Erfüllende Gemeinde: Unterschied zwischen den Versionen

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Die kommunalen Strukturen des Freistaates Thüringen im Überblick
Die kommunalen Strukturen des Freistaates Thüringen im Überblick
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Version vom 19. Juni 2007, 11:12 Uhr

Info
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Eine erfüllende Gemeinde ist in manchen Bundesländern eine Gemeinde, die bestimmte Aufgaben für andere Gemeinden des gleichen Kreises erfüllt, meist im Rahmen einer Verwaltungsgemeinschaft.

Bundesrepublik Deutschland

Thüringen

Laut Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO -), in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.12.2005 (GVBl. S. 455) §51 gibt sowohl die Institution der erfüllenden Gemeinde wie die der Verwaltungsgemeinschaft. Erfüllende Gemeinden nehmen in diesem Fall auf Grund von Vereinbarungenn für benachbarte, kreisangehörige Gemeinden die gleichen Aufgaben wie die Verwaltungsgemeinschaft wahr, ohne dass eine formelle Verwaltungsgemeinschaft gebildet wird. Eine erfüllende Gemeinde muss in der Regel mindestens 3000 Einwohner (Ausnahmen möglich) und einen hauptamtlichen Bürgermeister haben. Die Kosten für die übertragenen Aufgaben haben die Gemeinden, die der erfüllenden Gemeinde zugeordnet sind (auch - allerdings nicht in der Kommunalordnung - als übertragende Gemeinden bezeichnet) im Verhältnis der Einwohnerzahlen zu tragen.

Die kommunale Struktur der erfüllenden Gemeinde in Thüringen ist somit eine Sonderform der Verwaltungsgemeinschaft. Sie unterscheidet sich aber von der Verwaltungsgemeinschaft durch folgende Punkte

  • durch die erfüllende Gemeinde entsteht keine neue Körperschaft des öffentlichen Rechts.
  • die erfüllende Gemeinde verfügt deshalb über keine eigenen Organe.

Quelle http://www.thueringen.de/imperia/md/content/tim/abteilung3/kommunale_strukturen.pdf Die kommunalen Strukturen des Freistaates Thüringen im Überblick In Bearbeitung,

Abbildung im GOV

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