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=== Allgemeine Information ===
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"Eines der ältesten Dörfer Nassaus ist Lierschied. Urkundlich wird es bereits 845 erwähnt. Das Dorf Lyerscheyt (Lierschied) war altes Königsgut und gehörte zu dem Besitz des Königs Ludwig des Deutschen. Im Jahre 845 übergibt der Karolinger laut Schenkungsurkunde das Dorf dem Kloster Kettenbach, also an eine geistliche, kirchliche Einrichtung. Das Dorf Lierschied bestand damals aus: 17 Mansen (Bauernhöfe), 4 Aripennen (Weinberge), 1 Forst, 70 Joch bebauten und unbebauten Landes sowie 64 Hörigen. 879, als das Kloster Kettenbach nach Gemünden verlegt wurde, kam auch das Dorf zum Stift Gemünden und bildete von nun an eine besondere Stiftsvogtei. Somit gehörte aller Grundbesitz dem Stift und die Einwohner waren außerdem Hörige, Leibeigene des Stifts. Der größte und damit der bedeutendste Hof der damaligen Zeit war der sogenannte "Gemündener Stiftshof". Die zum Hof gehörenden Güter waren zum Teil an das Adelsgeschlecht derer von Allendorf, zum Teil an die Adelsherren von Hohenstein und zum Teil an die Breder von Hohenstein verliehen. Der Stiftshof, der später auf die Herren von Nordeck überging, genoß als solcher auch die Vorrechte aller geistlichen Güter. So bildete er eine Freistätte und gab jedem solange Asylrecht, bis seine Freifrist abgelaufen war. 1370 verpfändete ein Ritter namens Allendorf seine Rechte und Einkünfte an und von Lierschied an den Grafen Wilhelm 2. von Katzenellnbogen. Das kam den Grafen von Katzenellnbogen sehr gelegen, weil ihre Burg Reichenberg ganz in der Nähe lag. Nachdem die Landgrafen von Hessen das Erbe der Grafen von Katzenellnbogen angetreten hatten, gingen die Rechte des Stiftes Gemünden 1568 auf diese über. Das Dorf Lierschied war nun wieder, wie ursprünglich, weltlicher Besitz. Alle grundherrlichen und gerichtshoheitlichen Rechte wurden von nun an von den Landgrafen von Hessen ausgeübt. Die niedere Gerichtsbarkeit übertrugen sie allerdings dem Grafen Friedrich von Nordeck. Lierschied und Reichenberg weigerten sich jedoch, diese Gerichtsbarkeit der Herren von Nordeck anzuerkennen, und es kam zu langwierigen Streitigkeiten mit Hessen. Doch Landgraf Moritz von Hessen wußte geschickt alle Gegenversuche der Gemeinden zurückzuweisen. Auch als im 15. und 16. Jahrhundert die Grafen von Nassau/Dillenburg das katzenellnbogische Erbe der Landgrafen von Hessen anfochten, blieb Hessen Sieger und behielt die gesamte Niedergrafschaft in Besitz. Seit 1816 gehörte das Dorf zum Herzogtum Nassau und wurde dann 1866 preußisch. - Die vielfachen Abhängigkeitsverhältnisse, in denen sich die Bauern Lierschieds befanden, verlangten unerhört große Abgaben, die an verschiedene Grundherren zu entrichten waren. Als Abgaben werden aufgezeichnet: der Zehnt, Fastnachtshühner, Rauchhühner, Martinigänse, Bede (freiwillige Abgaben), Türkensteuer, Kontributionen, Hafer- und Kornzinsen.
'''''Quelle:''' [http://wiki-de.genealogy.net/w/index.php?title=Datei:Kreis-St.Goarshausen-AB-1939.djvu&page=172&page=172#file Adreßbuch für den politischen Kreis St. Goarshausen 1939]''
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== Politische Einteilung ==
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==== Adressbücher ====
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Version vom 9. November 2020, 12:15 Uhr

