Senat: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 29. März 2022, 17:08 Uhr
Senat
Aus senatus (lat.), ein Stadtrat, Magisterart, aus dem Rat der Alten, senateur (frz.).
- Ein Regierungskollegium in den Hansestädten. Der einzelne ist der Senator, das Mitglied des Regierungskollegium.
- Ein Ratsherr.
- Ein Kollegium von Professoren an den Universitäten.
- Am Reichsgericht der Strafsenat, Civilsenat (Zivilsenat).
- Am Oberlandesgerichtshof oder Bundesgerichtshof der Zivilsenat.
Siehe auch
Weblinks
Quelle
- Johann Heinrich Barth: Genealogisch-Etymologisches Lexikon, Band 1 Deutsch. Genealogie-Service.de, Reichelsheim 2006, ISBN 3-937504-15-X. → S. 924