Professor: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 28. März 2022, 02:25 Uhr
Amts- und Berufsbezeichnung
Professor
Ist ein akademischer Titel sowie die Amts- und Berufsbezeichnung des Inhabers einer Professur (eines Lehramts als Professor bzw. eines Lehrstuhls). Anders als etwa beim Doktorgrad handelt es sich nicht um einen akademischen Grad.
- Zur röhmischen Zeit ein Lehrer für Grammatik, später der Rhetorik.
- Zuerst seit ca. 1400 bei theologischen Universitäten zunächst als Doktor. Erst seit 1600 ein Titel der öffentlichen Lehrer an einem akademischen Gymnasium, besonders an einer Universität. Zum Unterschied von den einfach Graduierten wie Doktor oder Lizentiat.
- Im 19. Jahrh. kam noch der Honoraprofessor auf.
- Heute ein akademischer Titel bzw. Amtsbezeichnung für Hochschullehrer und Forscher.
- In Österreich hat der Professor den Titel Universitäts-Professor, da die Bezeichnung auch an höheren Schulen üblich ist.
- Für wissenschaftliche und künstlerische Verdienste verliehener Titel. In Österreich nur vom Bundespräsidenten.
- In Süddeutschland können auch Lehrer an höheren Schulen zu (Studien-)Professoren oder Gymnasial-Professoren ernannt werden. Bis 1918 war das in ganz Deutschland üblich. In Preußen war der Professor ein Oberlehrer, der an einer höheren Lehranstalt mindestens 10 Jahre unterrichtet hatte. In Österreich erhalten Lehrer, sobald sie ein festes Dienstverhältnis an Gymnasien und Technischen Hochschulen haben, den Berufstitel Professor.
- Nicht jeder Professor bekleidet eine Professur.
Professur
- Von lateinisch profiteri ‚bekennen‘ in der Bedeutung „sich öffentlich als Lehrer zu erkennen geben“ bezeichnet im deutschen Sprachraum primär eine Stellung als Hochschullehrer.
Abkürzung
- Prof.
Siehe auch
- Außerordentlicher Professor, außerplanmäßiger Professor, Honoraprofessor.
Weblinks
- Artikel Professor. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie.
- Artikel Hochschullehrer. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie.
- Artikel Honorarprofessor. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie.
- Artikel Doktor. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie.
Quelle
- Johann Heinrich Barth: Genealogisch-Etymologisches Lexikon, Band 1 Deutsch. Genealogie-Service.de, Reichelsheim 2006, ISBN 3-937504-15-X. → S. 777