Die Kirchenbücher im Königreich Sachsen (1901)/028: Unterschied zwischen den Versionen

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Schwarzburg-Sondershausen, Reuss ä. L., Schaumburg-Lippe, Frankfurt a. M., Schweiz.<ref>Möglicherweise ist die Liste der Länder und Provinzen, deren Kirchenbücher bearbeitet sind, noch zu ergänzen. Vgl. Protokolle der Generalvers. d. Gesamtver. d. dt. Gesch.- u. Altertumsv. zu Konstanz 1895. Berlin 1896. S. 61 ff. - Mitteilungen der niederl. Ges. für Anthropologie u. s. w. II. 1. 2. — Korrespondenzbl. d. Gesamtv. d. dt. Gesch.-u Altertumsvereine. 40. Jahrg. 1. 2. —Wehrmann in: Baltische Studien XLII. S. 1 ff—Zeitschr. des Harzvereins XXVIII. 1895.- Zeitschr.</ref> Die Kirchenbücher mehrerer anderer Provinzen und Lande sind in Bearbeitung, und es steht zu hoffen, dass in Kürze das gesamte Material, wenn auch zerstreut in den verschiedensten Zeitschriften, gedruckt vorliegen wird, so dass eine Übersicht über das ganze reiche Gebiet hergestellt werden kann.
 
Was die Kirchenbücher im Königreich Sachsen betrifft, so hatte sich der Verfasser dieser Abhandlung ihnen bereits vor Jahren zugewandt und durch die Güte vieler Pfarrämter der Landeskirche umfängliche Materiahen gesammelt, auch in den Geschäftsakten des kgl. Hauptstaatsarchivs in Dresden Loc. 8. „Zustand und Ordnung der Pfarrarchive betr." 1877 f. 4 Vol., in welchen über das Vorhandensein alter Urkunden in den sächsischen Pfarrarchiven von den Pfarrämtern Bericht erstattet ist, manche wertvolle Angabe gefunden. Die Ergebnisse seiner Studien hat er in einer kleiner Schrift veröffentlicht: „Die sächsischen Kirchenbücher. Leipzig 1893, Fr. Richter. 22 S. 8°", viertes Heft der Sammlung: „Aus dem kirchlichen Leben des Sachsenlandes. Kulturbilder aus vier Jahrhunderten von F. Blanckmeister." Dieser Arbeit lag indessen nicht das vollständige Material zu Grunde, auch lag es nicht in ihrer Absicht, die Kirchenbücher aus neuerer Zeit in das Bereich der Forschung zu ziehen, sondern wesentlich nur die alten und ältesten Kirchenbücher zu registrieren und darzuthun, in welcher Weise die kirchlichen und staatlichen Behörden auf die Führung von Kirchenbüchern in Sachsen Einfluss gehabt hatten. Schon damals, zumal auf die freundliche Aufnahme hin, die das. Schriftchen fand, war dem Verfasser klar, dass eine Inventarisation aller Kirchenbücher Sachsens nach
 
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Die Kirchenbücher im Königreich Sachsen (1901)
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Abkürzungen der Ephorien:
A. = Annaberg, Au. = Auerbach, B. = Borna, Ch. I. = Chemnitz I., Ch. II. = Chemnitz II., Di. = Dippoldiswalde, Dr. I. =  Dresden I., Dr. II. = Dresden II., F.  = Freiberg, Gl. = Glauchau, Gr. =  Grimma, Gh. = Großenhain, Lg. = Leisnig, Lp. I. = Leipzig I., Lp. II. = Leipzig II., Mg. = Marienberg, Mn. = Meißen, O. = Oschatz, Oe. = Oelsnitz/Vogtl., OL. = Oberlausitz, Pi. = Pirna, Pl. = Plauen, Rg. = Radeberg, Rtz. = Rochlitz, Sch. = Schwarzenberg, St. = Stollberg, W. = Werdau, Z. = Zwickau.


Schwarzburg-Sondershausen, Reuss ä. L., Schaumburg-Lippe, Frankfurt a. M., Schweiz.[1] Die Kirchenbücher mehrerer anderer Provinzen und Lande sind in Bearbeitung, und es steht zu hoffen, dass in Kürze das gesamte Material, wenn auch zerstreut in den verschiedensten Zeitschriften, gedruckt vorliegen wird, so dass eine Übersicht über das ganze reiche Gebiet hergestellt werden kann.

Was die Kirchenbücher im Königreich Sachsen betrifft, so hatte sich der Verfasser dieser Abhandlung ihnen bereits vor Jahren zugewandt und durch die Güte vieler Pfarrämter der Landeskirche umfängliche Materiahen gesammelt, auch in den Geschäftsakten des kgl. Hauptstaatsarchivs in Dresden Loc. 8. „Zustand und Ordnung der Pfarrarchive betr." 1877 f. 4 Vol., in welchen über das Vorhandensein alter Urkunden in den sächsischen Pfarrarchiven von den Pfarrämtern Bericht erstattet ist, manche wertvolle Angabe gefunden. Die Ergebnisse seiner Studien hat er in einer kleiner Schrift veröffentlicht: „Die sächsischen Kirchenbücher. Leipzig 1893, Fr. Richter. 22 S. 8°", viertes Heft der Sammlung: „Aus dem kirchlichen Leben des Sachsenlandes. Kulturbilder aus vier Jahrhunderten von F. Blanckmeister." Dieser Arbeit lag indessen nicht das vollständige Material zu Grunde, auch lag es nicht in ihrer Absicht, die Kirchenbücher aus neuerer Zeit in das Bereich der Forschung zu ziehen, sondern wesentlich nur die alten und ältesten Kirchenbücher zu registrieren und darzuthun, in welcher Weise die kirchlichen und staatlichen Behörden auf die Führung von Kirchenbüchern in Sachsen Einfluss gehabt hatten. Schon damals, zumal auf die freundliche Aufnahme hin, die das. Schriftchen fand, war dem Verfasser klar, dass eine Inventarisation aller Kirchenbücher Sachsens nach


  1. Möglicherweise ist die Liste der Länder und Provinzen, deren Kirchenbücher bearbeitet sind, noch zu ergänzen. Vgl. Protokolle der Generalvers. d. Gesamtver. d. dt. Gesch.- u. Altertumsv. zu Konstanz 1895. Berlin 1896. S. 61 ff. - Mitteilungen der niederl. Ges. für Anthropologie u. s. w. II. 1. 2. — Korrespondenzbl. d. Gesamtv. d. dt. Gesch.-u Altertumsvereine. 40. Jahrg. 1. 2. —Wehrmann in: Baltische Studien XLII. S. 1 ff—Zeitschr. des Harzvereins XXVIII. 1895.- Zeitschr.