Senat: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Senat'''
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Aus ''senatus'' (lat.), ein Stadtrat, Magisterart, aus den Rat der Alten, senateur (frz.).
Aus ''senatus'' (lat.), ein Stadtrat, Magisterart, aus dem Rat der Alten, senateur (frz.).
# Ein Rein Regierungskollegium in den Hansestädten. Der einzelne ist der [[Senator]], das Mitglied des Regierungskollegium.  
# Ein Regierungskollegium in den Hansestädten. Der einzelne ist der [[Senator]], das Mitglied des Regierungskollegium.  
# Ein [[Ratsherr]].  
# Ein [[Ratsherr]].  
# Ein Kollegium von [[Professor]]en an den Universitäten.
# Ein Kollegium von [[Professor]]en an den Universitäten.

Version vom 29. März 2022, 17:08 Uhr

Senat

Aus senatus (lat.), ein Stadtrat, Magisterart, aus dem Rat der Alten, senateur (frz.).

  1. Ein Regierungskollegium in den Hansestädten. Der einzelne ist der Senator, das Mitglied des Regierungskollegium.
  2. Ein Ratsherr.
  3. Ein Kollegium von Professoren an den Universitäten.
  4. Am Reichsgericht der Strafsenat, Civilsenat (Zivilsenat).
  5. Am Oberlandesgerichtshof oder Bundesgerichtshof der Zivilsenat.

Siehe auch

Weblinks

Quelle