Staatliche Gerichte (2.3.) Stadtarchiv-Wien: Unterschied zwischen den Versionen

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Dieser umfangreiche Bestand enthält Registraturen aller gerichtlichen Instanzen:  
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* Bezirksgerichte (ab 1850),  
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* Merkantil- und Wechselgericht bzw.  
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* Handelsgericht (ab 1725 bzw. 1864),  
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* Oberlandesgerichts Wien (Fideikommisse).  
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Von den Bezirksgerichten sind weitgehend geschlossene Reihen der A- und P-Register (Verlassenschaften und Pflegschaften) vorhanden, vielfach auch Grundbuchsurkunden (Urkundensammlungen) und Testamente; von anderen Registern verwahrt das Landesarchiv lediglich Musterakten.  
Von den Bezirksgerichten sind weitgehend geschlossene Reihen der A- und P-Register ('''Verlassenschaften''' und Pflegschaften) vorhanden, vielfach auch Grundbuchsurkunden (Urkundensammlungen) und Testamente; von anderen Registern verwahrt das Landesarchiv lediglich Musterakten.  


Die Landesgerichtsbestände wurden beim Brand des Justizpalasts 1927 schwer in Mitleidenschaft gezogen, sodass auch die erhaltenen älteren Akten nur in sehr beschränktem Maß benutzbar sind (Brandakten).  
Die Landesgerichtsbestände wurden beim Brand des Justizpalasts 1927 schwer in Mitleidenschaft gezogen, sodass auch die erhaltenen älteren Akten nur in sehr beschränktem Maß benutzbar sind (Brandakten).  

Aktuelle Version vom 30. August 2007, 16:03 Uhr

Hierarchie

Wien > Wien/Archive > Bestandsübersicht > Landesarchiv (2)


Dieser umfangreiche Bestand enthält Registraturen aller gerichtlichen Instanzen:

  • Bezirksgerichte (ab 1850),
  • Merkantil- und Wechselgericht bzw.
  • Handelsgericht (ab 1725 bzw. 1864),
  • Landesgerichte für Straf- und Zivilrechtssachen (ab 1850),
  • Jugendgerichtshof (ab 1924) sowie einzelne Bestände des Niederösterreichischen
  • Appellationsgerichts und des
  • Oberlandesgerichts Wien (Fideikommisse).

Von den Bezirksgerichten sind weitgehend geschlossene Reihen der A- und P-Register (Verlassenschaften und Pflegschaften) vorhanden, vielfach auch Grundbuchsurkunden (Urkundensammlungen) und Testamente; von anderen Registern verwahrt das Landesarchiv lediglich Musterakten.

Die Landesgerichtsbestände wurden beim Brand des Justizpalasts 1927 schwer in Mitleidenschaft gezogen, sodass auch die erhaltenen älteren Akten nur in sehr beschränktem Maß benutzbar sind (Brandakten).

Von den Straflandesgerichten wurden stets nur ausgewählte Akten aufbewahrt. Die Materialien des Handelsgerichts und seines Vorläufers umfassen neben Firmenakten bzw. den Altbeständen des Handelsregisters vor allem Verlassenschaftsabhandlungen.

Dazu gibt es auch ein gedrucktes Inventarheft.