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Die ''demokratischen Kreisordnungen'' vom Dezember 1946 / Januar 1947 für die Länder der sowjetischen Bestzungszone wiesen noch gewisse Unterschiede auf: So legten sie für Thüringen und Mecklenburg fest, dass Kreise entweder ''Landkreise'' oder ''Stadtkreise'' waren, und: ''Zu den Landkreisen gehören alle Gemeinden (auch unbewohnte Bezirke), soweit sie nicht als Stadtkreise selbständig sind''. Für die Stadtkreise galt die ''demokratische Gemeindeordnung'' <ref>[http://www.verfassungen.de/de/th/kreisordnung46.htm Die demokratische Kreisordnung vom 20. Dezember 1946] (hier für das Land Thüringen)</ref>. Für Brandenburg galt: ''Der Kreisordnung unterliegen die Landkreise, Landkreise sind Kommunalverbände der Gemeinden, die nicht durch Gesetz als kreisfrei bestimmt sind.''<ref>[http://www.verfassungen.de/de/bb/kreisordnung46.htm Demokratische Kreisordnung für die Mark Brandenburg vom 19. Dezember 1946]</ref>. Die ''Demokratische Gemeindeordnung für das Land Sachsen'' in der Fassung vom 6. Februar 1947 besagte:''Die Gemeinden sind Teile des Landkreises. Kreisfrei sind die in der Demokratischen Kreisordnung des Landes Sachsen vom 16. Januar 1947 bezeichneten Städte. Diese bilden je einen Stadtkreis''<ref>http://www.verfassungen.de/de/sac/gemeindeordnung47.htm Bekanntmachung über die Demokratische Gemeindeordnung für das Land Sachsen vom 6. Februar 1947]</ref>. | |||
Die ''Ordnung über den Aufbau und die Arbeitsweise der staatlichen Organe der Kreise vom 24. Juli 1952''<ref>[http://www.verfassungen.de/de/ddr/kreisordnung52.htm Ordnung über den Aufbau und die Arbeitsweise der staatlichen Organe der Kreise vom 24. Juli 1952] </ref>des Ministerrates der DDR setzte die Kreisordnungen der Länder von 1945/46 faktisch außer Kraft und nannte (Land-)Kreise ausschließlich von ''Kreise''. An deren Spitze stand nun jeweils ein ''Rat des Kreises''. Das ''Gesetz über die örtlichen Organe der Staatsmacht vom 18. Januar 1957'' <ref>[http://www.verfassungen.de/de/ddr/kommunalverfassung57.htm Gesetz über die örtlichen Organe der Staatsmacht vom 18. Januar 1957]</ref> setzte die Kreisordnungen von 1945/46 auch formal außer Kraft. In den ''Landkreisen'', wie sie hier wieder genannt wurden, war weiterhin der ''Rat des Kreises'' das vollziehende und verfügende Organ. So blieb es nach dem ''Gesetz über die örtlichen Volksvertretungen und ihrer Organe in der Deutschen Demokratischen Republik vom 12. Juli 1973''<ref>[http://www.verfassungen.de/de/ddr/kommunalverfassung73.htm Gesetz über die örtlichen Volksvertretungen und ihrer Organe in der Deutschen Demokratischen Republik vom 12. Juli 1973]</ref> und nach dem ''Gesetz über die örtlichen Volksvertretungen in der Deutschen Demokratischen Republik vom 4. Juli 1985'' <ref>[http://www.verfassungen.de/de/ddr/kommunalverfassung85.htm Gesetz über die örtlichen Volksvertretungen in der Deutschen Demokratischen Republik vom 4. Juli 1985]</ref>. Das im Mai 1990, kurz vor der deutschen Vereinigung, verabschiedetete ''Gesetz über die Selbstverwaltung der Gemeinden und Landkreise in der DDR'' verwendetete (wie fast alle Länder der "alten" Bundesrepublik) den Begriff ''Landkreis''. An dessen Spitze trat ein ''Landrat''. Dieses Gesetz galt aufgrund des Einigungsvertrages bis zur Einführung neuer Landesgesetze (1992-1994) in den neuen Bundesländern weiter<ref> [http://www.verfassungen.de/de/ddr/ddr90-kommunalverfassung.htm Gesetz über die Selbstverwaltung der Gemeinden und Landkreise in der DDR (Kommunalverfassung)vom 17. Mai 1990]</ref>. | |||
== Anmerkungen, Quellen und Literatur == | == Anmerkungen, Quellen und Literatur == | ||
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Version vom 23. Juni 2007, 16:39 Uhr
Kreis oder Landkreis?
