Landrichter: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Landrichter war in der Regel adelig und besaß das erbliche Amt der hohen Gerichtsbarkeit.
Der Landrichter war in der Regel adelig und besaß das erbliche Amt der hohen Gerichtsbarkeit.
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Version vom 27. Januar 2021, 10:51 Uhr

Landrichter ludex ordinarius, iudex provinciae (lat.)

  • Ein Richter, Gaurichter, Kreisrichter, gleichzeitig Vorstand oder Beisitzer eines Landgerichts.
  • Sein Stellvertreter bzw. Statthalter der Sendgraf.
  • Bei den Schwaben allgemein der Statthalter bzw. Stellvetreter des Landrichters.

Der Landrichter war in der Regel adelig und besaß das erbliche Amt der hohen Gerichtsbarkeit.

Siehe auch Artikel Landgericht (bayerische Verwaltungseinheit). In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie.