Kanonikus: Unterschied zwischen den Versionen

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==Amtssprache==
==Amtssprache==

Aktuelle Version vom 11. September 2019, 16:10 Uhr

Regional > Sprache > Amtssprache im Fürstbistum Münster > Kanonikus

Amtssprache

  • Kanoniker, Canonici, Canonium (lat.)
Kanonikus, Kanoniker beschreibt im 19. Jhdt.
  1. = Chorherr eines Kollegialstiftes
  2. = Domherr eines Domstiftes
  3. = Stiftsherr eines Kollegialstiftes [1]
Canonici regulares beschreibt vor 1802 in Westfalen
  • Regularkanoniker oder regulierte Chorherren, Pfründeinhaber einer Stiftskirche, welche als Geistliche lebten, ohne Mönche zu sein. [2]
Kanonisse, Kanonissin beschreibt im 19. Jhdt.
  • Frau, die als Pfründeinhaberin in religiöser Gemeinschaft eines Stifts nach der Regel eines Kanonikerordens lebte, ohne ein lebenslanges Gelübde abgelegt zu haben.

Beispiel

Fußnoten

  1. Quelle: Bruns, Alfred: Die Amtssprache. (1892)
  2. Quelle: Der kleine Stowasser Hrsg. Michael Petschenig (1913)
  3. Quelle: Vereinigten Westfälischen Adelsarchive e. V, Ostendorf (Lem.O), Findbuch, Lagerbuch Seite 40