Deutschland vor 1945
In der Wikipedia heißt es: "Vor 1939 wurden die betreffenden Verwaltungseinheiten in Preußen als Kreis bezeichnet, Landkreise gab es dort wo auch entsprechende Stadtkreise vorhanden waren. 1939 wurde einheitlich die Bezeichnung Landkreis eingeführt (außer natürlich für Stadtkreise)." [1] [2] Vorliegende Quellen sagen aber etwas anderes.
Mit Wirkung vom 1. Januar 1939 wurden einheitlich die Bezeichnungen Landkreis, Landrat, Regierungsbezirk und Regierungspräsident in den Ländern Bayern, Sachsen, Württemberg, Baden, Thüringen, Hessen, Anhalt, Oldenburg und Braunschweig sowie im damals gerade an das Deutsche Reich "angeschlossenen" Österreich eingeführt und regionale Bezeichnungen wie Kreishauptmann, Bezirkshauptmannschaft, Oberamt u.a. hierdurch ersetzt[3] Da die Verordnung nicht das Land Preußen, die Stadtstaaten Hamburg und Bremen, die Kleinstaaten Lippe und Schaumburg-Lippe sowie das 1934 durch die Vereinigung von Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz neu geschaffene Land Mecklenburg erwähnt, kann daraus nicht abgeleitet werden, dass in diesen Ländern ab diesem Zeitpunkt alle Kreise einheitlich als Landkreise bezeichnet werden.
In alten preußischen Statistiken findet man folgende Bezeichnungen:
- Statistik des Regierungsbezirks Aachen 1827
- commons-link:Category:Regierungsbezirk_Aachen_1827
- es wird nach Stadt- und Landkreisen unterschieden; keine Kreise
- Stadtkreis Aachen
- Landkreis Aachen
- Landkreis Düren
- Landkreis Erkelenz
- Landkreis Eupen
- Landkreis Gemünd
- Landkreis Heinsberg
- Landkreis Jülich
- Landkreis Malmedy
- Landkreis Montjoie
- Statistik des Regierungsbezirks Düsseldorf 1836
- Regierungsbezirk Düsseldorf_1836
- es wird nur von Kreisen gesprochen
- Kreis Lennep
- Kreis Elberfeld
- Kreis Solingen
- Kreis Düsseldorf
- Kreis Duisburg
- Kreis Rees
- Kreis Kleve
- Kreis Geldern
- Kreis Kempen
- Kreis Krefeld
- Kreis Gladbach
- Kreis Grevenbroich
- Kreis Neuss
- Statistik des Regierungsbezirks Aachen 1852
- commons-link:Category:Regierungsbezirk Aachen 1852
- Es wird nach Stadt- und Landkreisen, aber auch nach Kreisen unterschieden. Merkwürdig erscheint hier der Landkreis Düren, zu dem es doch gar keinen Stadtkreis gibt.
- Stadtkreis Aachen
- Landkreis Aachen
- Landkreis Düren
- Kreis Erkelenz
- Kreis Eupen
- Kreis Geilenkirchen
- Kreis Heinsberg
- Kreis Jülich
- Kreis Malmedy
- Kreis Montjoie
- Kreis Schleiden
Im Gemeindelexikon für die Provinz Rheinland (1888) findet man ebenfalls sowohl Kreise als auch Land- und Stadtkreise vor. [4]
Ein Auszug aus einer Verordnung über die Neugliederung von Landkreisen vom 1. August 1932 aus der Preußischen Gesetzsammlung suggeriert, dass alle Kreise im Deutschen Reich als Landkreise bezeichnet werden. [5] Das hier referenzierte Zitat betrifft allerdings nur Landkreise in Pommern, genauer im Regierungsbezirk Köslin. Die namentlich genannten aufgelösten, weiter bestehenden oder neu zu bildenden Kreise werden darin als Landkreise bezeichnet, obwohl in den meisten Fällen kein namensgleicher Stadtkreis existiert.
Es kann also bislang nicht belegt werden, dass in Preußen vor 1939 alle Kreise als Landkreise bezeichnet wurden (außer den Stadtkreisen) oder aber, dass es dort, wo es Stadtkreise gab, alle anderen Kreise als Landkreise bezeichnet wurden. Im Regierungsbezirk Aachen gab es 1827 einen Stadtkreis und alle anderen Kreise wurden als Landkreise bezeichnet. Im Regierungsbezirk Düsseldorf gab es 1836 nur Kreise. 1852 gibt es im Regierungsbezirk Aachen einen Stadtkreis Aachen und einen Landkreis Aachen. Außerdem gibt es den Landkreis Düren zu dem es aber keinen Stadtkreis gibt. Alle anderen werden als Kreis bezeichnet. Für das Jahr 1888 liegt ein Quellenbeleg dafür vor, dass alle Kreise in der preußischen Rheinprovinz als Kreis bezeichnet wurden, es sei denn, dass es einen Stadt- und einen Landkreis gleichen Namens gab. Im Jahr 1932 wird in einer Verordnung, Kreise in Pommern betreffend, einheitlich von Landkreisen gesprochen.
