Kammer zu Gumbinnen: Unterschied zwischen den Versionen

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Das ''Littauische Kammer-Departement'' zu Gumbinnen war in drei (adliche) landrätliche Kreise unterteilt (Der Begriff Kreis war nur auf die adlichen Güter anzuwenden):
Das ''Littauische Kammer-Departement'' zu Gumbinnen war in drei (adliche) landrätliche Kreise unterteilt (Der Begriff Kreis war nur auf die adlichen Güter anzuwenden):


# [[Kreis Insterburg]], damals genannt [[Der Insterburgische Kreis]], 1723 - 1815;(Preußisch- oder [[KleinLitauen]])  
# [[Kreis Insterburg]], damals genannt [[Der Insterburgische Kreis]], 1723 - 1815;(Preußisch- oder [[Klein-Litauen]])  
# [[Kreis Olezko]], damals genannt [[Der Olezkoische Kreis]], 1723 - 1815; Teil von [[Masuren]].
# [[Kreis Olezko]], damals genannt [[Der Olezkoische Kreis]], 1723 - 1815; Teil von [[Masuren]].
# [[Kreis Sehesten]], damals genannt [[Der Sehestensche Kreis]], 1723 - 1815; Teil von [[Masuren]].
# [[Kreis Sehesten]], damals genannt [[Der Sehestensche Kreis]], 1723 - 1815; Teil von [[Masuren]].

Version vom 4. Dezember 2006, 23:14 Uhr

Kammer zu Gumbinnen, Provinz Ostpreußen.

Das Littauische Kammer-Departement zu Gumbinnen war in drei (adliche) landrätliche Kreise unterteilt (Der Begriff Kreis war nur auf die adlichen Güter anzuwenden):

  1. Kreis Insterburg, damals genannt Der Insterburgische Kreis, 1723 - 1815;(Preußisch- oder Klein-Litauen)
  2. Kreis Olezko, damals genannt Der Olezkoische Kreis, 1723 - 1815; Teil von Masuren.
  3. Kreis Sehesten, damals genannt Der Sehestensche Kreis, 1723 - 1815; Teil von Masuren.