Königsberg in Preußen/Adressbuch 1888: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 15. September 2020, 17:21 Uhr
Bibliografische Angaben
Königsberg in Preußen/Adressbuch 1888 |
Titel: | Adreßbuch der Haupt- und Residenzstadt Königsberg i.Pr. und der Vororte |
Autor / Hrsg.: | Hartung |
Erscheinungsort: | Königsberg i.Pr. |
Erscheinungsjahr: | 1888 |
Standort(e): | Staatsbibliothek Haus unter den Linden , Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz , Sächsische Landesbibliothek - Staats- und Universitätsbibliothek Dresden |
Weitere Informationen
Die Schreibung der Straßennamen wurde anhand eines Stadtplan von Königsberg von ca. 1880, herausgegeben von der "Academischen Buchhandlung" Schubert & Seidel, Königsberg, vereinheitlicht.
Für die Schreibung der Außenbezirke wurde die Endung gewählt, die am meisten im Adressbuch genannt wird.
Erfassung im Rahmen des Projekt Adressbücher
Kontakt: | <email>info@adressbuecher.net</email> |
Datenbankabfrage: | Adressbuch 412 |
Bearbeitungsstand: | begonnen (September 2011); Königsberg komplett online (2013-02-26) |
Bearbeiter: | Arnulf Ruffmann OTRS-Ticket 2011072410000215 (lesbar nur für OTRS-Betreuer) |
Adreßbuch von Königsberg für 1888
Erster Theil.
- Alphabetischer Nachweis der Einwohner von Königsberg
Mit Ausschluß aller unverheiratheten Gesellen und Arbeiter, Familien, die im Laufe des Jahres bereits zwei und mehrmals ihre Wohnung verändert, einzeln stehender Wittwen und weiblicher Personen niedern Standes, Dienstboten, Lehrlinge, der nicht selbstständigen Familienmitglieder, Studenten, Handlungsgehilfen, welche eine dauernde Wohnung nicht haben, Soldaten.
Beim Aufsuchen von Namen, bei welchen eine verschiedene ähnlich lautende Schreibart anzunehmen ist, wolle man event. an betreffender Stelle des lexikalisch geordneten Namensverzeichnisses nachsehen.
Die Adressen je eines Namens sind derart geordnet, daß Beamte und Militärpersonen zuerst, hierauf die übrigen Stände nach Alphabet derselben, die Arbeiter, Factore, Kutscher jedoch nach diesen folgen, Wittwen und unverheirathete Damen den Schluß bilden, eine Anordnung, welche sich als praktisch bewährt hat.
- Erklärung der Abkürzungen.
Bei den Militärpersonen Officiers-Ranges sind die betreffenden Regimenter durch „I.“ für Regiment Kronprinz, „33“, „41“, „43“ für die Infanterie-Regimenter gleicher Nummer, „Ingen.“ Für Ingenieurcorps“, „Artill.“ Für die Artillerie-Regimenter angedeutet.
Sprechstunden sind durch die abgekürzte Zeit angegeben, z.b. 8-9V, 4-5N. „OlG-Refer.“ bedeutet Oberlandes-Gerichts-Referendar.
„Ger.“ bedeutet „Gerichts.“ W.: „Privatwohnungen“, „Steindamm, Sackheim“ ohne Zusatz bezeichnet „Rechte Straße“, ebenso 1. 2. 3. Wallgasse die Sackheimer Wallgassen, „:“ Inhaber, „Vd.“ = Vorder, „Ht.“ = Hinter.
„Meister“ ist oft durch „mstr.“ Auch „m.“, Geselle durch „ges.“ auch „g.“, Wittwe durch „Wwe.“ Und „W.“, Frau durch „Fr“ abgekürzt, Lehrerin durch „L.“
Die kaufmännischen persönlichen wie geschäftlichen Adressen sind unter Stand „K“ aufgeführt.
Der Buchstabe „F“ bezeichnet, dass die betreffende kaufmännische Adresse in dem Firmen und Gesellschaftsregister des Königl. Amtsgerichts XII eingetragen ist, und zwar sind diejenigen eingetragenen Firmen-Adressen, welche sich nicht mit den persönlichen Namen der Inhaber decken, oder deren Geschäftslocale, Comptoire nicht mit der Privatwohnung in einem Hause vereinigt sind, sowie alle Gesellschaftsfirmen, für sich besonders mit gleichzeitiger Bezeichnung der Art des Geschäftsbetriebes aufgeführt; folgt das „F“ nach dem persönlichen Prädikat „Kaufmann“ nebst der Art des Geschäftsbetriebes, so ist Wohnung und Geschäft in dem selben hause vereinigt und der persönliche Vorname mit dem der Firma gleichlautend (alles Nähere, vollständiger Vor- und Zuname des Inhabers wie des Procuristen ist aus dem beigegebenen Firmenverzeichniß zu entnehmen). Die sonst aufgeführten mit dem Nqmen der Inhaber nicht gleichlautenden, von demselben aber thatsächlich als sogenannte „Firma“ benutzten geschäftlichen Adressen unterscheiden sich von den eingetragenen Firmen, dass die Bezeichnung „F“ ausdrücklich weggelassen ist.
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