Handbuch der praktischen Genealogie/VII: Unterschied zwischen den Versionen
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Handbuch der praktischen Genealogie | |
Inhalt | |
Band 2 Tafel: I • II • III • IV • V • VI • VII • VIII • IX • X • XI | |
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Einleitung.
Von Autor und Verlag bin ich gebeten worden, diesem Buche eine kurze Einführung vorzusetzen.
Ich tue dies gern aus dem Gesichtspunkte her, die Wichtigkeit der genealogischen Studien einmal stärker hervorheben zu können. Alle sogenannten Hilfswissenschaften unterliegen ja in der kulturgeschichtlichen Auffassung einer bestimmten Umbildung dahin, daß sie statt bloßer Disziplinen philologischen Charakters im eigentlich hergebrachten hilfswissenschaftlichen Sinne, vielmehr zu Teildisziplinen der historischen Forschung selbst erwachsen. Die früheste der historischen Hilfsdisziplinen, die diese Wandlung durchgemacht hat, ist die Urkundenlehre gewesen. Man weiß, wie sie jetzt ein wichtiger Teil der verfassungsgeschichtlichen Studien ist, und es ist das Verdienst vor allen Dingen der österreichischen Schule der deutschen Geschichtswissenschaft gewesen, diese Entwicklung glänzend durchgeführt zu haben.
Die zweite Disziplin, die diesen Weg gehen wird, wird die Genealogie sein. Mit ihr verknüpfen sich die wichtigsten historischen Probleme, welche unter dem Niveau der Verfassungsgeschichte in den tiefen und mehr elementaren Stockwerken gleichsam des historischen Geschehens verborgen sind; jene Probleme, welche die künftige geschichtliche Forschung, je mehr sie in elementare Gebiete vordringt, um so stärker in Anspruch nehmen werden: die Probleme der Blutsvererbung, überhaupt des physiologischen Zusammenhangs der Menschheit, und damit die Probleme der natürlichsten menschlichen Gemeinschaften, insbesondere des Geschlechtes. Von den Entwicklungsformen des Geschlechtes wird für ein Lehrbuch der deutschen Genealogie besonders Sippe und Familie von Bedeutung sein. Die allgemeinen Übergangsformen, welche von der Sippe der Urzeit zu der strenggebundenen Familie des Mittelalters und von dieser herüber zu der Familie der Neuzeit führen, sind allerdings im allgemeinen bekannt Aber sehr viel fehlt, daß sie schon im Detail erörtert worden wären, und noch mehr ist zu bedauern, daß die Kenntnis der Vorgänge auf diesem Gebiete eine verhältnismäßig gering verbreitete ist, wie sie denn auch in dem Vortrag wie in der schriftlichen Darstellung der Verfassungsgeschichte regelmäßig zu kurz kommt.
Noch viel stärker in den allgemeinen historischen Zusammenhang tritt der Betrieb der Genealogie und der verwandten Fragen mit jener Zeit, in der sich aus dem engen Kreis der Familie das Individuum immer mehr zu emanzipieren beginnt; auf dem wirtschaftlichen Gebiete durch Teilungen und