Grundbuchzentralarchiv Baden-Württemberg: Unterschied zwischen den Versionen

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=== Anmeldung ===
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Ergebnis einer telefonischen Anfrage im Frühjahr 2019: Anträge auf Auszüge aus Grundbüchern und Grundakten müssen schriftlich gestellt werden (z.B. per [http://www.grundbuchzentralarchiv.de/pb/,Lde/Startseite/kontakt Mail]) und erfordern die schriftliche Genehmigung des derzeitigen Hauseigentümers, im Idealfall auch die bekannter ehemaliger Eigentümer. Als Verwendungszweck könnte beispielsweise "Erstellung einer Chronik" genannt werden.
Ergebnis einer telefonischen Anfrage im Frühjahr 2019: Anträge auf Auszüge aus Grundbüchern und Grundakten müssen (zumindest für die Zeit nach 1900?) schriftlich gestellt werden (z.B. per [http://www.grundbuchzentralarchiv.de/pb/,Lde/Startseite/kontakt Mail]) und erfordern die schriftliche Genehmigung des derzeitigen Hauseigentümers, im Idealfall auch die bekannter ehemaliger Eigentümer. Als Verwendungszweck könnte beispielsweise "Erstellung einer Chronik" genannt werden.
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Version vom 5. Oktober 2019, 14:04 Uhr

Das Grundbuchzentralarchiv Baden-Württemberg wurde 2012 als zentrales Archiv für grundbuchbezogene Unterlagen des Landes Baden-Württemberg gegründet. Es beherbergt zwei Dienststellen des Landes:

  • Gemeinsame Zweigstelle der Grundbuchämter als Einrichtung der Justiz in Baden-Württemberg, zuständig für Unterlagen ab 1900.

Adresse

Anschrift
Grundbuchzentralarchiv Kornwestheim
Gemeinsame Zweigstelle der Grundbuchämter
Stammheimer Straße 10
D-70806 Kornwestheim
Telefon
07154 17820 500
Webseite
http://www.grundbuchzentralarchiv.de/
E-Mail
<email>gbza@la-bw.de</email>

Besucherregelungen

Der Zugang zu den Beständen des Landesarchivs ist durch das Landesarchivgesetz geregelt. Für den anderen Teil gelten die restriktiveren Regeln für Registraturgut der Justiz. Ein Heimatforscher aus dem Großraum Stuttgart hat sich 2016 vor dem Oberlandesgericht Stuttgart den Zugang zu einem Teil dieser Unterlagen erstritten (siehe Weblinks).

Anmeldung

Ergebnis einer telefonischen Anfrage im Frühjahr 2019: Anträge auf Auszüge aus Grundbüchern und Grundakten müssen (zumindest für die Zeit nach 1900?) schriftlich gestellt werden (z.B. per Mail) und erfordern die schriftliche Genehmigung des derzeitigen Hauseigentümers, im Idealfall auch die bekannter ehemaliger Eigentümer. Als Verwendungszweck könnte beispielsweise "Erstellung einer Chronik" genannt werden.

Suchhilfe

Einen Überblick über Suchhilfe in Archiven, sowohl Angebote als auch Gesuche, finden Sie im Artikel Archiv/Suchhilfe.

Angebot

Bei der Recherche im Archiv bin ich (ggfs. gegen Aufwandsentschädigung) gerne bereit:

Gesuch

Erfahrungen und Meinungen

Sie waren schon häufiger in diesem Archiv und möchten Ihre persönlichen positiven oder negativen Erfahrungen äußern? Das gehört nicht unter die Benutzertipps. Bitte nutzen Sie hierfür die Diskussionsseite.

Weblinks