Handbuch der praktischen Genealogie/2/002: Unterschied zwischen den Versionen
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Bei Inanspruchnahme der Archive zu familiengeschichtlichen Zwecken möge man sich vergegenwärtigen, daß die Archive eine doppelte Aufgabe haben, einmal die Darreichung und Begutachtung archivalischen Materials für Gerichts- und Verwaltungszwecke und zum andern die Unterstützung der historischen Studien.<ref>Burkhardt, C. A. H., Hand- u. Adreßbuch der Deutschen Archive, Leipzig 1875, 2. Afl. 2 Tle. 1887.— Mitzschke, P., Wegweiser durch die Historischen Archive Thüringens, Gotha 1900. — Hettler, A., Archivalischer Almanach, Großenhain u. Leipzig, seit 1904. III. Jhg. 1910. — Hettlers „Adreßbuch der wichtigsten Archive Deutschlands" enthält keine Nachrichten über Archivbestände.</ref> In der zuletzt genannten Beziehung muß zugestanden werden, daß die wichtigeren, auf allgemeine Fragen über Staat und Gesellschaft gerichteten wissenschaftlichen Forschungen die Unterstützung der Archive in höherem Maße verdienen, als die nur auf die Geschichte einer einzelnen Familie speziell bezüglichen Arbeiten. Die Grenze, bis zu welcher der Archivar ohne Beeinträchtigung seiner höheren Aufgaben die familiengeschichtliche Forschung unterstützen kann, wird von den einzelnen Archivverwaltungen verschieden gezogen,<ref>Vgl. meine Schriften „Archivwesen und Geschichtswissenschaft", Marburg | Bei Inanspruchnahme der Archive zu familiengeschichtlichen Zwecken möge man sich vergegenwärtigen, daß die Archive eine doppelte Aufgabe haben, einmal die Darreichung und Begutachtung archivalischen Materials für Gerichts- und Verwaltungszwecke und zum andern die Unterstützung der historischen Studien.<ref>Burkhardt, C. A. H., Hand- u. Adreßbuch der Deutschen Archive, Leipzig 1875, 2. Afl. 2 Tle. 1887.— Mitzschke, P., Wegweiser durch die Historischen Archive Thüringens, Gotha 1900. — Hettler, A., Archivalischer Almanach, Großenhain u. Leipzig, seit 1904. III. Jhg. 1910. — Hettlers „Adreßbuch der wichtigsten Archive Deutschlands" enthält keine Nachrichten über Archivbestände.</ref> In der zuletzt genannten Beziehung muß zugestanden werden, daß die wichtigeren, auf allgemeine Fragen über Staat und Gesellschaft gerichteten wissenschaftlichen Forschungen die Unterstützung der Archive in höherem Maße verdienen, als die nur auf die Geschichte einer einzelnen Familie speziell bezüglichen Arbeiten. Die Grenze, bis zu welcher der Archivar ohne Beeinträchtigung seiner höheren Aufgaben die familiengeschichtliche Forschung unterstützen kann, wird von den einzelnen Archivverwaltungen verschieden gezogen,<ref>Vgl. meine Schriften „Archivwesen und Geschichtswissenschaft", Marburg | ||
1900, und „Die Bedeutung der Stadtarchive, ihre Einrichtung und Verwaltung", Erfurt | 1900, und „Die Bedeutung der Stadtarchive, ihre Einrichtung und Verwaltung", Erfurt |
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soweit sie nicht in abgeleiteter Form oder aushilfsweise in Betracht kommen, in den historischen Archiven.
Bei Inanspruchnahme der Archive zu familiengeschichtlichen Zwecken möge man sich vergegenwärtigen, daß die Archive eine doppelte Aufgabe haben, einmal die Darreichung und Begutachtung archivalischen Materials für Gerichts- und Verwaltungszwecke und zum andern die Unterstützung der historischen Studien.[1] In der zuletzt genannten Beziehung muß zugestanden werden, daß die wichtigeren, auf allgemeine Fragen über Staat und Gesellschaft gerichteten wissenschaftlichen Forschungen die Unterstützung der Archive in höherem Maße verdienen, als die nur auf die Geschichte einer einzelnen Familie speziell bezüglichen Arbeiten. Die Grenze, bis zu welcher der Archivar ohne Beeinträchtigung seiner höheren Aufgaben die familiengeschichtliche Forschung unterstützen kann, wird von den einzelnen Archivverwaltungen verschieden gezogen,[2]
- ↑ Burkhardt, C. A. H., Hand- u. Adreßbuch der Deutschen Archive, Leipzig 1875, 2. Afl. 2 Tle. 1887.— Mitzschke, P., Wegweiser durch die Historischen Archive Thüringens, Gotha 1900. — Hettler, A., Archivalischer Almanach, Großenhain u. Leipzig, seit 1904. III. Jhg. 1910. — Hettlers „Adreßbuch der wichtigsten Archive Deutschlands" enthält keine Nachrichten über Archivbestände.
- ↑ Vgl. meine Schriften „Archivwesen und Geschichtswissenschaft", Marburg 1900, und „Die Bedeutung der Stadtarchive, ihre Einrichtung und Verwaltung", Erfurt 1901. — Löher, F. v., Archivlehre, Paderborn 1890 (über dieses Werk vgl. HZ 68,182).— Ermisch, H., „Über Staats- und Stadtarchive", Freiberg 1882 (in den Verhandlungen des dortigen Städtetages).— Holtzinger, Georg, Katechismus der Registratur- und Archivkunde, Leipzig 1883. — Muller-Feith-Fruin, Handleiding voor het Ordenen en Beschrijven van Archieven, Groningen 1898; Anleitung zum Ordnen und Beschreiben von Archiven von Dr. S. Müller Fz., Dr. J. A. Feith und Dr. R. Fruin, Th. Az., Direktoren der Staatsarchive in Utrecht, Groningen und Middelburg. Für deutsche Archivare bearbeitet von Dr. Hans Kaiser. Mit einem Vorwort von Wilh. Wiegand. Leipzig 1905; die französische Bearbeitung erschien unter dem Titel „Manuel pour le classe-ment et la description des Archives" (Haag 1910), für die belgischen Archive von Cuvelier, Brüssel, für die französischen von H. Stein, Paris, bearbeitet; vgl. P. B[ailleu], KGV 1906, Sp. 96. 97.