Nobilitierung: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 29. März 2022, 20:04 Uhr
Nobilitierung
Die Erhebung in den Adelsstand, eine Adelserhebung, Nobilitieren: Zum Edelmann machen, adeln. Die Nobilation, der Vorgang, von der Antragstellung bis zur Genehmigung bzw. der Verleihnung des Adelstitels. Für die Nobilitierung wurde von den jeweiligen Kaiser, Herzog bzw. Landesfürsten ein Nobilitierungsdiplom ausgestellt. Die große Anzahl der Nobilitierungen haben eine Unterteilung des Briefadels in eine „ältere“ und in eine „jüngere“ gefordert.
Nobilitierungen, die nach dem 6. August 1806 ausgesprochen wurden, gelten als „neuere Briefadelige Geschlechterr.“
Siehe auch
Weblinks
- Artikel Nobilitierung. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie.== Quelle ==
- Johann Heinrich Barth: Genealogisch-Etymologisches Lexikon, Band 1 Deutsch. Genealogie-Service.de, Reichelsheim 2006, ISBN 3-937504-15-X. → S. 693