Familienstammbuch: Unterschied zwischen den Versionen
K (Kategorie u. Vorschlag für Formatierung) |
(kat., Kleinigkeiten) |
||
Zeile 3: | Zeile 3: | ||
Es enthält die beglaubigten Abschriften der staatlichen [[Personenstandsregister]]. Ausgestellt wird es am Tag der [[Eheschließung]] und dabei an die frisch verheirateten Eheleute (früher nur dem Ehemann) übergeben. | Es enthält die beglaubigten Abschriften der staatlichen [[Personenstandsregister]]. Ausgestellt wird es am Tag der [[Eheschließung]] und dabei an die frisch verheirateten Eheleute (früher nur dem Ehemann) übergeben. | ||
Diese Familienstammbücher sind eine der jüngsten Quellen der [[Familiengeschichte]], weil sie flächendeckend erst mit den Standesämtern am 1. Januar | Diese Familienstammbücher sind eine der jüngsten Quellen der [[Familiengeschichte]], weil sie flächendeckend im damaligen Deutschen Reich erst mit den Standesämtern am 1. Januar 1876 eingeführt wurden. | ||
Eingetragen werden die Herkunft, die Eltern der Ehepartner und die Geburten der zahlreich zu erwarteten Kinder, Bescheinigungen der Kirche über die [[Eheschließung]] und die Taufen der Kinder, sowie [[Sterbeurkunde]]n. | Eingetragen werden die Herkunft, die Eltern der Ehepartner und die Geburten der zahlreich zu erwarteten Kinder, Bescheinigungen der Kirche über die [[Eheschließung]] und die Taufen der Kinder, sowie [[Sterbeurkunde]]n. | ||
[[Kategorie:Quellengattung]] | [[Kategorie:Quellengattung]] | ||
[[Kategorie:Genealogisches Basiswissen] | |||
[[Kategorie:Standesamt]] |
Version vom 3. März 2007, 21:29 Uhr
Ein Familienstammbuch führt jede eingetragene Familie bei ihren persönlichen Unterlagen. Es wird manchmal auch nur Familienbuch oder Stammbuch genannt.
Es enthält die beglaubigten Abschriften der staatlichen Personenstandsregister. Ausgestellt wird es am Tag der Eheschließung und dabei an die frisch verheirateten Eheleute (früher nur dem Ehemann) übergeben.
Diese Familienstammbücher sind eine der jüngsten Quellen der Familiengeschichte, weil sie flächendeckend im damaligen Deutschen Reich erst mit den Standesämtern am 1. Januar 1876 eingeführt wurden.
Eingetragen werden die Herkunft, die Eltern der Ehepartner und die Geburten der zahlreich zu erwarteten Kinder, Bescheinigungen der Kirche über die Eheschließung und die Taufen der Kinder, sowie Sterbeurkunden. [[Kategorie:Genealogisches Basiswissen]