Erbgenahm: Unterschied zwischen den Versionen

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
K (hat „Erbgenamen“ nach „Erbgenahm“ verschoben: Anpassung)
KKeine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 1: Zeile 1:
'''Hierarchie''': [[Regional]] > [[HRR]] > [[Historische deutsche Staaten]] > [[Lebensumstände]] >
[[Portal:Regionale Forschung|Regional]] > [[Sprache]] > [[Amtssprache im Fürstbistum Münster]] > [[Erbgenahm]]  


==Amtssprache==
==Amtssprache==
* Erbgenam ist ein Erbnehmer, welcher nicht kraft Abstammung vom Erblasser erbt, sondern durch Testament, nach besonderem Erbfolgerecht oder durch [[Ganerbe|Ganerbschaft]] erbberechtigt ist.  <ref>Hofmanne, J.A.: Bürgerliche Rechtsgelehrsamkeit der Teutschen, Band 3 (1767) </ref>
* Erbgenahm ist ein Erbnehmer, welcher nicht kraft Abstammung vom Erblasser erbt, sondern durch Testament, nach besonderem Erbfolgerecht oder durch [[Ganerbe|Ganerbschaft]] erbberechtigt ist.  <ref>Hofmanne, J.A.: Bürgerliche Rechtsgelehrsamkeit der Teutschen, Band 3 (1767) </ref>




;Rechsberiff im Markenrecht:
;Rechsberiff im Markenrecht:
*  '''[[Erbgenamen]]''' bezeichnet nach der Markenverfassung die [[Grundherrschaft|Grundherren]] der an einer [[Mark (Gebiet)|Mark]] berechtigten Höfe ([[Markgenosse|Markgenossen]]).
*  '''[[Erbgenahmen]]''' bezeichnet nach der Markenverfassung die erbberechtigten [[Grundherrschaft|Grundherren]] der an einer [[Mark (Gebiet)|Mark]] berechtigten Höfe ([[Markgenosse|Markgenossen]]).
** Vorkommen: 1571 [[Amt Bocholt (historisch)]], [[Kirchspiel]] [[Brünen]] Übermark oder Mark Witholt.  
** Vorkommen: 1571 [[Amt Bocholt (historisch)]], [[Kirchspiel]] [[Brünen]] Übermark oder Mark Witholt.  



Version vom 22. November 2021, 14:19 Uhr

Regional > Sprache > Amtssprache im Fürstbistum Münster > Erbgenahm

Amtssprache

  • Erbgenahm ist ein Erbnehmer, welcher nicht kraft Abstammung vom Erblasser erbt, sondern durch Testament, nach besonderem Erbfolgerecht oder durch Ganerbschaft erbberechtigt ist. [1]


Rechsberiff im Markenrecht
Quelle(n)
  1. Hofmanne, J.A.: Bürgerliche Rechtsgelehrsamkeit der Teutschen, Band 3 (1767)