Kammer zu Gumbinnen: Unterschied zwischen den Versionen
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Das ''Littauische Kammer-Departement'' in Gumbinnen war in drei (adliche) landrätliche Kreise unterteilt (Der Begriff Kreis war nur auf die adlichen Güter anzuwenden): | |||
# [[Der Insterburgische Kreis]], 1723 - 1808; | |||
# [[Der Olezkoische Kreis]], 1723 - 1808; | |||
# [[Der Sehestensche Kreis]], 1723 - 1808. | |||
Das ''Littauische Kammer-Departement zu Gumbinnen'' war in drei (adliche) landrätliche Kreise unterteilt (Der Begriff Kreis war nur auf die adlichen Güter anzuwenden): | Das ''Littauische Kammer-Departement zu Gumbinnen'' war in drei (adliche) landrätliche Kreise unterteilt (Der Begriff Kreis war nur auf die adlichen Güter anzuwenden): | ||
Version vom 4. Dezember 2006, 22:11 Uhr
Kammer zu Gumbinnen
Das Littauische Kammer-Departement in Gumbinnen war in drei (adliche) landrätliche Kreise unterteilt (Der Begriff Kreis war nur auf die adlichen Güter anzuwenden):
- Der Insterburgische Kreis, 1723 - 1808;
- Der Olezkoische Kreis, 1723 - 1808;
- Der Sehestensche Kreis, 1723 - 1808.
Das Littauische Kammer-Departement zu Gumbinnen war in drei (adliche) landrätliche Kreise unterteilt (Der Begriff Kreis war nur auf die adlichen Güter anzuwenden):
- Der Insterburgische Kreis, 1723 - 1808;
- Der Olezkoische Kreis, 1723 - 1808;
- Der Sehestensche Kreis, 1723 - 1808.