Heister: Unterschied zwischen den Versionen

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==Amtssprache==
==Amtssprache==
* '''Heister''' = "Heester",  „Heisterenn“ (ndd.) = junger Baum  
* '''Heister''' = "Heester",  „Heisterenn“ (ndd.) = junger Baum  


'''Bedeutung:''' In der Nähe einer [[Mark (Gebiet)|Mark]] wurden in [[Bauerschaft|Bauerschaften]] der [[Kirchspiel|Kirchspiele]] Kämpe zur Nachzucht von Eichen- und Buchenbäumen angelegt. Waren die Stecklinge zu [[Heister|Heistern]] ausgewachsen, mußten sie in den [[Mark (Gebiet)|Marken]] als " [[Telge|Telgen]]" "utgepottet" (ausgepflanzt) werden.  
'''Bedeutung:''' In der Nähe einer [[Mark (Gebiet)|Mark]] wurden in [[Bauerschaft|Bauerschaften]] der [[Kirchspiel|Kirchspiele]] Kämpe zur Nachzucht von Eichen- und Buchenbäumen angelegt. Waren die Stecklinge zu [[Heister|Heistern]] ausgewachsen, mußten sie in den [[Mark (Gebiet)|Marken]] als " [[Telge|Telgen]]" "utgepottet" (ausgepflanzt) werden.  
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* Auch ist verwilkört, das eynn Hövener 4 Heisterenn, die halve Hövener 2 und die Köetter 1 pottenn sall.  
* Auch ist verwilkört, das eynn Hövener 4 Heisterenn, die halve Hövener 2 und die Köetter 1 pottenn sall.  
* Auch ist bewilligett wordenn, so ihymantz betroiffenn werde, dher junge Heisterenn bewennde oder foerde, sall mit 5 Goltgulden dem Holtrichter verfallen sein ind dher das anbrengett sall davan hebben 1 Goltgulden.  
* Auch ist bewilligett wordenn, so ihymantz betroiffenn werde, dher junge Heisterenn bewennde oder foerde, sall mit 5 Goltgulden dem Holtrichter verfallen sein ind dher das anbrengett sall davan hebben 1 Goltgulden.


== Weblinks ==
== Weblinks ==

Version vom 17. Februar 2023, 13:13 Uhr

Regional > Sprache > Amtssprache im Fürstbistum Münster > Heister

Disambiguation notice Heister ist ein mehrfach besetzter Begriff. Zu weiteren Bedeutungen siehe unter Heister (Familienname).


Amtssprache

  • Heister = "Heester", „Heisterenn“ (ndd.) = junger Baum


Bedeutung: In der Nähe einer Mark wurden in Bauerschaften der Kirchspiele Kämpe zur Nachzucht von Eichen- und Buchenbäumen angelegt. Waren die Stecklinge zu Heistern ausgewachsen, mußten sie in den Marken als " Telgen" "utgepottet" (ausgepflanzt) werden.

  • Boekenheester (Buchenheister)
  • Eekenheester (Eichenheister)
  • Heesterkamp (umzäuntes Feld zur Aufzucht fruchttragender Bäume zur Auspflanzung in die gemeine Mark)

Markenordnung Lippramsdorfer Mark:

  • Auch ist verwilkört, das eynn Hövener 4 Heisterenn, die halve Hövener 2 und die Köetter 1 pottenn sall.
  • Auch ist bewilligett wordenn, so ihymantz betroiffenn werde, dher junge Heisterenn bewennde oder foerde, sall mit 5 Goltgulden dem Holtrichter verfallen sein ind dher das anbrengett sall davan hebben 1 Goltgulden.

Weblinks

Zeitlich, regionale Begrifflichkeit

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