Aber auch nach 1939 erscheint es zweifelhaft, ob wirklich alle Kreise (außer den Stadtkreisen) als Landkreise bezeichnet wurden. Brüning meint dazu: [6]
- Beginnen wir mit den Namen von heute an: Seit 1969 heißen Kreise wieder Kreis; von der NW (= Nordrhein-Westfälischen) Landkreisordnung 1953 ab bis 1969 gab es Landkreise; vom 1.1.1939 an war die Bezeichnung „Landkreis“ im ganzen Deutschen Reich durch die dritte V0 (= Verwaltungsordnung) über den Neuaufbau des Reiches einheitlich festgesetzt. Damit verschwanden alle Restbezeichnungen in Deutschland, die noch an die gängigste Bezeichnung für mittlere Verwaltungsgebiete im Alten Reich, an das Amt nämlich, erinnerten: zum Beispiel in Bayern Bezirksamt, in Sachsen Oberamt, in Oldenburg Amt. Einheitlicher Name für den Hauptverwaltungsbeamten wurde „Landrat“.
- „Die offizielle Bezeichnung in Preußen blieb Kreis oder zur Unterscheidung vom gleichnamigen Stadtkreis Landkreis.“
Weiter heißt es:
- „1883 sprach man zuerst vom Landkreis im Gegensatz zum Stadtkreis.“
Dem steht entgegen, dass in Statistiken für die Regierungsbezirke Aachen und Köln, wie schon gezeigt, bereist vor 1883 von Stadt- und Landkreisen neben den Kreisen die Rede ist.
Bundesrepublik Deutschland
Die Länder der Bundesrepublik Deutschland haben die Bezeichnung Landkreis überwiegend beibehalten. Alle Flächenländer bis auf Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein verwenden in ihren Landkreisordnungen bzw. ihrer Gemeinde- und Landkreisordnung (Kommunalordnung)[7] die Bezeichnung Landkreis.
Mecklenburg-Vorpommern
Das beschlossene Verwaltungsmodernisierungsgesetz[8] (§§ 72-77) sieht die Auflösung der Landkreise und Bildung von Kreisen unter Eingliederung der kreisfreien Städte vor. Dieser Teil des Gesetzes tritt jedoch erst mit Ablauf des Tages vor den Neuwahlen für die Kreistage im Jahre 2009 in Kraft (Art. 29 Abs. 5). In der geltenden Kreisordnung des Landes[9] wird bereits der Begriff Kreis verwendet.
Nordrhein-Westfalen
In Nordrhein-Westfalen wurde am 1. Oktober 1969 die Bezeichnung "Landkreis" mit Inkrafttreten der Neufassung der Kreisordnung (bis dahin: Landkreisordnung) vom 16. Juli des Jahres durch "Kreis" ersetzt[10]. Damit sollte offenbar nicht zuletzt der Tatsache Rechnung getragen werden, dass im dicht besiedelten NRW die Landkreise/Kreise nicht derart ländlich strukturiert sind, wie das in anderen Bundesländern der Fall ist[11].
Schleswig-Holstein
Die geltende Kreisordnung des Landes kennt ausschließlich den Begriff Kreis[12].
Deutsche Demokratische Republik
Die demokratischen Kreisordnungen vom Dezember 1946 / Januar 1947 für die Länder der sowjetischen Bestzungszone wiesen noch gewisse Unterschiede auf: So legten sie für Thüringen und Mecklenburg fest, dass Kreise entweder Landkreise oder Stadtkreise waren, und: Zu den Landkreisen gehören alle Gemeinden (auch unbewohnte Bezirke), soweit sie nicht als Stadtkreise selbständig sind. Für die Stadtkreise galt die demokratische Gemeindeordnung [13]. Für Brandenburg galt: Der Kreisordnung unterliegen die Landkreise, Landkreise sind Kommunalverbände der Gemeinden, die nicht durch Gesetz als kreisfrei bestimmt sind.[14]. Die Demokratische Gemeindeordnung für das Land Sachsen in der Fassung vom 6. Februar 1947 besagte:Die Gemeinden sind Teile des Landkreises. Kreisfrei sind die in der Demokratischen Kreisordnung des Landes Sachsen vom 16. Januar 1947 bezeichneten Städte. Diese bilden je einen Stadtkreis[15].
