Die Kirchenbücher im Königreich Sachsen (1901)/046: Unterschied zwischen den Versionen

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Angabe der Paten. Der älteste dieser rekonstruierten Taufeinträge lautet: „Margareta, filia Paul Nestlers in Streckenwalde, nata et baptisata anno 23 Erhardo Fleischmanno, Pfarrer. Susceptores: Margareta, uxor Paul Fiedelers. Michael Meyer. Margarete, uxor Matz Nestlers." Bemerkenswert ist ein anderer Taufeintrag, der beweist, dass, wie ein späterer Pfarrer von Mildenau einmal im Kirchenbuch bemerkt, manchmal „in seiner Abwesenheit oder sonsten nach Gelegenheit Kinderlein von seinen vicinis fratribus im Kirchspiel Mildenau sind getauft worden": „David, filius Thomae Ficker, natus et baptizatus in Joachimicis vallensibus anno 39 Donnerstag post circumcisionem hora 9 antemeridiana. Compatres: Mag. Joannes Mathesius, pastor et superintendens vallensis" u. s. w. — ein Eintrag, der wie alle den Stempel der Rekonstruktion an sich trägt, da Mathesius 1539 noch Rektor war und erst 1545 Pastor wurde.
Angabe der Paten. Der älteste dieser rekonstruierten Taufeinträge lautet: „Margareta, filia Paul Nestlers in Streckenwalde, nata et baptisata anno 23 Erhardo Fleischmanno, Pfarrer. Susceptores: Margareta, uxor Paul Fiedelers. Michael Meyer. Margareta, uxor Matz Nestlers." Bemerkenswert ist ein anderer Taufeintrag, der beweist, dass, wie ein späterer Pfarrer von Mildenau einmal im Kirchenbuch bemerkt, manchmal „in seiner Abwesenheit oder sonsten nach Gelegenheit Kinderlein von seinen vicinis fratribus im Kirchspiel Mildenau sind getauft worden": „David, filius Thomae Ficker, natus et baptizatus in Joachimicis vallensibus anno 39 Donnerstag post circumcisionem hora 9 antemeridiana. Compatres: Mag. Joannes Mathesius, pastor et superintendens vallensis" u. s. w. — ein Eintrag, der wie alle den Stempel der Rekonstruktion an sich trägt, da Mathesius 1539 noch Rektor war und erst 1545 Pastor wurde.


Die erste obrigkeitliche Anweisung zur Führung von Kirchenbüchern datiert in Sachsen vom Jahre 1548. Sie geht zurück auf einen Vertrauensmann des Kurfürsten Moritz, den Fürsten Georg III. von Anhalt, der im Jahre 1544 von demselben zum Coadjutor des Hochstifts Merseburg in geistlichen Angelegenheiten erwählt worden war. Bald nach seinem Amtsantritte hatte Georg im Vereine mit Anton Musa eine Visitation aller Kirchspiele des Hochstifts unternommen und bei der Besserung der unglaublichen Zustände, die er vorfand, grosse Weisheit und Umsicht bewiesen. Hierauf hatte er mit Moritz über eine Kirchenordnung verhandelt, welche nach seinen Vorschlägen festgestellt ward. Zweimal alljährlich versammelte Georg die Geistlichen des Hochstifts im Merseburger Dom zu einer Synode und verbreitete sich dabei in Ansprachen über die Grundsätze der rechten Amtsführung. An der „Agenda, wie es in des Kurfürsten zu Sachsen Landen in den Kirchen gehalten wird 1549", hat er den Hauptanteil. Dass solch ein Kirchenmann auch der Kirchenbuchführung sein Augenmerk zuwandte, darf nicht wunder nehmen. Er erliess im Jahre 1548, das somit einen Markstein in der Geschichte
Die erste obrigkeitliche Anweisung zur Führung von Kirchenbüchern datiert in Sachsen vom Jahre 1548. Sie geht zurück auf einen Vertrauensmann des Kurfürsten Moritz, den Fürsten Georg III. von Anhalt, der im Jahre 1544 von demselben zum Coadjutor des Hochstifts Merseburg in geistlichen Angelegenheiten erwählt worden war. Bald nach seinem Amtsantritte hatte Georg im Vereine mit Anton Musa eine Visitation aller Kirchspiele des Hochstifts unternommen und bei der Besserung der unglaublichen Zustände, die er vorfand, grosse Weisheit und Umsicht bewiesen. Hierauf hatte er mit Moritz über eine Kirchenordnung verhandelt, welche nach seinen Vorschlägen festgestellt ward. Zweimal alljährlich versammelte Georg die Geistlichen des Hochstifts im Merseburger Dom zu einer Synode und verbreitete sich dabei in Ansprachen über die Grundsätze der rechten Amtsführung. An der „Agenda, wie es in des Kurfürsten zu Sachsen Landen in den Kirchen gehalten wird 1549", hat er den Hauptanteil. Dass solch ein Kirchenmann auch der Kirchenbuchführung sein Augenmerk zuwandte, darf nicht wunder nehmen. Er erliess im Jahre 1548, das somit einen Markstein in der Geschichte

