Musterung: Unterschied zwischen den Versionen
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* "Monstrum" nach dem mittleren Latein , Böhmisch "Ostensio", nach hochdeutscher [[Mundart]] "Mostrunk". | * "Monstrum" nach dem mittleren Latein , Böhmisch "Ostensio", nach hochdeutscher [[Mundart]] "Mostrunk". | ||
''Bedeutete die Handlung des Musterns als stückweisen Besichtigung, besonders der Truppen; die Revüe, ehedem auch die Heerschau, die Waffenschau, Mannzahl, niedersächsisch "Manntall".'' ''<ref> Quelle: Grammatisch-Kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart (Ausgabe letzter Hand, Leipzig 1793–1801) </ref> | ''Auch [[Loosung]], Bedeutete die Handlung des Musterns als stückweisen Besichtigung, besonders der Truppen; die Revüe, ehedem auch die Heerschau, die Waffenschau, Mannzahl, niedersächsisch "Manntall".'' ''<ref> Quelle: Grammatisch-Kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart (Ausgabe letzter Hand, Leipzig 1793–1801) </ref> | ||
''Musterung bedeutete die Erfassung und Inspektion der Truppen bei der [[Landfolge]], der Wehrhoheit einer [[Stadt|Srädte]] oder der Landesmiliz und deren Ausrüstung, auch als herrschaftliches Recht.'' ''<ref> Quelle: Deutsches Rechtswörterbuch (DRW) </ref> | ''Musterung bedeutete die Erfassung und Inspektion der Truppen bei der [[Landfolge]], der Wehrhoheit einer [[Stadt|Srädte]] oder der Landesmiliz und deren Ausrüstung, auch als herrschaftliches Recht.'' ''<ref> Quelle: Deutsches Rechtswörterbuch (DRW) </ref> |
Aktuelle Version vom 18. Februar 2021, 10:30 Uhr
Hierarchie: Regional > HRR > Historische deutsche Staaten > Lebensumstände > Landfolge > Musterung
- "Monstrum" nach dem mittleren Latein , Böhmisch "Ostensio", nach hochdeutscher Mundart "Mostrunk".
Auch Loosung, Bedeutete die Handlung des Musterns als stückweisen Besichtigung, besonders der Truppen; die Revüe, ehedem auch die Heerschau, die Waffenschau, Mannzahl, niedersächsisch "Manntall". [1]
Musterung bedeutete die Erfassung und Inspektion der Truppen bei der Landfolge, der Wehrhoheit einer Srädte oder der Landesmiliz und deren Ausrüstung, auch als herrschaftliches Recht. [2]