Die Ordnung über den Aufbau und die Arbeitsweise der staatlichen Organe der Kreise vom 24. Juli 1952[16]des Ministerrates der DDR setzte die Kreisordnungen der Länder von 1945/46 faktisch außer Kraft und nannte (Land-)Kreise ausschließlich von Kreise. An deren Spitze stand nun jeweils ein Rat des Kreises. Das Gesetz über die örtlichen Organe der Staatsmacht vom 18. Januar 1957 [17] setzte die Kreisordnungen von 1945/46 auch formal außer Kraft. In den Landkreisen, wie sie hier wieder genannt wurden, war weiterhin der Rat des Kreises das vollziehende und verfügende Organ. So blieb es nach dem Gesetz über die örtlichen Volksvertretungen und ihrer Organe in der Deutschen Demokratischen Republik vom 12. Juli 1973[18] und nach dem Gesetz über die örtlichen Volksvertretungen in der Deutschen Demokratischen Republik vom 4. Juli 1985 [19]. Das im Mai 1990, kurz vor der deutschen Vereinigung, verabschiedetete Gesetz über die Selbstverwaltung der Gemeinden und Landkreise in der DDR verwendetete (wie fast alle Länder der "alten" Bundesrepublik) den Begriff Landkreis. An dessen Spitze trat ein Landrat. Dieses Gesetz galt aufgrund des Einigungsvertrages bis zur Einführung neuer Landesgesetze (1992-1994) in den neuen Bundesländern weiter[20].
Anmerkungen, Quellen und Literatur
- ↑ Wikipedia: Kategorie Diskussion:Ehemaliger Landkreis in Nordrhein-Westfalen
- ↑ vgl. auch http://de.wikipedia.org/wiki/Diskussion:Kreisreformen_in_Deutschland_bis_1949#Kreis.2FLandkreis_u.a
- ↑ Dritte Verordnung über den Neuaufbau des Reichs vom 28. November 1938.
- ↑ http://www.digitalis.uni-koeln.de/Gemeinde/gemeinde_index.html
- ↑ Zitat auf belgard-schivelbein.de, dort nicht als Auszug gekennzeichnet(!).
- ↑ Günter Brüning: Vom königlichen Landrat zum Oberkreisdirektor - Strukturen und Aufgaben der Kreisverwaltung von 1815 bis heute, in: Westfälisches Archivamt (Hrsg): Archivpflege in Westfalen und Lippe, 44/1996, Seite 3 - 7. PDF
- ↑ Texte auf Kommunalrecht online der Universität Osnabrück
- ↑ Gesetz zur Modernisierung der Verwaltung Des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 23. Mai 2006 (Stand Juni 2007)
- ↑ Teil 2 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Kommunalverfassung - KV MV), in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Juni 2004 (GVOBl. M-V S. 205), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. Juli 2006 (GVOBl. S. 539, 546)
- ↑ Artikel VIII Abs. 1 des Gesetzes vom 16. Juli 1969 (PDF) (S. 519) ermächtigte den Innenminister, die Landkreisordnung unter der Bezeichnung Kreisordnung neu bekanntzumachen und das Wort Landkreis durch Kreis zu ersetzen. Dies geschah durch Bekanntmachung des Innenministers vom 11. August 1969 (PDF) (S. 670), mit der der ab 1. Oktober 1969 geltende Wortlaut der Kreisordnung bekanntgemacht wurde.
- ↑ Mitteilung von Dr. Marco Kuhn, Landkreistag NRW, zitiert in Wikipedia, Disussion: Ehemaliger Landkreis in Nordrhein-Westfalen
- ↑ Kreisordnung für Schleswig-Holstein – KrO – in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Februar 2003 (GVOBl. S. 94) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 1. Februar 2005 (GVOBl. S. 66, 67)
- ↑ Die demokratische Kreisordnung vom 20. Dezember 1946 (hier für das Land Thüringen)
- ↑ Demokratische Kreisordnung für die Mark Brandenburg vom 19. Dezember 1946
- ↑ http://www.verfassungen.de/de/sac/gemeindeordnung47.htm Bekanntmachung über die Demokratische Gemeindeordnung für das Land Sachsen vom 6. Februar 1947]
- ↑ Ordnung über den Aufbau und die Arbeitsweise der staatlichen Organe der Kreise vom 24. Juli 1952
- ↑ Gesetz über die örtlichen Organe der Staatsmacht vom 18. Januar 1957
- ↑ Gesetz über die örtlichen Volksvertretungen und ihrer Organe in der Deutschen Demokratischen Republik vom 12. Juli 1973
- ↑ Gesetz über die örtlichen Volksvertretungen in der Deutschen Demokratischen Republik vom 4. Juli 1985
- ↑ Gesetz über die Selbstverwaltung der Gemeinden und Landkreise in der DDR (Kommunalverfassung)vom 17. Mai 1990