Digitalfotografie: Unterschied zwischen den Versionen

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K (Archivierung verlinkt)
(Verbot des eigenen Fotografierens in vielen Archiven)
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Beim nachträglichen Bearbeiten und abspeichern sollte man darauf achten, daß die Bilder '''nicht zu stark komprimiert''' werden. Zwar reicht für die Bildschirmdarstellung eine Auflösung von 72 Pixeln aus, beim Ausdrucken wird das Bild aber unscharf.  
Beim nachträglichen Bearbeiten und abspeichern sollte man darauf achten, daß die Bilder '''nicht zu stark komprimiert''' werden. Zwar reicht für die Bildschirmdarstellung eine Auflösung von 72 Pixeln aus, beim Ausdrucken wird das Bild aber unscharf.  


===Verbot des Einsatzes in manchen Archiven===
Leider gehen viele Archive dazu über, das Fotografieren durch die Benutzer zu verbieten. Dies trifft insbesondere für die größeren Archive (z.B. Staatsarchive) zu, während kleinere Stadtarchive oder Pfarrämter manchmal eher erfreut sind, wenn sie sich nicht selbst mit Reproduktionswünschen der Benutzer auseinanderzusetzen haben. Verbote werden in der Regel pauschal mit konservatorischen Gründen begründet; sie dienen aber auch dazu, dass gebührenpflichtige Dienste der Archive stärker in Anspruch genommen werden.
Zur Planung eines Archivbesuches sollte man sich daher vorab informieren (z.B. hier im GenWiki), ob Digitalfotos erlaubt sind. Im GenWiki sollte eine entsprechende Information zu möglichst jedem Archiv oder jeder vergleichbaren Einrichtung hinterlegt werden.


===Literaturhinweise / Links===
===Literaturhinweise / Links===

Version vom 13. Februar 2007, 16:29 Uhr

Nutzung der Digitalfotografie in Archiven

Einleitung

Das Zeitalter der Informationstechnologie bietet auch dem Familienforscher neue Möglichkeiten, die Forschungsarbeit effizienter zu gestalten.

Ein Aspekt hierbei ist die Digitalfotografie. Glücklicherweise ist die Digitalfotografie in den meisten Archiven heute (Stand: Ende 2005) erlaubt.

Vorteile der Digitalfotografie

Die Digitalfotografie bietet, gegenüber den herkömmlichen Kopiermethoden (Fotokopierer, Scanner) mehrere wesentliche Vorteile:

  1. Das Abfotografieren von Archivalien schont diese in ganz erheblichen Umfang. Beim Fotokopieren oder Scannen muß das zu kopierende Objekt auf eine Glasfläche fest angelegt werden. Hierdurch kommt das Archivgut mit einem Fremdkörper (i.d.R. eine nicht immer ganz saubere Glasscheibe) in Berührung. Außerdem wird beim Auflegen von Büchern der Buchrücken belastet. Beim Abfotografieren wird das Buch - wie beim Lesen - nur auf den Tisch gelegt.
  2. Beim Abfotografieren läßt sich eine wesentlich höhere Arbeitsgeschwindigkeit erzielen als beim Fotokopieren. In vielen Archiven stehen nur wenige Fotokopierer zur Verfügung, so daß man sich den Kopierer mit anderen Forschern teilen muß. Auch das Anlegen kostet Zeit. Mit einer Digitalkamera lassen sich etwa 100 Bilder pro Stunde machen, ohne daß die Qualität leidet.
  3. Beim Nacharbeiten steht das Bild auf dem Computermonitor zur Verfügung. Es kann zum Zwecke der dauerhaften Archivierung bearbeitet werden. Bei der Erfassung der Daten in einem Ahnenforschungsprogramm kann auf dem Monitor in getrennten Fenstern das Bild aus dem Archiv dargestellt und die Daten direkt in das entsprechende Ahnenprogramm eingegeben werden.
  4. Anschließend lassen sich die grafischen Daten zur elektronischen Archivierung weiterverarbeiten.
  5. Außer den Stromkosten entstehen nach der Anschaffung keine weiteren Kosten.

Anforderungen an die Kamera

In der Praxis wurden mit einer Kamera mit 3,2 Megapixel sehr gute Erfahrungen gemacht. In bester Qualität lassen sich hierbei etwa 800 Bilder auf eine Speicherkarte mit 512 MB Kapazität abspeichern. (d.h. etwa 640 KB pro Bild). Für 100 Bilder wird eine Speicherkapazität von 64 MB benötigt. (Diese Näherungswerte werden von Kamera zu Kamera schwanken, sie sollten vorher überprüft werden.)

Bei Einsatz einer Kamera mit höherer Pixelzahl ist die Anzahl der speicherbaren Bilder geringer. Bei 7 Megapixel ist eine Datei etwa 4 MB groß, d.h. auf eine Speicherkarte mit 512 MB passen nur noch etwa 125 Bilder.

Die Kamera sollte eine Nahaufnahmefunktion haben. Der Blitz sollte abschaltbar sein - aus technischen Gründen, weil das Blitzen auf ein weißes Blatt Papier Reflektionen erzeugen kann - und um die Forscherkollegen nicht zu belästigen.

Bei den kurzen Verschlußzeiten ist ein Stativ nicht unbedingt erforderlich, in der Praxis erweist es sich eher als unpraktisch.

Als problematisch erweist sich teilweise die Stromversorgung. Eine größere Anzahl Akkus sollte bereitgehalten werden, inbesondere wenn mit eingeschaltetem Display gearbeitet wird.

Nach dem Übertragen der Dateien sollte man die Bilder zunächst sichern (z.B. durch Brennen einer CD-ROM), um gegen ein versehentliches Überschreiben gewappnet zu sein.

Beim nachträglichen Bearbeiten und abspeichern sollte man darauf achten, daß die Bilder nicht zu stark komprimiert werden. Zwar reicht für die Bildschirmdarstellung eine Auflösung von 72 Pixeln aus, beim Ausdrucken wird das Bild aber unscharf.

Verbot des Einsatzes in manchen Archiven

Leider gehen viele Archive dazu über, das Fotografieren durch die Benutzer zu verbieten. Dies trifft insbesondere für die größeren Archive (z.B. Staatsarchive) zu, während kleinere Stadtarchive oder Pfarrämter manchmal eher erfreut sind, wenn sie sich nicht selbst mit Reproduktionswünschen der Benutzer auseinanderzusetzen haben. Verbote werden in der Regel pauschal mit konservatorischen Gründen begründet; sie dienen aber auch dazu, dass gebührenpflichtige Dienste der Archive stärker in Anspruch genommen werden.

Zur Planung eines Archivbesuches sollte man sich daher vorab informieren (z.B. hier im GenWiki), ob Digitalfotos erlaubt sind. Im GenWiki sollte eine entsprechende Information zu möglichst jedem Archiv oder jeder vergleichbaren Einrichtung hinterlegt werden.

Literaturhinweise / Links

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