Hierarchie

Regional > Bundesrepublik Deutschland > Rheinland-Pfalz > Rhein-Lahn-Kreis > Verbandsgemeinde Loreley > Lierschied

Einleitung

Allgemeine Information

1939

Lierschied 1939

"Eines der ältesten Dörfer Nassaus ist Lierschied. Urkundlich wird es bereits 845 erwähnt. Das Dorf Lyerscheyt (Lierschied) war altes Königsgut und gehörte zu dem Besitz des Königs Ludwig des Deutschen. Im Jahre 845 übergibt der Karolinger laut Schenkungsurkunde das Dorf dem Kloster Kettenbach, also an eine geistliche, kirchliche Einrichtung. Das Dorf Lierschied bestand damals aus: 17 Mansen (Bauernhöfe), 4 Aripennen (Weinberge), 1 Forst, 70 Joch bebauten und unbebauten Landes sowie 64 Hörigen. 879, als das Kloster Kettenbach nach Gemünden verlegt wurde, kam auch das Dorf zum Stift Gemünden und bildete von nun an eine besondere Stiftsvogtei. Somit gehörte aller Grundbesitz dem Stift und die Einwohner waren außerdem Hörige, Leibeigene des Stifts. Der größte und damit der bedeutendste Hof der damaligen Zeit war der sogenannte "Gemündener Stiftshof". Die zum Hof gehörenden Güter waren zum Teil an das Adelsgeschlecht derer von Allendorf, zum Teil an die Adelsherren von Hohenstein und zum Teil an die Breder von Hohenstein verliehen. Der Stiftshof, der später auf die Herren von Nordeck überging, genoß als solcher auch die Vorrechte aller geistlichen Güter. So bildete er eine Freistätte und gab jedem solange Asylrecht, bis seine Freifrist abgelaufen war. 1370 verpfändete ein Ritter namens Allendorf seine Rechte und Einkünfte an und von Lierschied an den Grafen Wilhelm 2. von Katzenellnbogen. Das kam den Grafen von Katzenellnbogen sehr gelegen, weil ihre Burg Reichenberg ganz in der Nähe lag. Nachdem die Landgrafen von Hessen das Erbe der Grafen von Katzenellnbogen angetreten hatten, gingen die Rechte des Stiftes Gemünden 1568 auf diese über. Das Dorf Lierschied war nun wieder, wie ursprünglich, weltlicher Besitz. Alle grundherrlichen und gerichtshoheitlichen Rechte wurden von nun an von den Landgrafen von Hessen ausgeübt. Die niedere Gerichtsbarkeit übertrugen sie allerdings dem Grafen Friedrich von Nordeck. Lierschied und Reichenberg weigerten sich jedoch, diese Gerichtsbarkeit der Herren von Nordeck anzuerkennen, und es kam zu langwierigen Streitigkeiten mit Hessen. Doch Landgraf Moritz von Hessen wußte geschickt alle Gegenversuche der Gemeinden zurückzuweisen. Auch als im 15. und 16. Jahrhundert die Grafen von Nassau/Dillenburg das katzenellnbogische Erbe der Landgrafen von Hessen anfochten, blieb Hessen Sieger und behielt die gesamte Niedergrafschaft in Besitz. Seit 1816 gehörte das Dorf zum Herzogtum Nassau und wurde dann 1866 preußisch. - Die vielfachen Abhängigkeitsverhältnisse, in denen sich die Bauern Lierschieds befanden, verlangten unerhört große Abgaben, die an verschiedene Grundherren zu entrichten waren. Als Abgaben werden aufgezeichnet: der Zehnt, Fastnachtshühner, Rauchhühner, Martinigänse, Bede (freiwillige Abgaben), Türkensteuer, Kontributionen, Hafer- und Kornzinsen.


Quelle: Adreßbuch für den politischen Kreis St. Goarshausen 1939

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<gov>LIEIED_W5429</gov>