Version vom 21. September 2007, 11:51 Uhr

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Die Kirchenbücher im Königreich Sachsen (1901)
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Ev.-Luth. Pfarren beginnend mit:
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Abkürzungen der Ephorien:
A. = Annaberg, Au. = Auerbach, B. = Borna, Ch. I. = Chemnitz I., Ch. II. = Chemnitz II., Di. = Dippoldiswalde, Dr. I. =  Dresden I., Dr. II. = Dresden II., F.  = Freiberg, Gl. = Glauchau, Gr. =  Grimma, Gh. = Großenhain, Lg. = Leisnig, Lp. I. = Leipzig I., Lp. II. = Leipzig II., Mg. = Marienberg, Mn. = Meißen, O. = Oschatz, Oe. = Oelsnitz/Vogtl., OL. = Oberlausitz, Pi. = Pirna, Pl. = Plauen, Rg. = Radeberg, Rtz. = Rochlitz, Sch. = Schwarzenberg, St. = Stollberg, W. = Werdau, Z. = Zwickau.


Angabe der Paten. Der älteste dieser rekonstruierten Taufeinträge lautet: „Margareta, filia Paul Nestlers in Streckenwalde, nata et baptisata anno 23 Erhardo Fleischmanno, Pfarrer. Susceptores: Margareta, uxor Paul Fiedelers. Michael Meyer. Margareta, uxor Matz Nestlers." Bemerkenswert ist ein anderer Taufeintrag, der beweist, dass, wie ein späterer Pfarrer von Mildenau einmal im Kirchenbuch bemerkt, manchmal „in seiner Abwesenheit oder sonsten nach Gelegenheit Kinderlein von seinen vicinis fratribus im Kirchspiel Mildenau sind getauft worden": „David, filius Thomae Ficker, natus et baptizatus in Joachimicis vallensibus anno 39 Donnerstag post circumcisionem hora 9 antemeridiana. Compatres: Mag. Joannes Mathesius, pastor et superintendens vallensis" u. s. w. — ein Eintrag, der wie alle den Stempel der Rekonstruktion an sich trägt, da Mathesius 1539 noch Rektor war und erst 1545 Pastor wurde.

Die erste obrigkeitliche Anweisung zur Führung von Kirchenbüchern datiert in Sachsen vom Jahre 1548. Sie geht zurück auf einen Vertrauensmann des Kurfürsten Moritz, den Fürsten Georg III. von Anhalt, der im Jahre 1544 von demselben zum Coadjutor des Hochstifts Merseburg in geistlichen Angelegenheiten erwählt worden war. Bald nach seinem Amtsantritte hatte Georg im Vereine mit Anton Musa eine Visitation aller Kirchspiele des Hochstifts unternommen und bei der Besserung der unglaublichen Zustände, die er vorfand, grosse Weisheit und Umsicht bewiesen. Hierauf hatte er mit Moritz über eine Kirchenordnung verhandelt, welche nach seinen Vorschlägen festgestellt ward. Zweimal alljährlich versammelte Georg die Geistlichen des Hochstifts im Merseburger Dom zu einer Synode und verbreitete sich dabei in Ansprachen über die Grundsätze der rechten Amtsführung. An der „Agenda, wie es in des Kurfürsten zu Sachsen Landen in den Kirchen gehalten wird 1549", hat er den Hauptanteil. Dass solch ein Kirchenmann auch der Kirchenbuchführung sein Augenmerk zuwandte, darf nicht wunder nehmen. Er erliess im Jahre 1548, das somit einen Markstein in der Geschichte