Ortschaft: Unterschied zwischen den Versionen

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Im [[GOV/Quicktext| GOV-Quicktext]] schreibt man für das Objekt
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Version vom 23. September 2007, 10:30 Uhr

Ortschaft ist ein Begriff mit zwei unterschiedlichen Bedeutungen:

  • Ein Wohnplatz oder eine Wohnsiedlung im weiteren Sinne (Ort)
  • Ein rechtlich definierter Teil einer Stadt oder Gemeinde, der mit besonderen Rechten ausgestattet ist. Oft handelt es sich um eine eingemeindete ehemalige Gemeinde.

Einen ersten Überblick bietet der Wikipedia-Artikel Ortschaft.

Bundesrepublik Deutschland

Niedersachsen

Laut Gemeindeordnung des Landes[1] (§ 55e) sind Ortschaften Teile einer Gemeinde, die eine engere Gemeinschaft bilden und für die die Hauptsatzung (der Gemeinde) bestimmt, dass Ortsräte gewählt oder Ortsvorsteherinnen oder Ortsvorsteher bestellt werden. Eine Gemeinde, die einer Samtgemeinde angehört, darf keine Ortschaften einrichten. In kreisfreien und größeren Städten gibt es demgegenüber Stadtbezirke.

Nordrhein-Westfalen

In der Gemeindeordnung des Landes[2], wird der Begriff Ortschaft als Synonym für Gemeindebezirk verwendet.

Thüringen

Laut Gemeindeordnung des Landes[3] (§ 4) können Gemeinden ihr Gebiet in Ortsteile aufteilen. Die Namen der Ortsteile dürfen nur in Verbindung mit dem Namen der Gemeinde verwendet werden. Das zuständige Ministerium oder eine von ihm zu beauftragende Behörde veröffentlicht ein amtliches Gemeindeverzeichnis, in dem die Ortsteile einschließlich der verbindlichen Schreibweise festgehalten sind. Nach § 45 kann für alle oder einzelne Ortsteile eine Ortschaftsverfassung eingeführt werden. Mehrere benachbarte Ortsteile können zu einer Ortschaft zusammengefasst werden, die eine eigene Vertretung (Ortsbürgermeister, Ortschaftsrat) erhält.

Benutzte Quellen und Literatur

GOV-Objekttyp

Im GOV-Quicktext schreibt man für das Objekt

 ist Ortschaft,