Definitor: Unterschied zwischen den Versionen

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;Berufsbezeichnung
;Berufsbezeichnung
;Herkunft
:aus dem Lateinischen stammend; auch '''diffinitor'''
:aus dem Lateinischen stammend; auch '''diffinitor'''
: von '''definio'''
:: abgrenzen
:: genau bestimmen, festlegen
:: einschränken, beschränken


;Bedeutung <ref>{{Haberkern-Wallach}}</ref>
;Bedeutung <ref>{{Haberkern-Wallach}}</ref>
: '''a)''' im weiteren Sinne Gehilfe eines Ordensoberen, im engeren Sinne bei einigen Mönchsorden Vorsteher kleinerer Bezirke (definitiones - festgelegte Bereiche) einer Ordensprovinz und Besitzer des Provinzials auf den Provinzialkapiteln bzw. im Ausschuss des Generalkapitels
: * im weiteren Sinne Gehilfe eines Ordensoberen, im engeren Sinne bei einigen Mönchsorden Vorsteher kleinerer Bezirke (definitiones) einer Ordensprovinz und Besitzer des Provinzials auf den Provinzialkapiteln bzw. im Ausschuss des Generalkapitels
: '''b)''' (Kammerer) Helfer des Dekans in Finanzangelegenheiten, auch sein Stellvertreter und interimistischer Verwalter des Dekanats
: * (Kammerer) Helfer des Dekans in Finanzangelegenheiten, auch sein Stellvertreter und interimistischer Verwalter des Dekanats
: '''c)''' Superintendent
: * Superintendent


;Bedeutung <ref>Duden, Das Fremdwörterbuch, 7. Auflage, Mannheim 2001 (CD-Rom)</ref>
;Bedeutung <ref>Duden, Das Fremdwörterbuch, 7. Auflage, Mannheim 2001 (CD-Rom)</ref>
: '''1)''' Verwaltungsbeamter der katholischen Kirche in einem Bistum oder Dekanat
: * Verwaltungsbeamter der katholischen Kirche in einem Bistum oder Dekanat
: '''2)''' Rat, Visitator oder gewählter Leiter des Generalkapitels (im Mönchswesen)
: * Rat, Visitator oder gewählter Leiter des Generalkapitels (im Mönchswesen)
 
;Bedeutung <ref>Ausfühliches Lateinisch-Deutsches Handwörterbuch (Aus den Quellen zusammengetragen…) Karl Ernst Georges 1. Band, Hahnsche Buchhandlung Hannover (1998) ISBN 3-7752-5283-5 </ref>
: * im Mittelalter der Bestimmer, Verordner, der '''Begriffsbestimmer'''
 
;Bedeutung <ref>„Die Amtssprache.“ Verdeutschung der hauptsächlichsten im Verkehre der Gerichts- und Verwaltungsbehörden sowie in Rechts- und Staatswissenschaften gebrauchten Fremdwörter, Bearbeitung: Landgerichtsrat Karl Bruns in Torgau (1892)</ref>
: * 1892 (Hessen) Definitorialprüfung  = Schlußprüfung


== Quellen ==
== Quellen ==

Version vom 22. Dezember 2006, 07:46 Uhr

Berufsbezeichnung
aus dem Lateinischen stammend; auch diffinitor
Bedeutung [1]
* im weiteren Sinne Gehilfe eines Ordensoberen, im engeren Sinne bei einigen Mönchsorden Vorsteher kleinerer Bezirke (definitiones) einer Ordensprovinz und Besitzer des Provinzials auf den Provinzialkapiteln bzw. im Ausschuss des Generalkapitels
* (Kammerer) Helfer des Dekans in Finanzangelegenheiten, auch sein Stellvertreter und interimistischer Verwalter des Dekanats
* Superintendent
Bedeutung [2]
* Verwaltungsbeamter der katholischen Kirche in einem Bistum oder Dekanat
* Rat, Visitator oder gewählter Leiter des Generalkapitels (im Mönchswesen)
Bedeutung [3]
* im Mittelalter der Bestimmer, Verordner, der Begriffsbestimmer
Bedeutung [4]
* 1892 (Hessen) Definitorialprüfung = Schlußprüfung

Quellen

  1. HABERKERN, Eugen und WALLACH, Joseph Friedrich, Hilfswörterbuch für Historiker, Mittelalter und Neuzeit, Zwei Bände, 7. Auflage, Tübingen 1987.
  2. Duden, Das Fremdwörterbuch, 7. Auflage, Mannheim 2001 (CD-Rom)
  3. Ausfühliches Lateinisch-Deutsches Handwörterbuch (Aus den Quellen zusammengetragen…) Karl Ernst Georges 1. Band, Hahnsche Buchhandlung Hannover (1998) ISBN 3-7752-5283-5
  4. „Die Amtssprache.“ Verdeutschung der hauptsächlichsten im Verkehre der Gerichts- und Verwaltungsbehörden sowie in Rechts- und Staatswissenschaften gebrauchten Fremdwörter, Bearbeitung: Landgerichtsrat Karl Bruns in Torgau (1892)