis zur Rückgabe, der Lesesaal-Beleg wird von der Lesesaalaufsicht zur Registrierung benötigt.

Die Bezeichnung der Archivalie ist nach dem auf dem Bestellzettel angegebenen Beispiel dort einzutragen. Zusätzlich muss seit einiger Zeit noch das Landgericht eingetragen werden.

Beispiel: Benötigt wird die Geburtsurkunde vom 23.01.1853 der Bürgermeisterei Düren im Landgericht Aachen.

Bezeichnung der Archivalie:
LG Aachen
Düren
G 1853

Der komplett ausgefüllte Bestellzettel wird bei der Lesesaalaufsicht in dem dafür vorgesehenen Ablagekasten „Bestellungen“ abgelegt.

Nach einer Wartezeit, die abhängig ist vom Besucherandrang, wird das entsprechend angeforderte Zivilstandsregister aus dem Magazin an die Lesesaalaufsicht gegeben.

Hier gibt es nun zwei Verfahren je nachdem, wer gerade diensthabender Mitarbeiter ist. Entweder begibt man sich nach einer gewissen Wartezeit zur Lesesaalaufsicht und fragt nach, ob das bestellte Zivilstandsregister schon vorliegt oder die Lesesaalaufsicht gibt Bescheid oder bringt sogar die bestellte Archivalie an den Platz.

Auf einen Bestellzettel darf man bis zu fünf Archivalien eintragen, die jedoch auf nur einen Ort und eine Art von Archivalie in zeitlicher Folge bezogen sein müssen.


Beispiel 1

Sie suchen die Eltern Ihrer Vorfahren Heinrich Ditz und Maria Bursch aus Brenig, die vor 1855 geheiratet haben sollen.

Sie finden im Thorey/Geis, dass Brenig zum Standesamt Waldorf gehörte.

Im IGI bzw. in den Dezennaltabellen finden Sie, dass das Ehepaar 1852 im Standesamt Waldorf geheiratet hat. Um die Namen der Eltern zu erfahren, müssen Sie jetzt die Heiraten von Waldorf aus 1852 einsehen. Da es sich um ein relativ kleines, ländliches Standesamt am Vorgebirge handelt, gibt es nur ein Buch je Jahrgang.

Sie gehen zur Lesesaalaufsicht, bitten um einen Bestellzettel und füllen diesen gut leserlich aus. Hierauf schreiben Sie an die entsprechenden Stellen Ihren Familiennamen, darunter LG Bonn, darunter Waldorf, darunter H 1852 und legen den Zettel in den dafür vorgesehenen Ablagekorb.

Beim nächsten Durchgang nimmt der Magaziner Ihre Bestellung mit und bearbeitet diese schnellstmöglich. Sie können die Zeit nutzen und in den Ihnen noch vorliegenden Dezennaltabellen nach weiteren für Sie interessanten Ereignissen, wie z.B. der Geburt der beiden Brautleute suchen.

Die Bücher werden hinter der Aufsicht in einem Regal abgelegt. Sie können von Zeit zu Zeit selbst nachsehen, ob Ihre Bestellung schon da ist. Hier ist es von Vorteil, wenn Sie Ihren Familiennamen klar und deutlich in Blockbuchstaben geschrieben haben. Sie können ihn dann nämlich selbst auch aus einigem Abstand lesen und brauchen die Aufsicht nicht mit unnötigen Nachfragen zu belästigen.

Wenn Ihnen das gewünschte Buch dann vorliegt, können Sie unter der angegebenen Urkunden-Nummer bzw. dem Datum die entsprechende Urkunde finden und sich die wichtigsten Daten abschreiben oder eine Kopie anfordern.

Für die Bestellung von Fotokopien erhalten Sie bei der Lesesaalaufsicht einen entsprechenden Bestellzettel. In das Buch legen Sie einen Zettel mit Ihrem Namen und der Urkunden-Nummer ein und geben alle betreffenden Bücher mit der Bestellung am Ende bei der Aufsicht ab.

Beispiel 2

Benötigt werden Heiratsurkunden aus den Jahren 1826, 1827, 1828, 1829 und 1830 der Bürgermeisterei Düren

Bezeichnung der Archivalie:
LG Aachen
Düren
H 1826 - 1830

Es ist z.B. nicht erlaubt, benötigte Heiratsurkunden der Jahre 1826, 1828, 1842, 1865 und 1873 mit nur einem Bestellzettel anzufordern.

Literatur

Die Zivilstandsregister und Kirchenbuchduplikate im Nordrhein-Westfälischen Personenstandsarchiv Rheinland. 
Eine Übersicht. In erster Auflage bearbeitet von Jörg Füchtner mit Sabine Degner, Karin Günter und Ingrid Riedel-Karp. 
In zweiter Auflage erweitert von Jörg Füchtner und Andrea Lauermann. Siegburg: Respublica-Verlag, 1996.
184  S., brosch. – € 9,50
Hinweise für Benutzer. Lesesaal, Nordrhein-Westfälisches Personenstandsarchiv Rheinland, Brühl: 12.7.2002

Erfahrungen und Meinungen

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Hinweis: Dies ist keine offizielle Internetseite des Archivs. Diese Seite wurde von Genealogen für Genealogen angelegt. Bitte ergänzen bzw. aktualisieren Sie die Tipps nach Ihrem nächsten Besuch im Personenstandsarchiv Brühl!