Regulierung: Unterschied zwischen den Versionen
Goertz (Diskussion • Beiträge) |
Goertz (Diskussion • Beiträge) |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
===== Regulierung der gutsherrlichen und bäuerlichen Verhältnisse ===== | ===== Regulierung der gutsherrlichen und bäuerlichen Verhältnisse ===== | ||
Unter ''Regulierung'' verstand man im 18. und 19.Jhdt. eine Reform, hier insbesondere die Bodenreform im Rahmen der Stein-Hardenbergschen Reformen in Preußen ab 1811 (Edikt zur ''Regulierung der gutsherrlichen und bäuerlichen Verhältnisse'' von 1811. Dabei versteht man unter | Unter ''Regulierung'' verstand man im 18. und 19.Jhdt. eine Reform, hier insbesondere die Bodenreform im Rahmen der Stein-Hardenbergschen Reformen in Preußen ab 1811 (Edikt zur ''Regulierung der gutsherrlichen und bäuerlichen Verhältnisse'' von 1811. Dabei versteht man unter | ||
# gutsherrlichen Verhältnissen die Lage | # gutsherrlichen Verhältnissen die Lage auf den adlichen Gütern (Rittergüter); | ||
# bäuerlichen Verhältnissen die Lage | # bäuerlichen Verhältnissen die Lage auf den kgl. Domainen-Ämtern. | ||
Diese Bodenreform brachte einen tiefen Einschnitt im Leben der preußischen Bauern. Zur Durchsetzung dieser ''Regulierung'' wurden neue Behörden geschaffen, die ''General-Kommissionen zur Regulierung der gutsherrlichen und bäuerlichen Verhältnisse'' in jeder Provinz (seit 1817). Sie führten die Eigentumsverleihung (Ablösung, Austhuung) an die Erbpächter durch in Zusammenarbeit mit den Bezirks-Regierungen. Die Akten mit den einzelnen Eigentumsverleihungen sind heute unter den Beständen [[Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz]] in Berlin, der General-Kommissionen, sowie der Regierungsbezirke zu finden. Stichworte: Regulierung, Ablösung, Austuung. <br> | Diese Bodenreform brachte einen tiefen Einschnitt im Leben der preußischen Bauern. Zur Durchsetzung dieser ''Regulierung'' wurden neue Behörden geschaffen, die ''General-Kommissionen zur Regulierung der gutsherrlichen und bäuerlichen Verhältnisse'' in jeder Provinz (seit 1817). Sie führten die Eigentumsverleihung (Ablösung, Austhuung) an die Erbpächter durch in Zusammenarbeit mit den Bezirks-Regierungen. Die Akten mit den einzelnen Eigentumsverleihungen sind heute unter den Beständen [[Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz]] in Berlin, der General-Kommissionen, sowie der Regierungsbezirke zu finden. Stichworte: Regulierung, Ablösung, Austuung. <br> | ||
1850 erfolgte die Ablösung aller Servituten (Dienstbarkeiten) auf Grundstücken | 1850 erfolgte die Ablösung aller Servituten (Dienstbarkeiten) auf Grundstücken |
Aktuelle Version vom 15. Dezember 2006, 21:45 Uhr
Regulierung der gutsherrlichen und bäuerlichen Verhältnisse
Unter Regulierung verstand man im 18. und 19.Jhdt. eine Reform, hier insbesondere die Bodenreform im Rahmen der Stein-Hardenbergschen Reformen in Preußen ab 1811 (Edikt zur Regulierung der gutsherrlichen und bäuerlichen Verhältnisse von 1811. Dabei versteht man unter
- gutsherrlichen Verhältnissen die Lage auf den adlichen Gütern (Rittergüter);
- bäuerlichen Verhältnissen die Lage auf den kgl. Domainen-Ämtern.
Diese Bodenreform brachte einen tiefen Einschnitt im Leben der preußischen Bauern. Zur Durchsetzung dieser Regulierung wurden neue Behörden geschaffen, die General-Kommissionen zur Regulierung der gutsherrlichen und bäuerlichen Verhältnisse in jeder Provinz (seit 1817). Sie führten die Eigentumsverleihung (Ablösung, Austhuung) an die Erbpächter durch in Zusammenarbeit mit den Bezirks-Regierungen. Die Akten mit den einzelnen Eigentumsverleihungen sind heute unter den Beständen Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz in Berlin, der General-Kommissionen, sowie der Regierungsbezirke zu finden. Stichworte: Regulierung, Ablösung, Austuung.
1850 erfolgte die Ablösung aller Servituten (Dienstbarkeiten) auf Grundstücken
ohne Entschädigung der Grundherrn. Für die kgl. Domainen gab es keine Praestations-Tabellen mehr nach 1855. Die Ablösung, Austhuung, Regulierung des Grundbesitzes war abgeschlossen für erbliche Pächter, Gärtner usw.
(Ablösungs-Gesetz vom 2.3.1850).
Die Amortisationszahlungen der neuen Eigentümer dauerten
oft bis zum Ende des 19.Jhdt. und wurden durch neu gegründete Rentenbanken vorfinanziert.
1872 erfolgte die Auflösung der Domainen-(Rent-) Ämter. Ihre Kompetenzen und
ein Teil der Akten, die das Grundeigentum und die Finanzen betrafen,
gingen an die Landratsämter und die Kreiskassen über,
Polizeiakten an die Amtsbezirke. Die Vermessungsakten gingen an die 1861 gegründeten Kataster-Ämter. Die General-Kommissionen erhielten andere Aufgaben, besonders zur Verbesserung der Landeskultur.
Ähnliche Bodenreformen (Ablösungen) gab es auch in anderen deutschen Ländern.
Literatur:
- Adalbert Goertz, Zur Regulierung der Grundstücke im Regierungsbezirk Marienwerder, in: Altpreußische Geschlechterkunde, 2000, Seite 378 - 379.
- Adalbert Goertz, Aus den Regulierungsakten des Kreises Schwetz, Westpreußen, in: Altpreußische Geschlechterkunde, 2003, Seite 61 - 70.
- Adalbert Goertz, Akten der Preußischen General-Kommissionen, in: Ostdeutsche Familienkunde, 1993, Seite 209 - 210.