Vogtei: Unterschied zwischen den Versionen

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== Der Begriff ==
== Der Begriff ==
Die '''Vogtei''' ist das Amt oder der Amtsbezirk eines [[Vogt|Vogts]]. Das '''Vogteigericht''' ist das Gericht eines Vogts. Während es sich in den späteren Territorien hierbei meist um Niedergerichte handelte, waren es als Patrimonialgerichte in reichsunmittelbaren Herrschaften oder Erbherrschaften und in den Städten in der Mehrzahl der Fälle Hochgerichte.
Die '''Vogtei''' ist das Amt oder der Amtsbezirk eines [[Vogt|Vogts]]. Das '''Vogteigericht''' ist das Gericht eines Vogts. Während es sich in den späteren Territorien hierbei meist um Niedergerichte handelte, waren es als Patrimonialgerichte in reichsunmittelbaren Herrschaften oder Erbherrschaften und in den Städten in der Mehrzahl der Fälle Hochgerichte.


Ein bäuerliches Gut, das '''Vogteigut''', das nur einem Schirmvogt unterstand (im Spätmittelalter häufig dem Landesherrn). Da es keiner Grundherrschaft angehörte, zahlte sein Besitzer lediglich Bede oder das Vogtrecht.<ref>Otto, E. F., Die Entwicklung der dtsch. Kirchenvogtei im 10. Jh. (1933)</ref><ref>Schlesinger, W. Die Entstehung der Landesherrschaft (1941)</ref><ref>Waas, A. Vogtei und Bede in der dtsch. Kaiserzeit (Teil l: 1919; Teil 2: 1923)</ref><ref>Weitere Erklärungen siehe Gen-Wiki [[Vogt (Begriffserklärung)]]</ref>
Ein bäuerliches Gut, das '''Vogteigut''', das nur einem Schirmvogt unterstand (im Spätmittelalter häufig dem Landesherrn). Da es keiner Grundherrschaft angehörte, zahlte sein Besitzer lediglich Bede oder das Vogtrecht.<ref>Otto, E. F., Die Entwicklung der dtsch. Kirchenvogtei im 10. Jh. (1933)</ref><ref>Schlesinger, W. Die Entstehung der Landesherrschaft (1941)</ref><ref>Waas, A. Vogtei und Bede in der dtsch. Kaiserzeit (Teil l: 1919; Teil 2: 1923)</ref><ref>Weitere Erklärungen siehe Gen-Wiki [[Vogt (Begriffsklärung)]]</ref>


===Kronvogtei===
===Kronvogtei===

Aktuelle Version vom 26. Oktober 2023, 22:59 Uhr

Disambiguation notice Vogt ist ein mehrfach besetzter Begriff. Zu weiteren Bedeutungen siehe unter Vogt (Begriffsklärung).


Projekt GOV
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Der Begriff

Die Vogtei ist das Amt oder der Amtsbezirk eines Vogts. Das Vogteigericht ist das Gericht eines Vogts. Während es sich in den späteren Territorien hierbei meist um Niedergerichte handelte, waren es als Patrimonialgerichte in reichsunmittelbaren Herrschaften oder Erbherrschaften und in den Städten in der Mehrzahl der Fälle Hochgerichte.

Ein bäuerliches Gut, das Vogteigut, das nur einem Schirmvogt unterstand (im Spätmittelalter häufig dem Landesherrn). Da es keiner Grundherrschaft angehörte, zahlte sein Besitzer lediglich Bede oder das Vogtrecht.[1][2][3][4]

Kronvogtei

Ein direkt der Krone (König-, Kaiserreich) unterstellter Amtsbezirk eines Kronvogtes.

GOV-Objekttyp

70 - Vogtei - {eng=bailiwick, deu=Vogtei, dan=fogderi}
siehe: http://gov.genealogy.net/type/list

Quicktext

Im GOV-Quicktext schreibt man für das Objekt

 ist (auf deu) Vogtei,

Eigenschaften

Hierarchie - untergeordnete Objekte/Objekttypen

Am untergeordneten Objekt/Objekttyp steht im GOV-Quicktext:

 gehört zu <GOV-Kennung>,
 ist (auf deu) <GOV-Objekttyp>,

Hierarchie - übergeordnete Objekte/Objekttypen

Am übergeordneten Objekt/Objekttyp steht im GOV-Quicktext:

 gehört zu <GOV-Kennung>,
 ist (auf deu) <GOV-Objekttyp>,

Besonderheiten

Beschreibung der Besonderheiten ...

 TEXT: Besonderheiten :TEXT

Ähnliche Objekttypen

Anmerkungen und Quellenangaben

  1. Otto, E. F., Die Entwicklung der dtsch. Kirchenvogtei im 10. Jh. (1933)
  2. Schlesinger, W. Die Entstehung der Landesherrschaft (1941)
  3. Waas, A. Vogtei und Bede in der dtsch. Kaiserzeit (Teil l: 1919; Teil 2: 1923)
  4. Weitere Erklärungen siehe Gen-Wiki Vogt (Begriffsklärung)