Huntenhorst: Unterschied zwischen den Versionen

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 3: Zeile 3:
== Fischerhorst Huntenhorst ==
== Fischerhorst Huntenhorst ==


Text folgt.
:Dieser Horst lag gegenüber der heutigen Gaststätte Müggenbusch. Die Einfahrt kann von der Wasserseite aus noch eingesehen werden. Von der Landseite aus kam man über den Huntenhorster Weg zum Horst.
:Der Name kam von dem Fischer Andreas HUNDT, der hier 1759 wohnte.
:Dieser Horst war der Einzige, der bis zum Schluß in Lübecker Eigentum blieb.Hier wohnte bis 1961 ein Schneider. Ihm wurde eine Neubau-Wohnung in Lübeck-Eichholz angeboten und er zog um. Nun stand das Haus leer. Wassersportler der Pfeil-Pfadfinder stellten den Antrag, hier einen Stützpunkt errichten zu dürfen. Der Jugendwohlfahrtsausschuß der Lübecker Bürgerschaft stimmte zu. Doch die Stadtverwaltung wies auf das neu erlassene Wasserschutzgesetz hin, dass jede ufernahe Nutzung untersagte. So stand das Haus weiterhin leer und wurde wenig später abgerissen.
== Bilder ==
== Quellen ==
*Nordlauenburgische Chronik Sept. 2001
*Erzählungen eines ehemaligen Fischers
*Kirchbücher von Herrnburg

Version vom 11. August 2007, 06:26 Uhr

Regional > Bundesrepublik Deutschland > Schleswig-Holstein > Lübeck > Huntenhorst

Fischerhorst Huntenhorst

Dieser Horst lag gegenüber der heutigen Gaststätte Müggenbusch. Die Einfahrt kann von der Wasserseite aus noch eingesehen werden. Von der Landseite aus kam man über den Huntenhorster Weg zum Horst.
Der Name kam von dem Fischer Andreas HUNDT, der hier 1759 wohnte.
Dieser Horst war der Einzige, der bis zum Schluß in Lübecker Eigentum blieb.Hier wohnte bis 1961 ein Schneider. Ihm wurde eine Neubau-Wohnung in Lübeck-Eichholz angeboten und er zog um. Nun stand das Haus leer. Wassersportler der Pfeil-Pfadfinder stellten den Antrag, hier einen Stützpunkt errichten zu dürfen. Der Jugendwohlfahrtsausschuß der Lübecker Bürgerschaft stimmte zu. Doch die Stadtverwaltung wies auf das neu erlassene Wasserschutzgesetz hin, dass jede ufernahe Nutzung untersagte. So stand das Haus weiterhin leer und wurde wenig später abgerissen.

Bilder

Quellen

  • Nordlauenburgische Chronik Sept. 2001
  • Erzählungen eines ehemaligen Fischers
  • Kirchbücher von Herrnburg