Holzmühle Tülau-Fahrenhorst: Unterschied zwischen den Versionen

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Die dem Rittergut von Weyhe in Fahrenhorst zugehörige Wassermühle ist der politischen Gemeinde Tülau zugeordnet.
Die dem Rittergut von Weyhe in Fahrenhorst zugehörige Wassermühle ist der politischen Gemeinde Tülau zugeordnet.


== Kirchliche Einteilung/Zugehörigkeit ==
 
=== Evangelische Kirchen ===
 
=== Katholische Kirchen ===
<!-- === Andere Glaubensgemeinschaften === -->
== Geschichte ==
== Geschichte ==
<!-- Hier: geschichtlicher Abriss -->
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Version vom 2. April 2020, 17:36 Uhr


Info

Dieser Artikel hat noch wenig Substanz und ist eventuell nur mit einer Struktur oder mit minimalen Informationen angelegt worden, um die weitere Bearbeitung zu erleichtern. Falls jemand gesicherte Informationen ergänzen kann – nur zu!


Hierarchie
Regional > Bundesrepublik Deutschland > Musterland > Musterregierungsbezirk > Musterkreis >


Einleitung

Allgemeine Information

Die erstmals 1548 erwähnte Holzmühle im Tülauer Holz stellt 1966 ihren Mahlbetrieb (2 Mehl- und 1 Schrotgang) unter dem letzten Müller Rudolf Bromann (als Pächter) ein. Grund dafür war sicherlich auch das bundesweite "Mühlengesetz" von 1957. Den vielen kleinen und mittleren Mühlenbetrieben wurde mittels "Stilllegungsprämien" der Ausstieg aus dem immer unrentableren Mühlengeschäft ermöglicht.

Politische Einteilung

Die dem Rittergut von Weyhe in Fahrenhorst zugehörige Wassermühle ist der politischen Gemeinde Tülau zugeordnet.


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